Toyota Schweiz verweigert Garantieleistung !

Diskutiere Toyota Schweiz verweigert Garantieleistung ! im T27: Avensis-Allgemein Forum im Bereich Avensis T27: von 01-2009 bis --; Was meint das Forum dazu? Im August 2009 habe ich bei der Garage (Name vom Team gelöscht) einen neuen Avensis T27 Kombi Multidrive gekauft. Wie...

  1. #1 diver48, 03.01.2012
    diver48

    diver48 Guest

    Was meint das Forum dazu?
    Im August 2009 habe ich bei der Garage (Name vom Team gelöscht) einen neuen Avensis T27 Kombi Multidrive gekauft. Wie sich leider im nachhinein herausstellte war es kein Neuwagen sondern ein Vorführwagen, dieser wurde bereits 6 Monate zuvor eingelöst. In den Dokumenten und im Garantie und Wartungsdokument steht klar das Datum vom Kauf, August 2009. Doch nun weigert sich Toyota Schweiz die Garantieleistung und die Assistance bis August 2012 zu leisten, mit dem Hinweis das Auto sei im Februar 2009 als in Betrieb genommen gemeldet worden. Wie soll ich das wissen, in den Dokumenten steht ja August 2009! Nun bin ich gleich zwei Mal reingefallen, zuerst durch den unseriösen Verkäufer und nun durch den Generalimporteur Toyota Schweiz, Emil Frey AG.
    Der Avensis ist Super doch die Toyotagarage und der Importeur sind unseriös!!
    Empfehlung, das Auto gleich direkt im EU Raum kaufen und selber importieren und dabei noch viel Geld sparen!!
     
  2. #2 Brösel, 03.01.2012
    Brösel

    Brösel Foren Gott

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    Was hat der Wagen denn in den 6 Monaten als Vorführer gemacht? Stand der nur auf den Hof? 6 Monate als Vorführer sollten sich doch deutlich auf den KM-Stand auswirken. War dieser entsprechend hoch? Wurde der Tacho zurückgesetzt? Wo war der Wagen bereits zugelassen (gibt es in der Schweiz auch KFZ-Brief und-Schein?)?

    In meinen Augen ein Fall für den Anwalt.
    a) Gebrauchtwagen als Neuwagen verkauft
    b) evtl. Tachostand manipuliert

    Viel Erfolg

    Brösel
     
  3. papaop

    papaop Kaiser

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    soetwas muss man doch bei der Übergabe merken - Neuwagen haben selten mehr als ein paar Kilometer auf dem Tacho. Vorführer dagegen schnell mal mehrere Hundert oder Tausend.

    Die Laufzeit der Garantie ab erster Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist sicher korrekt.

    Ich sehe eher das Problem in der Tatsache, daß Dir ein Neufahrzeug verkauft wurde, das keins war.

    Hier solltest Du Dich rechtlich beraten lassen. Betrug ist sicher auch in der Schweiz nicht rechtens.

    VG
    papaop
     
  4. Mandi

    Mandi Labertasche des Forums

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    Hallo,
    das verstehe ich nicht...wie läuft denn das in der Schweiz?
    Wie meldet man denn ein Auto als in Betrieb genommen obwohl dann später in allen Dokumenten das Datum vom Kauf im August 2009 steht?
    Bei uns in D gibt es doch eine Erstzulassung die dann vermerkt wäre.
    Und hast du die 6 Monate dem Wagen nicht angesehen?
    Wie war das mit dem Tachostand?


    Sandro (was es nicht alles gibt) :**
     
  5. #5 avensis73, 03.01.2012
    avensis73

    avensis73 Profi

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    Mein Avensis war auch ein Vorführwagen. Erstzulassung Februar 2009
    Ich habe den Wagen im März 2009, im Bewusstsein dass es ein Vorführwagen ist, gekauft. Übergabe war dann im Juni 2009 mit Km Stand 700.
    Vorführwagen müssen ein gewisse Zeit auf den Händler zugelassen sein bevor der Wagen verkauft werden kann.
    Der Händler hatte nachdem ich den Wagen "gekauft" habe in den Showroom gestellt bis zur Übergabe.

    Im Fahrzeugausweis steht das Erstzulassungdatum. Position 37.
    Unter Position 38 und 39 stehen dann die letzte Prüfung bzw. das Datum der letzten Ausweisuashändigung.
    Also spätestens bei Übergabe des Ausweises hätte man merken müssen, dass der Wagen schon sechs Monate alt ist.
    Meiner bescheidenen Meinung nach, hat der Verkäufer sicher auf den Umstand, dass es ein Vorführwagen ist, hingewiesen.
     
  6. focki

    focki Foren Gott
    Moderator

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    Alternativ war es ein EU Fahrzeug.
    Bei EU Fahrzeugen macht der Verkaufende Händler, lassen wir es mal wie in meinem Fall einen Dänischen Toyo Händler sein, eine Übergabeinspektion und diese wird dann an Toyota gemeldet. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die Garantie. Steht das Auto nun ein halbes Jahr (oder auch 3Jahre) beim verkaufenden Händler auf dem Hof, dann läuft die Garantie während der Standzeit ab.
    Das ist aber ein bekanntes Problem bei EU Fahrzeugen. Wobei der verkaufende Händler schon darauf hinweisen sollte, daß es sich um ein EU Fahrzeug handelt.

    Peter
     
  7. #7 avensis73, 03.01.2012
    avensis73

    avensis73 Profi

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    Ich denke kaum, dass ein Toyota Händler der Emil Frey Gruppe, EU Fahrzeuge verkauft.
     
  8. #8 diver48, 03.01.2012
    diver48

    diver48 Guest

    Ja bei mir war es auch so, das Fahrzeug stand wie neu im Verkaufsraum und hatte 100KM auf dem Tacho.
    Nach dem Kauf als mir das Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis zustellte habe ich gesehen, dass das Fahrzeug bereits im Februar 2009 eingelöst worden war. Ich habe sofort bei der Garage reklamiert, man hat mir versichert ich hätte einen Rabatt erhalten 1500CHF und die Garantie beginne erst ab dem Kaufdatum, in allen Dokumenten steht auch dieses Datum, Toyota Schweiz selbst hatte damals dieses Datum bestätigt. Doch jetzt lehnen sie dies ab, wo die Garantie ausläuft.
    Anwalt ja, doch bis jetzt ist kein Schaden da, der Avensis läuft.
    Toyota Schweiz ist da sehr unseriös, also Vorsicht mit Toyota und Garantie !!
     
  9. #9 avensis73, 03.01.2012
    avensis73

    avensis73 Profi

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    Der Händler soll dir ein Jahr Garantieverlängerung spendieren.
     
  10. #10 injoy64, 03.01.2012
    injoy64

    injoy64 Guest

    Um die Angelegenheit korrekt zu beurteilen, müsste man Schweizer Recht und die Garantiebedingungen Toyota für die Schweiz kennen.

    Zwei Dinge wären dann zu klären:

    1. ab wann beginnt die Garantie laut Garantiebedingungen Toyota in der Schweiz
    2. Was ist nach Schweizer Recht ein Neuwagen und ab wann ist ein Fahrzeug ein Gebrauchtwagen

    Insofern kann ich die Sache nur nach deutschen Maßstäben beurteilen.

    1. Garantiebeginn wäre dann Februar 200, wenn der Wagen beim Händler schon zugelassen war
    2. hier wurde dann kein Neuwagen erworben (Betrug wäre es dann, wenn der Verkäufer einen Neuwagen zusichert und einen gebrauchten tatsächlich verkauft)

    Wie gesagt, nicht voreilig von der deutschen Rechtssprechung ausgehen, kann sein, dass das in der Schweiz etwas anders geregelt ist.

    injoy
     
  11. #11 avensis73, 03.01.2012
    avensis73

    avensis73 Profi

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    Garantiebeginn ist ab Erstzulassungsdatum.
    Ein Gebrauchter oder Vorführwagen ist es ab Erstzulassung.
     
  12. #12 injoy64, 03.01.2012
    injoy64

    injoy64 Guest

    Danke avensis73 für den kleinen Exkurs in`s Schweizer Recht. Wäre also dann nur zu klären, ob der Wagen nun schon auf den Händler zugelassen war oder nicht; was meint denn diver48 mit "einlösen" ?

    injoy
     
  13. #13 diver48, 03.01.2012
    diver48

    diver48 Guest

    Mit einlösen wird dem Strassenverkehrsamt der neue Halter, Besitzer gemeldet, nun gehört ihm das Fahrzeug.
    Ein Neuwagen ist nach Schweizer Recht ein Fahrzeug das neu ist und noch keinen Vorbesitzer hatte, auch nicht eine Verkaufsgarage.
     
  14. #14 WhiteTourer, 03.01.2012
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    WhiteTourer Profi

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    So ähnlich hätte ich mir den Fall jetzt auch vorgestellt: Händler A in D'Land verkauft mehrere Fahrzeuge (Tageszulassungen) an einen Händler B in der Schweiz. Transport erfolgt auf dem Transporter, deswegen alle Wagen <10km. Da Händler A aber schon den Garantiestart eingeleutet hat "verliert" der Wagen zeit. Da die Schweiz andere Papiere hat als die EU (vermutung!) steht dort die Tageszulassung nicht drin.... Oder man finanziert den Wagen, hat demnach nur den Schein mit dem aktuellen Halter, sieht aber nicht daß an Stelle B1 des Fahrzeugbriefes eine 1 (=1 bisheriger Halter) eingetragen ist...

    Da irgendwo mittendrin liegt die Wahrheit.

    Mit erlangen dieser Dir vorher unbekannten Information solltest Du schleunigst überlegen wie Du weiter vorgehst. Eine Tageszulassung macht nein Auto mal schnell 1-2000EUR günstiger. Da hat der Händler, wenn er Dich nicht über den Sachverhalt aufgeklärt hat, gewaltig schmu gemacht.

    Stell Dir vor Du wolltest die Garantie verlängern und kannst das jetzt nach ablauf nicht mehr. Wenn jetzt was passieren würde bleibst Du voll auf den Kosten sitzen...


    *gerade nachgesehen, bei mir steht bei B1 eine "0" - uff*
     
  15. #15 WhiteTourer, 03.01.2012
    WhiteTourer

    WhiteTourer Profi

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    Könnte es sich dann schlichtweg um eine Fehlmeldung an Toyota handeln? Auch da arbeiten ja nur Menschen...

    (Kunde wollte kaufen, ist dann aber abgesprungen, falschens Fahrzeug Toyo gemeldet - kunde wollte nicht den silbernen, sondern den schwarzen...)

    In dem Fall reicht die Zulassungsbestätigung mit dem vermerk daß Du der erste Halter bist vollkommen aus um das richtig zu stellen.
     
  16. #16 diver48, 03.01.2012
    diver48

    diver48 Guest

    Ich habe damals 2009 sofort Toyota Schweiz über diesen Umstand informiert.
    Ein Sachbearbeiter hat mir damals schriftlich garantiert das die Garantie erst ab dem Datum läuft wo ich das Fahrzeug übernommen habe, es steht auch so im Wartungsdokument.
    Doch jetzt wo die Garantie zu Ende geht lehnt Toyota Schweiz dies ab, verliere so einfach 6 Monate Garantie, Wartungsservice und Assistance!!!
     
  17. #17 injoy64, 03.01.2012
    injoy64

    injoy64 Guest

    Ich sehe das bisher so: der Wagen, den diver48 erworben hat, wurde bereits Februar 2009 erstmalig (auf den Händler?) zugelassen. Somit wären dann 2 Dinge klar: die Herstellergarantie beginnt eindeutig Februar 2009 und diver48hat offensichtlich einen Gebrauchtwagen und keinen Neuwagen gekauft, richtig?

    Eventuell gibt es Versäumnisse bei der Deklarierung des Fahrzeuges vom Händler gegenüber dem Kunden (was steht diesbezüglich im Kaufvertrag: Neuwagen/Gebrauchtwagen?) , aber das kann ich nur vermuten. In jedem Falle wäre ich bei KM-Stand 100 stutzig geworden, weil 100km nur im Showrom bzw. auf dem Hof vom Händler halte ich für zu viel, der Wagen wurde also sehr wahrscheinlich bereits im Straßenverkehr bewegt und spätestens ab hier ist es kein Neuwagen mehr.

    Ob die 6 Monate Garantie den Gang zum Anwalt rechtfertigen, musst Du, diver48, selbst entscheiden.

    injoy
     
  18. #18 Gray-Avensis, 03.01.2012
    Gray-Avensis

    Gray-Avensis Guest

    Das ist bei denen wohl normal.

    Ich bin ähnlich "gelinkt" worden:


    Bestellt im Januar zu 1,9% Leasing, laut Kaufvertrag.

    Als ich zwischenzeitlich unseren Auris abgeholt habe wurde mir auch wieder der Vertrag des Avensis zur Unterschrift vorgelegt mit dem Hinweis dass bei dem anderen Vertrag ein Fehler in der Anschrift war und deshalb der neue unterschrieben werden müsse.

    Was ich nicht gemerkt habe war dass das Leasing nun 3,9% war.

    Mir wurde dann erklärt als ich es kurz nach der Übernahme als ich die Dokumente erhielt, bemerkte, ich hätte ja schliesslich selbst die Vertragsänderung so unterschrieben, ausserdem sei die Aktion auf Fahrzeuge begrenzt gewesen die bis ende Februar 2011 AUSGELIEFERT würden. Danach wurde mir gesagt es sei doch nicht so, sondern auf Fahrzeuge die bis dahin bestellt wurden, auf mich würde das aber nicht zutreffen, da ich ja den Änderungsvertrag unterschrieben hätte.
    Auch bekomme ich die ab April angebotene 4Jahres Service nicht, da ich den Vertrag ja am 30.3. unterschrieben hätte, und die Unterschrift unter dem Vertrag und nicht die Auslieferung im April zählt da plötzlich.

    Die Leasingfirma will angeblich von nichts wissen, klar, logisch, gleiche Firma.
    Den Importeur interessiert es nicht, wieso auch, gleiche Firma.....
    Toyota D interessiert es auch nicht.

    Die verweigerte Pannenhilfe mit Wohnwagen auf der Autobahn kommt auch noch hinzu, will angeblich niemand gewesen sein.


    Nett, nicht ?

    Diese Firma ist für mich ein für alle mal gestorben, wer seine Kunden wissentlich so belügt und ihnen Dokumente unterschiebt der braucht sich nicht zu wundern wenn man lieber 30km weiter fährt und das Auto 40% billiger in D kauft.

    Hinzu kommen unverschämte ET- und Zubehörpreise und es sollen Teile getauscht werden die gar nicht nötig sind.


    Offenbar sind alle Fahrzeuge mit Laufleistung unter 1000KM Neuwagen.

    Der Auris meiner Frau wurde mit 800km übernommen (EZ 12.2010, Übernahme 03/2011), im Leasingvertrag steht auch Neuwagen. Hat den Vorteil /Nachteil dass Neuwagenleasing gemacht werden kann.
    In den Wartungsdokumenten und der Garantieerklärung steht aber 03/2011 drin, hab grade extra nachgesehen.

    Da wird wohl gemogelt was geht, zumal Händler und Importeur die Gleichen sind. Da wird dann wohl schnell ein neues Heft ausgestellt und gut ist.



    Aber mach dir nichts draus, die Assistance ist eh nutzlos, bei mir kam beim ersten mal einer der verzweifelt versucht hat Automatikgetriebeöl nachzufüllen (IM Gubristtunnel, 15Uhr in der Woche) und danach aufgegeben hat und meinte muss in die Werkstatt.
    Beim 2. mal wurde mir die Assistance im Ausland verweigert weil Wohnwagen dahinter und ich wurde mit dem Gespann auf der Autobahn stehen lasen, die Polizei hat mich dann auf den Standstreifen geschleppt. Zum Glück bin ich in D noch ADAC Mitglied, die haben sich gekümmert und das Auto wurde von Toyota in D repariert auf Garantie.





    PS: Entferne bitte den Händlernamen, es könnte sonst schnell eine Klage gegen dich folgen, die sind da recht fix wurde mir berichtet.



    Schweizerdeutsch - Deutsch

    Einlösen - Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt anmelden und Kennzeichen bekommen
    Strassenverkehrsamt - Zulassungsstelle (nur freundlicher und unkomplizierter und arbeiten auf Rechnung)

    Fahrzeugausweis In der CH gibt es nur ein Dokument für das Fahrzeug, vergleichbar mit der D Zulassungsbestätigung Teil 2 (Fahrzeugschein), dieses Dokument bleibt beim Fahrzeug und ist mitzuführen. Es stehen dort nur die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug drin. Beim Leasingfahrzeug steht ausserdem drin: Halterwechsel verboten. Es stehen keine Vorbesitzer oder die Anzahl derer drin.
     
  19. #19 Brösel, 03.01.2012
    Brösel

    Brösel Foren Gott

    Dabei seit:
    21.03.2011
    Ort:
    Cuxhaven (fast)
    Fahrzeug:
    T27 Combi 2.0 Executive, Ford Mustang Convertible EcoBoost
    Verbrauch:
    Auch gerade nachgeguckt: Habe sogar eine doppel 0 (00). :)

    (Däne, bestellter Neuwagen)

    Brösel
     
  20. #20 goescha, 03.01.2012
    goescha

    goescha Foren Gott
    Moderator

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    26.10.2003
    Ort:
    Gardelegen-Ackendorf
    Fahrzeug:
    Laguna Grandtour 2,0 dCi "Quality made"
    Verbrauch:
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