Xenon Problem

Diskutiere Xenon Problem im T25: Kinderkrankheiten, Probleme und Vorschläge Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Hallo Gemeinde Hat eigentlich schon mal jemand seinen AV beim TUEV vorgefuehrt nachdem er selbst die SW nachjustiert hat? Gruss aus der Pfalz

  1. Gast

    Gast Guest

    Hallo Gemeinde

    Hat eigentlich schon mal jemand seinen AV beim TUEV vorgefuehrt nachdem er selbst die SW nachjustiert hat?

    Gruss aus der Pfalz

     
  2. Prog

    Prog Foren Gott
    Administrator

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    Verbrauch:
    Zitat:Hallo Gemeinde

    Hat eigentlich schon mal jemand seinen AV beim TUEV vorgefuehrt nachdem er selbst die SW nachjustiert hat?

    Gruss aus der Pfalz

    Wahrscheinlich nicht, denn den T25 gibt etwa seit 03/2003 und zum TÜV muss man mit einem Neuwagen erst nach 3 Jahren (also frühestens im März 2006).

    Prog
     
  3. #103 Funbiker-1, 07.12.2005
    Funbiker-1

    Funbiker-1 Guest

    Zitat:Zitat:Hallo Gemeinde

    Hat eigentlich schon mal jemand seinen AV beim TUEV vorgefuehrt nachdem er selbst die SW nachjustiert hat?

    Gruss aus der Pfalz

    Wahrscheinlich nicht, denn den T25 gibt etwa seit 03/2003 und zum TÜV muss man mit einem Neuwagen erst nach 3 Jahren (also frühestens im März 2006).

    Prog

    Hinsichtlich der normalen TÜV-Vorführung hast Du recht. Wenn das Fahrzeug aber tiefer gelegt wurde, müßte der TÜV eigentlich auch die Scheinwerfereinstellung prüfen.

    Gruß

    Funbiker-1
     
  4. Gast

    Gast Guest

    Ne, beim TÜV war mein AV nicht. - Muss er auch nicht.
    Aber die Xenons sind nun angenehm hoch :)
    Ich merke das vor allem auf der Autobahn, wo ich sehr viel fahre. Vorher waren alle Schilder oben dunkel - nun sieht man endlich wieder =)
     
  5. #105 StG (DD), 09.01.2006
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    meiner guckt jetzt auch vernünftig ;)

    War aber sch . . . ranzukommen ;)

    Stephan
     
  6. Gast

    Gast Guest

    HI'
    Ich habe an meine D-CAD Kombi auch Probleme. Laut Werkstatt richtig eingestellt.
    Gerade eine Fuchs übefahren weil zu spaet gemerkt habe in Lichtkaegel.
    Das leuchtet mal (links) gerade mal ~35 m dann ist alles dunkel.
    Bei 100 kmh (Bundesstrasse) fahre ich 27 m/sec . Das geht ja noch aber ziemlich schlecht. Was aber bei 150 oder 170 ???? (41 m/s , 47 m/s) auf dem Autobahn?

    Lösung: voll mit Scheinwerfer fahren und alle vordere autofahre blenden???

    PS: eindschuldige meine Deutsch aber bin Ungare. Ich werde die Lampen, selbe höcher stellen. Laut Xenon Beschreibung (Herteller) links 75m und rechts 225 m (!) sollte sein!
     
  7. erwin

    erwin Guest

    Zitat:
    DECOTEXT schrieb am 22.01.2006 17:53
    HI'
    Ich habe an meine D-CAD Kombi auch Probleme. Laut Werkstatt richtig eingestellt.
    Gerade eine Fuchs übefahren weil zu spaet gemerkt habe in Lichtkaegel.
    Das leuchtet mal (links) gerade mal ~35 m dann ist alles dunkel.
    Bei 100 kmh (Bundesstrasse) fahre ich 27 m/sec . Das geht ja noch aber ziemlich schlecht. Was aber bei 150 oder 170 ???? (41 m/s , 47 m/s) auf dem Autobahn?

    Lösung: voll mit Scheinwerfer fahren und alle vordere autofahre blenden???

    PS: eindschuldige meine Deutsch aber bin Ungare. Ich werde die Lampen, selbe höcher stellen. Laut Xenon Beschreibung (Herteller) links 75m und rechts 225 m (!) sollte sein!

    Die 35m entsprechen ziemlich genau dem Wert, den ich auch hatte. Danach habe ich bei 1.6m Abstand um 2cm höher gedreht. Wobei ich glaube, dadurch noch nicht alles ausgereizt zu haben.

    Kannst du bitte noch sagen, wo die Information mit den 75m nachzulesen ist? Das kommt mir ein bisschen zu viel vor. Bei einer Scheinwerferhöhe von 67cm und einem spezifizierten Leuchtwinkel von 1% müsste nämlich 67m rauskommen.
    Erwin
     
  8. Gast

    Gast Guest

    Kannst du bitte noch sagen, wo die Information mit den 75m nachzulesen ist? Das kommt mir ein bisschen zu viel vor. Bei einer Scheinwerferhöhe von 67cm und einem spezifizierten Leuchtwinkel von 1% müsste nämlich 67m rauskommen.
    Erwin



    Leider habe ich die Adressen verbummelt. War grafisch dargestellt.
    Links 75 m und rechts 225 (!) m.
    Bei mir leuchten übahaupt nicht die Leitfosten ! (Katzenaugen) Alles dunkel nur eine ist zu sehen ganz vorne links. Rechts sehe ich 2 abe nur auf Bundesstrassen. Auf Autobahn auch nur eine!

    Diese habe nich gefunden:

    http://medienservice.philips.de/apps/n_dir/e1231501.nsf/pdweb/5F74C64B68D82DCEC1256CCD00389B23?opendocument

    http://www.epl-hidlighting.com/

    http://www.automobile-riedmiller.de/xenon-lampen.html

    (Entschuldige meine Deutsch aber...Ungarisch könnte ich viel besser!) :]
     
  9. lama

    lama Guest

    @Decotext
    im ersten Beitrag handelt es sich zwar definitiv um Abblendlicht - aber es ist kein Wort zu einer "weiter reichenden Ausleuchtung" zu finden.
    Der 2te und 3te Link beziehen sich glaube ich auf das Fernlicht.....
    Tschüss
    Burkhard

    P.S. Dein Deutsch ist um klassen besser als mein Ungarisch ;)
     
  10. Gast

    Gast Guest

  11. erwin

    erwin Guest

    Zitat:

    UNTEN IST DAS BILD (RECHTS) :]
    Und was nun? Bei mir ist so wie links!

    Wenn man keine Werkstatt findet, die dazu fähig oder gewillt ist, die Xenons hochzudrehen, bleibt wohl nur eines: Selbst hochdrehen!
    Am besten auf einer ebenen Fläche vor einer weißen Wand, wie schon beschrieben.
    Anschließend sollte man die Einstellung nochmals überprüfen lassen und sich nicht nur auf die Reaktion des Gegenverkehrs verlassen.

    Xenons sollte man "fairerweise" wirklich nicht zu hoch einstellen :]
    Erwin
     
  12. Djuvec

    Djuvec Guest

    Zitat:
    DECOTEXT schrieb am 28.01.2006 21:23UNTEN IST DAS BILD (RECHTS) :]
    Und was nun? Bei mir ist so wie links!
    Aus diesen Bildern auf eine Leuchtweite von 250 Metern zu schließen ist schon sehr gewagt. Da zu den Bildern keine Legende zur Beleuchtungsstärke angegeben ist, kann man nicht so einfach auf die Leuchtweite schließen. Die unterschiedlichen Leuchtweiten zwischen rechts und links ergeben sich nicht durch eine unterschiedliche Einstellung beider Scheinwerfer, sondern durch die eingebaute Abstrahlcharakteristik (Form der Freiflächenreflektoren) der Scheinwerfer, die sich nicht ändern lässt. Die gezeigten Bilder sind idealisierte Annahmen der Ausleuchtung.
    In §50 Abs. 6 StVZO ist geregelt, dass das Abblendlicht in einer Entfernung von 25 m in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber eine Beleuchtungsstärke von max. 1 lux nicht überschreiten darf. Dies wird durch den Einstellwert von 1 % sichergestellt. Weiterhin ist dort auch der Asymetriewinkel von 15 ° angegeben.

    Gruß, Robert
     
  13. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    Aus diesen Bildern auf eine Leuchtweite von 250 Metern zu schließen ist schon sehr gewagt. Da zu den Bildern keine Legende zur Beleuchtungsstärke angegeben ist, kann man nicht so einfach auf die Leuchtweite schließen. Die unterschiedlichen Leuchtweiten zwischen rechts und links ergeben sich nicht durch eine unterschiedliche Einstellung beider Scheinwerfer, sondern durch die eingebaute Abstrahlcharakteristik (Form der Freiflächenreflektoren) der Scheinwerfer, die sich nicht ändern lässt. Die gezeigten Bilder sind idealisierte Annahmen der Ausleuchtung.
    In §50 Abs. 6 StVZO ist geregelt, dass das Abblendlicht in einer Entfernung von 25 m in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber eine Beleuchtungsstärke von max. 1 lux nicht überschreiten darf. Dies wird durch den Einstellwert von 1 % sichergestellt. Weiterhin ist dort auch der Asymetriewinkel von 15 ° angegeben.
    Gruß, Robert



    Schau mal das Bild an (unten):
    http://www.al-lighting.de/index.php?id=984

    Nach oben sind 10 Einheiten und von der mitte (nach links und rechts) 2 Einheiten.
    Vertikal also 25 m ein Einhet und horizontal auch.
    Bei Xenon (rechts) ist links fast 3 Einheiten (~73 m) rechts 9 Einheten und ein bischen. Das ist cca. 225 m.


    PS: Die Vorschriften sind schön und gut, ist aber so lebensgeferlich, wenn ich jemanden nur
    10-20 meter sehe.... da mit 100 kmh (Bundesstasse) mache ich ~27m/secunde!!! Die Katzenaugen am Fosten leuchten übarhaupt nicht!!!! Die sind ungefer 60-70 cm hoch!!
     
  14. Gast

    Gast Guest

    [style=font-size:10pt;]lebensgefärlich[/style] heiss dass!

    (Müsste man Ungarisch einführen) :D
     
  15. erwin

    erwin Guest

    Zitat:

    In §50 Abs. 6 StVZO ist geregelt, dass das Abblendlicht in einer Entfernung von 25 m in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber eine Beleuchtungsstärke von max. 1 lux nicht überschreiten darf. Dies wird durch den Einstellwert von 1 % sichergestellt. Weiterhin ist dort auch der Asymetriewinkel von 15 ° angegeben.

    Gruß, Robert

    Den Asymmetriewinkel von 15 Grad gibt es bei Xenon nicht mehr! Das würde wohl dazu führen, dass der rechte Teil des Strahlengangs viel zu intensiv nach oben strahlen und die erlaubten Leuchtstärken hierbei überschreiten würde.

    Die Leuchtweite der rechten Seite hängt hauptsächlich von der Leuchtstärke der Lampen ab. Der rechte asymmetrische Anteil leuchtet auf alle Fälle nicht mehr nach unten, sondern auch bei Xenon ganz leicht nach oben, ich schätze mal +0.5%.
    Irgandwann geht dem Licht der "Dampf" aus und dann ist das Ende der Leuchtweite erreicht. Ob sich dabei aber über 200m erreichen lassen, ohne die Leuchtstärkelimits zu überschreiten, kann ich schlecht beurteilen.

    Erwin
     
  16. Djuvec

    Djuvec Guest

    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style][style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style]
    DECOTEXT schrieb am 29.01.2006 08:46
    Nach oben sind 10 Einheiten und von der mitte (nach links und rechts) 2 Einheiten.
    Vertikal also 25 m ein Einhet und horizontal auch.
    Bei Xenon (rechts) ist links fast 3 Einheiten (~73 m) rechts 9 Einheten und ein bischen. Das ist cca. 225 m.
    Ich meinte nicht die Längeneinheiten sondern die in verschiedenen Gelbtönen eingezeichnete Beleuchtungsstärke. Ist diese im linearen oder logarithmischen Maßstab? Welche Werte haben die einzelnen Bereiche?

    Gruß, Robert
     
  17. erwin

    erwin Guest

    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style]
    erwin schrieb am 29.01.2006 10:52
    Den Asymmetriewinkel von 15 Grad gibt es bei Xenon nicht mehr!
    Die StVZO macht hinsichtlich der Beleuchtungsstäre und Verteilung keinen Unterschied zwischen herkömmlichen und HID-Leuchten. Alle Leuchtenarten dürfen nach rechts von der Scheinwerfermitte unter einem Winkel von 15 ° ansteigend die Beleuchtungsstärke von 1 lx nicht überschreiten. Siehe auch: StVZO.

    Gruß, Robert


    Vielleicht ist's auch nur eine freiwillige Beschränkung, um die Blendneigung zu vermindern. Man stelle sich vor, Xenon hätte auch den 15 Grad Keil, da wäre bei mancher Kurve die Blendung schon massiv, wenn vielleicht auch nur subjektiv ohne Überschreitung der Grenzwerte.

    Xenons leuchten auch deutlich weiter zur Seite aus, was natürlich einen zwar zulässigen 15 Grad Keil umso massiver ausfallen ließe. Die Bestimmungen zur Asymmetrie haben schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Möglicherweise wäre eine Änderung schon gekommen, wenn die Hersteller den rechten Keil nach oben genauso bei den Xenons implementiert hätten.

    Eventuell greift aber auch der folgende Satz in der StVZO: "Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist."
    Der letzte Nebensatz könnte eine Rolle spielen, da bin ich aber vollkommen überfragt, ob dies zutrifft.

    Fakt ist jedenfalls, dass bei Toyota, sicher auch bei Opel (selbst gesehen) und höchstwahrscheinlich auch bei allen anderen Herstellern der 15 Grad Keil bei Xenons nicht mehr da ist. Und dafür wird es sicherlich einen guten Grund geben.
    Erwin
     
  18. Djuvec

    Djuvec Guest

    Zitat:
    erwin schrieb am 29.01.2006 15:16
    Fakt ist jedenfalls, dass bei Toyota, sicher auch bei Opel (selbst gesehen) und höchstwahrscheinlich auch bei allen anderen Herstellern der 15 Grad Keil bei Xenons nicht mehr da ist.
    Dann muss ich wohl sehr spezielle Xenonscheinwerfer eingebaut haben, denn bei mir ist dieser Keil sehr deutlich zu erkennen. Wenn ich vor dem geschlossenen Garagentor anhalte, um dieses zu öffnen, sieht man darauf sehrwohl das Abknicken des Lichtscheins.

    Gruß, Robert
     
  19. Prog

    Prog Foren Gott
    Administrator

    Dabei seit:
    15.03.2004
    Ort:
    Sulzbach/Taunus
    Fahrzeug:
    Corolla TS Lounge Hybrid 2,0 L 196 PS (Bj. 10/2023) Aktuell 1659 km
    Verbrauch:
    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style]
    erwin schrieb am 29.01.2006 15:16
    Fakt ist jedenfalls, dass bei Toyota, sicher auch bei Opel (selbst gesehen) und höchstwahrscheinlich auch bei allen anderen Herstellern der 15 Grad Keil bei Xenons nicht mehr da ist.
    Dann muss ich wohl sehr spezielle Xenonscheinwerfer eingebaut haben, denn bei mir ist dieser Keil sehr deutlich zu erkennen. Wenn ich vor dem geschlossenen Garagentor anhalte, um dieses zu öffnen, sieht man darauf sehrwohl das Abknicken des Lichtscheins.

    Gruß, Robert
    Das ist bei meinem AV auch so!
    Wenn ich aber diesen Thread richtig verfolgt habe liegt dies an Einstellung der Scheinwerfer selbst (Asymetrie), oder habe ich das falsch verstanden??

    Prog
     
  20. erwin

    erwin Guest

    Zitat:
    Dann muss ich wohl sehr spezielle Xenonscheinwerfer eingebaut haben, denn bei mir ist dieser Keil sehr deutlich zu erkennen. Wenn ich vor dem geschlossenen Garagentor anhalte, um dieses zu öffnen, sieht man darauf sehrwohl das Abknicken des Lichtscheins.

    Gruß, Robert

    Wie nah bist du da dran?
    Man sieht zwar einen Knick des Lichtscheins, der nach rechts oben abbiegt, aber nur für eine kurze Länge. Wenn ich ca. 1.5m vor der Wand stehe, läuft der Knick von der Mitte aus nach rechts oben (wahrscheinlich im besagten 15 Grad Winkel), um aber nach einer Erhöhung von vielleicht 3cm (müsste ich nochmals genau nachmessen) wieder in die Waagrechte überzugehen.
    Diese Erhöhung ist natürlich linear abhängig vom Abstand zur Wand.

    Wenn man jetzt nur den kleinen Ausschnitt bei der Scheinwerfermitte betrachtet, gilt natürlich noch das Verhalten wie bei den Halogens.

    Aber genau dieser fehlende durchgehende 15 Grad Keil ist doch der Grund, warum manche Werkstätten die Xenons nicht korrekt einstellen können, weil sie unfähig sind, die beiden waagrechten Strahlengänge richtig zu interpretieren. So wurde bei thomas.r ein Scheinwerfer auf die untere Linie justiert, dagegen der andere auf die obere, was zu 3 Lichtebenen führte!
    Erwin
     
Thema: Xenon Problem
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