Vorführwagen kaufen und Garantieanspruch (wie lange? 3 Jahre? )

Diskutiere Vorführwagen kaufen und Garantieanspruch (wie lange? 3 Jahre? ) im T27: Avensis-Allgemein Forum im Bereich Avensis T27: von 01-2009 bis --; Hallo zusammen, einige hatten ja das Thema gelesen das ich ein Vorführwagen angeboten bekommen habe, diesen ich auch gerne nehmen würde. Meine...

  1. #1 Peter661, 06.07.2011
    Peter661

    Peter661 Guest

    Hallo zusammen, einige hatten ja das Thema gelesen das ich ein Vorführwagen angeboten bekommen habe, diesen ich auch gerne nehmen würde.

    Meine frage ist jetzt. Ich habe noch nichts unterschrieben sondern machte vom Recht gebrauch die unterlagen zu Hause in ruhe durch zu lesen.

    Und zwar habe ich ja diese unterlagen mit der Verbindlichen Bestellung, da wird ja aufgeführt das 1 Vorbesitzer war (das Autohaus) und so weiter. Dran geheftet ist eine Gebrauchtwaagen Verkaufsbedingung.

    Da steht das Sachmängel am Fahrzeug die von anfang an waren nach 1 Jahr verjähren.

    So ich frage mich jetzt, bekomme ich dann 3 Jahre Neuwaagen Garantier? Müsste ja eigentlich oder? Der wagen ist seit April 2011 zugelassen, und man bekommt ja 3 Jahre Garantie auf Neuwaagen.

    Wie sieht das denn jetzt aus wenn ich den quasi gebraucht kaufe mit seinen 2500km. Muss ich da eine Garantieübernahme anfordern also vom Verkäufer an den Käufer? Oder wie funktioniert das.

    Ich will einfach nicht über den Tisch gezogen werden, obwohl ich das bei dem nicht glaube aber ich finde nirgends einen Hinweis auf die Garantie.
    Ich habe nur ein schreiben über die Information einer Neuwaagen anschlussgarantie.


    Wäre nett wenn mir da jemand Helfen könnte.
    Wer hat noch einen Vorführwaagen gekauft und hat sich die selbe frage gestellt?

    LG Peter
     
  2. #2 schneckie, 06.07.2011
    schneckie

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    Eine Waage die 2500 km gelaufen ist? Meinst Du nicht 2500 kg? Oder meinst Du einen Wagen? :** :beer: :]
     
  3. #3 mike.com2, 06.07.2011
    mike.com2

    mike.com2 Guest

    Also:

    Die Garantie von 3 Jahren läuft ab Erstzulassung. Diese geht immer automatisch auf den jeweiligen Halter über (Du musst also nichts weiter machen) oder anders: Der Halter ist egal, weil sich die Garantie auf das Fahrzeug bezieht.

    Ich würde aber noch eine Anschlußgarantie für das 4. +5. Jahr verhandeln.

    Die Sachmängelhaftung spielt innerhalb der Neuwagengarantie eigentlich keine Rolle. Die Verträge sind da nun mal Standard.
     
  4. #4 goescha, 07.07.2011
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    Hallo

    warum haben wir hier einen "Suche" Button? Hier steht alles beschrieben. Und wenn es da nicht steht dann eben mit dem Begriff "Garantie" in der Suche und dem gedrückten Button "nur im Betreff durchsuchen" kommen zig Themen.Ich mach hier zu.

    Gruß Götz


    P.S. Den Treadtitel hab ich korrigiert. Waagen findet man eher unter chefkoch.de
     
  5. #5 goescha, 07.07.2011
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    Hallo

    ich hab jetzt wieder aufgemacht weil es scheinbar eine Panne gab die ich nicht mitbekommen habe. Asche auf mein Haupt. Aber es gibt auch noch Dinge außerhalb des Forums die einen sehr beschäftigen. Also sorry. Bitte hier aber nicht mehr über die Garantien posten. Dafür gibt es andere Threads. In denen wird es dann auch später gefunden. Danke.,

    Gruß Götz
     
  6. #6 mike.com2, 07.07.2011
    mike.com2

    mike.com2 Guest

    Was will mir Götz nun damit sagen???
     
  7. #7 goescha, 08.07.2011
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    Hallo

    Dir gar nichts. 8o :D

    Gruß Götz
     
  8. fmcrv

    fmcrv Guest

    Ich habs zwar Peter schon per PN geschrieben, da der Thread ja zu war, aber hier noch mal für alle:

    Ich stand vor der selben Frage, bis mir mein Versicherungsmakler etwas erzählt hat:
    Wenn man einen Neuwagen kauft und den versicherst, wird bei einem Unfall mit Totalschaden abhängig von der Versicherung bis zu 24 Monate nach dem Kauf der Neuwagenwert erstattet.
    Bei einem Vorführwagen, der ja nicht mehr als Neuwagen, sondern als Gebrauchtwagen zählt, hat man diese Versicherungsleistung nicht mehr !!! man bekommt nur noch den Restwert bei Totalschaden und der liegt ja bekanntlich weit unter dem Neuwagenpreis, obwohl das Auto quasi neu ist !!!
    Meist ist der Verlust dann größer als die Einsparungen beim Vorführwagen ausgemacht haben.

    Viele Grüße
    fmcrv
     
  9. eugen

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    man soll ja auch nicht gleich vom schlimmsten ausgehen, muss nicht unbedingt was passieren.

    Gruß Eugen
     
  10. #10 mike.com2, 08.07.2011
    mike.com2

    mike.com2 Guest

    Ich sagen nur: GAP Deckung. Kann man zubuchen. Damit umgeht man dieses Problem
     
  11. Opa J.

    Opa J. Guest

    Wo ist dein besagter Thread eigentlich?

    Wenn man sieht, wie manche Hansels mit einem nagelneuen Auto, das ihnen nicht gehört (!), umgehen, würde ich grds. die Finger von einem Vorführer lassen! Typisches Beispiel:

    Neuer Avensis 3 kommt Ende 2008

    Den jungfräulichen Wagen auf über 210 prügeln und sich dann an späterer Stelle auch noch damit brüsten, dass man gar auch 240 km/h gefahren sei. Da fehlen einem echt die Worte!
     
  12. #12 ChocolateElvis, 08.07.2011
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    @Opa
    ich seh da garkein Problem... wenn man die Maschine vorher schön vernünftig warm fährt, dürfen auch einem jüngeren Wagen solche Drehzahlen nichts ausmachen. Wenn doch, ist die Maschine eh schon vom Werk aus sauer gewesen...
    Die Zeiten des "Einfahrens" sind mittlerweile vorbei... sagte auch mein Händler, den ich gefragt hab, ob ich mit den 3000 km auf dem Tacho noch irgendwie sachte fahren sollte... ;)
    Und wenn die Maschine doch verrecken sollte, gibts auf Garantie ne neue... :D

    Gruß Elvis
     
  13. #13 Peter661, 08.07.2011
    Peter661

    Peter661 Guest

    Hey danke für die Antworten, naja mit den Waagen habe ich mich immer verschrieben :D Ich meinte eigentlich den Wagen :D

    Naja auf jedenfall habe ich mal hier und da gegoogelt, und es ist ja so...

    Mann bekommt auf ein Auto bei toyota 36 Monate Garantie, diese erlicht nicht nach wechseln des Eigentümers, d.h. egal ob er 1 x oder 10x weiter verkauft wird, die Garantie bezieht sich ja auf das Auto und nicht auf die eigentümer die es haben.

    Wichtig ist nur das man was schrieftliches hat, z.b. erstzulassung des Fahrzeuges, von wann iss das Fahrzeug und ect. :)

    Anschluss Garantie klar die habe ich gemacht, sowie die Service Leistungen (Inspektionen und so)


    LG :)
     
  14. #14 ChocolateElvis, 09.07.2011
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    HI,

    Erstzulassung und das alles steht doch in der Zulassung... und im Brief. Und im Serviceheft... das sollte doch als "schriftlich" reichen ;)

    Gruß Elvis
     
Thema: Vorführwagen kaufen und Garantieanspruch (wie lange? 3 Jahre? )
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