Verkaufsstopp für Navis in der Schweiz

Diskutiere Verkaufsstopp für Navis in der Schweiz im Audio - Navigation - Telekommunikation Forum im Bereich Avensis Drumherum (T22, T25 und T27); Hätte da noch einen spannenden und aktuellen Link http://www.iphpbb.com/board/ftopic-55012538nx16766-259.html

  1. #1 cleanpower, 21.01.2007
    cleanpower

    cleanpower Guest

  2. #2 Toyopel, 21.01.2007
    Toyopel

    Toyopel Guest

    Ich seh nur:

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    Apache Server at www.iphpbb.com Port 80

    Heino
     
  3. #3 HappyDay989, 21.01.2007
    HappyDay989

    HappyDay989 Guest

    [style=font-size:15pt;]Verkaufsstopp für Navis in der Schweiz[/style][/b]

    In der Schweiz wurde ein Verkaufsstopp über Navigationssysteme verhängt. Das ist eine direkte Konsequenz betreffend des Verbotes für Blitzer-OVIs.

    Seit dem 10. Januar ist es in der Schweiz verboten, auf den Navigationsgeräten OVIs für stationäre und mobile Radarfallen sowie Rotlichtkameras zu installieren. Die Schweizer Polizei kontrolliert aktiv Automobilisten, die ein Navigationssystem, egal welcher Marke, in ihrem Auto mitführen. Bei Übertretung des Gesetzes können die Geräte eingezogen und vernichtet werden und dem Automobilisten drohen Busse und Haft. Neben dem Installieren von Blitzer-OVIs ist auch die Herstellung, der Import, Vertrieb und Verkauf der Geräte vorübergehend verboten worden. Das wurde so vom Bundesamt für Strassen, ASTRA, kommuniziert.

    Kontakt
    Diese Anweisungen haben im In- und Ausland zu grossen Diskussionen und Fragen geführt. Besitzer von Navis wollten genau wissen, welche Geräte verboten sind und in welcher Situation das Gesetz angewendet wird. Kurz gesagt betrifft es alle Systeme, auf denen Blitzer-OVIs installiert werden können. Nachdem wir direkt mit dem obersten Chef des ASTRA, Bundesrat Moritz Leuenberger, Kontakt aufgenommen haben, hat das ASTRA ein vierseitiges Dokument mit den meistgestellten Fragen veröffentlicht und versucht, diese zu beantworten.

    Zudem wurde der Handel angewiesen, den Verkauf von Navigationssystemen vorübergehend einzustellen. Im Moment wird abgeklärt, ob das neue Gesetz rechtskräftig ist. Verkäufer von Navigationsgeräten erhielten eine Liste mit Geräten, deren Verkauf momentan nicht erlaubt ist, darunter sind die Hersteller TomTom, Garmin, Mio, Navman, Medion, Route66, Packard Bell, Sony und ViaMichelin.

    Vorsicht
    Feriengästen und Durchreisenden wird empfohlen, vorsichtig zu sein. Die Benutzung von Navis ist nicht generell verboten, allerdings dürfen sich keine Blitzer-OVIs auf dem Gerät befinden. Das gilt auch für Radarwarngeräte, die dürfen aber in der Schweiz nicht aktiv sein.

    Die Schweizer Regierung weitet die Massnahmen gegen Warnungen von Geschwindigkeitskontrollen auch noch weiter aus. Das Verbreiten von Radarwarnungen über Internet, Radio und SMS-Dienste wird in Kürze unter die Lupe genommen und wahrscheinlich mit der nächsten Gesetzesrevision verboten.

    Update:
    TomTom hat soeben ein offizielles Statement über das Blitzer-OVI-Verbot in der Schweiz veröffentlicht:

    'Wir sind uns bewusst, dass das Bundesamt für Strassen, ASTRA, einen Bericht über GPS-Navigationssysteme und Blitzer-OVIs veröffentlicht hat. TomTom entwickelt Produkte und Dienste, die als wichtigste Priorität eine einfache Benutzung und die Sicherheit im Strassenverkehr haben. Wir sind der Meinung, dass unsere Blitzer-Warner die Sicherheit auf den Schweizer Strassen erhöhen. Wir glauben auch, dass die Benutzung und der Verkauf unserer OVIs völlig legal sind. In der Folge arbeiten wir mit dem ASTRA zusammen, um ihren Standpunkt der momentanen gesetzlichen Situation zu verstehen.'[style=font-size:7pt;]Quelle: http://www.meintomtom.de/content/n/210/[/style]

    Die Kommentare zu der Meldung stammen wohl mehrheitlich von Schweizern. Tenor: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Rechtlich ist das Ganze zudem höchst umstritten.
     
  4. #4 Thomas1, 22.01.2007
    Thomas1

    Thomas1 Profi

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    Heilbronn
    Fahrzeug:
    T25 2.2 D-4D EXE | 150 PS
    Mir fehlen die Worte. :(
    Spinnen die ? [​IMG]

    Gruß,
    Thomas
     
  5. TF103

    TF103 Kaiser

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    mittlerer Osten...gg
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    ´n TOYOTA ;-)
    Werrr haats errrfunden??

    Da fehlen einem echt die Worte...
     
  6. #6 Braker3000, 23.01.2007
    Braker3000

    Braker3000 Guest

    Hallo,

    die Polizei und die Behörden kann ich ja verstehen, dass es denen ein Dorn im Auge ist.
    Aber die POIs im Navi helfen ja dem Ortsunkundigen. Was Einheimische wissen, weiß der
    Fremde nicht, nämlich wo die Blitzer stehen. Daher fällt das für mich eher unter
    Gleichbehandlung bzw. gleiches Recht für alle.

    Oder ist es der bekanntlich letzte Strohalm nach dem die Schweizer Behörden greifen um
    Touris (innerhalb der Schweiz und die aus anderen Ländern) abzuzocken?

    Vielleicht sollten die Polizei und die Ordnungsämter mal etwas mehr Kreativität zeigen und
    nicht immer an der gleichen Stelle blitzen. Bei uns kann man die Stellen schon markieren
    wo die mobilen Blitzer stehen, das kommt schon fast einem stationären Einsatz gleich.

    Mir fällt da gerade mal eine rechtliche Frage ein, warum dürfen die Blitzer eigentlich da stehen
    wo Halteverbot ist? Das sind doch keine Fahrzeuge mit Sonderrechten! Oder?

    Gruß
    Kay

     
  7. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    Braker3000 schrieb am 23.01.2007 09:18
    Hallo,

    die Polizei und die Behörden kann ich ja verstehen, dass es denen ein Dorn im Auge ist.
    Aber die POIs im Navi helfen ja dem Ortsunkundigen. Was Einheimische wissen, weiß der
    Fremde nicht, nämlich wo die Blitzer stehen. Daher fällt das für mich eher unter
    Gleichbehandlung bzw. gleiches Recht für alle.

    Oder ist es der bekanntlich letzte Strohalm nach dem die Schweizer Behörden greifen um
    Touris (innerhalb der Schweiz und die aus anderen Ländern) abzuzocken?

    Vielleicht sollten die Polizei und die Ordnungsämter mal etwas mehr Kreativität zeigen und
    nicht immer an der gleichen Stelle blitzen. Bei uns kann man die Stellen schon markieren
    wo die mobilen Blitzer stehen, das kommt schon fast einem stationären Einsatz gleich.

    Mir fällt da gerade mal eine rechtliche Frage ein, warum dürfen die Blitzer eigentlich da stehen
    wo Halteverbot ist? Das sind doch keine Fahrzeuge mit Sonderrechten! Oder?

    Gruß
    Kay




    Autofahrerseits verständlich - trotzdem: Warum und mit welchem Recht Geschwindigkeitsbeschränkungen nur da beachten wo Blitzer stehen?
    Dann kann ich auch Recht brechen wo kein Polizist steht!

    Das ist dann dasselbe.... Und wohin führt uns das?

    Gruß

    Oldi
     
  8. TF103

    TF103 Kaiser

    Dabei seit:
    04.10.2003
    Ort:
    mittlerer Osten...gg
    Fahrzeug:
    ´n TOYOTA ;-)
    Zitat:
    Braker3000 schrieb am 23.01.2007 09:18
    Hallo,


    Vielleicht sollten die Polizei und die Ordnungsämter mal etwas mehr Kreativität zeigen und
    nicht immer an der gleichen Stelle blitzen. Bei uns kann man die Stellen schon markieren
    wo die mobilen Blitzer stehen, das kommt schon fast einem stationären Einsatz gleich.

    Mir fällt da gerade mal eine rechtliche Frage ein, warum dürfen die Blitzer eigentlich da stehen
    wo Halteverbot ist? Das sind doch keine Fahrzeuge mit Sonderrechten! Oder?

    Gruß
    Kay




    Das mit den verschiedenen Meßstellen ist nicht so einfach. Das hat nichts mit fehlender Kreativität zu tun, sondern eher damit, das sich bestimmte Punkte nicht zum Messen eigenen. Auch sind"etablierte"Meßstellen schon deshalb einfacher, da man dort den genauen Standort des Fahrzeugs einfacher hinbekommt. Denn dafür gibts genaue Vorschriften, wie ein Blitzerfahrzeug zu stehen hat um vernünftige, rechtlich saubere Bilder zu machen. ;)

    Und zum zweiten Teil:JA, es sind Fahrzeuge im Sondereinsatz. Im Gegensatz zu Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdiens zwar im ruhenden Verkehr und ohne besondere Kennzeichnungspflicht, aber im Einsatz. In einer Nachbarstadt gab es schon mal den Fall, das der Landkreis geblitzt hat. Dabei stand der Blitzer entgegen der Fahrtrichtung im Halteverbot. Eine städtische Politesse hat dem ein Knöllchen verpasst. Mußte laut Amtsgericht nicht gezahlt werden. 8o

    Dieses Verbot halte ich trotzdem für blinden Aktionismus.
    Außerdem will ich nicht behaupten, das so ein POI Warner das gelbe vom Ei ist. Wenn bei uns jede mögliche mobile Meßstelle angezeigt wird, dann kommt die Dame außer "Achtung! "gar nicht mehr zum Strecke ansagen. :D

     
  9. #9 Tiger123, 23.01.2007
    Tiger123

    Tiger123 Guest

    Hallo,
    irgendwie müssen die Schweitzer doch den Touristen, die nach Italien fahren, doch noch ein paar Kröten abknöpfen.
    Fahrt halt anständig - und ihr schlagt jeder Behörde ein Schnippchen.
    Gruß Alfred
     
  10. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    Tiger123 schrieb am 23.01.2007 22:39
    Hallo,
    irgendwie müssen die Schweitzer doch den Touristen, die nach Italien fahren, doch noch ein paar Kröten abknöpfen.
    Fahrt halt anständig - und ihr schlagt jeder Behörde ein Schnippchen.
    Gruß Alfred


    So isses ! :D :D [​IMG]
     
  11. #11 HappyDay989, 24.01.2007
    HappyDay989

    HappyDay989 Guest

    Zitat:
    Tiger123 schrieb am 23.01.2007 22:39
    irgendwie müssen die Schweitzer doch den Touristen, die nach Italien fahren, doch noch ein paar Kröten abknöpfen.
    Fahrt halt anständig - und ihr schlagt jeder Behörde ein Schnippchen.
    So ist es, und zwar ganz genau so.

    Daher ist für mich der Nachrichtenwert einer solchen Meldung auch in etwa auf diesem Niveau einzustufen:

    [​IMG]
     
  12. Alex76

    Alex76 Guest

    und wenn man schon schnell fahren muss, dann braucht man sich einen echten laser und radar warner ein. Wenns ein fixeinbau ist, den keiner sieht, dann kannst auch bei den stationären Radars durchfahren sofern sie nicht bestückt sind.
    [​IMG]
    selbst einen Laserwarner, der eigentlich ein Garagentoröffner ist gibts der 5 Sekunden die Messung unterbindet. Allerdings sollte man dann vom Gas gehen, weil nach den 5 Sekunden muss der Laser 2 Minuten abkühlen.
    [​IMG]
    Fahr des öfteren mit einem Freund mit der die Dinger verkauft und es ist schon ziemlich ein schlimmes Gefühl, wenn man da sitzt und er brettert mit 80km/h mehr durchs Radar durch.

    Wenn ich mal das Geld dafür hab, kommt das auch noch rein und dann braucht man die POI auch nicht mehr.
     
  13. #13 Tiger123, 24.01.2007
    Tiger123

    Tiger123 Guest

    Zitat:
    Alex76 schrieb am 24.01.2007 14:59
    und wenn man schon schnell fahren muss, dann braucht man sich einen echten laser und radar warner ein. Wenns ein fixeinbau ist, den keiner sieht, dann kannst auch bei den stationären Radars durchfahren sofern sie nicht bestückt sind.
    [​IMG]
    selbst einen Laserwarner, der eigentlich ein Garagentoröffner ist gibts der 5 Sekunden die Messung unterbindet. Allerdings sollte man dann vom Gas gehen, weil nach den 5 Sekunden muss der Laser 2 Minuten abkühlen.
    [​IMG]
    Fahr des öfteren mit einem Freund mit der die Dinger verkauft und es ist schon ziemlich ein schlimmes Gefühl, wenn man da sitzt und er brettert mit 80km/h mehr durchs Radar durch.

    Wenn ich mal das Geld dafür hab, kommt das auch noch rein und dann braucht man die POI auch nicht mehr.

    ... aber Du brauchst in der Regel immer einen Vorausfahrenden der auslöst, damit das Signal früh genug erkannt wird.
    Gruß Alfred
     
  14. Alex76

    Alex76 Guest

    Bei der Kombination aus beiden Geräte nicht, da der Laserstörer (Garagentoröffner) gleich zurück schiesst und für die nächsten 5 Sekunden eine Messung unmöglich macht. Somit ist man nicht auf ein anderes Auto angewiesen.

    Hab das auch schon mit einem befreundeten Polizisten getestet und das Ding funktioniert ;)
     
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