So, nun ist er da. Mit bitterem Beigeschmack

Diskutiere So, nun ist er da. Mit bitterem Beigeschmack im T27: Avensis-Allgemein Forum im Bereich Avensis T27: von 01-2009 bis --; Genau das habe ich ja getan. Kann langsam fließend spanisch. Wärend es in Deutschland 4 Varianten gibt (in Dänemark ist das ähnlich) gibt es in...

  1. #21 gustl088, 05.09.2010
    gustl088

    gustl088 Guest

    Genau das habe ich ja getan. Kann langsam fließend spanisch. Wärend es in Deutschland 4 Varianten gibt (in Dänemark ist das ähnlich) gibt es in Spanien nur 3. Active, Advance und Premium. Für unsere Motorisierung gibt es nur den Advance. Und da nur 3 Ausstattungen wählbar sind, ist das eine oder andere erst in der Premium Ausstattung drin. Das ist das Premium-Audiosystem (CD-Wechsler mit 11 Lautsprechern), Exe-Sitze mit Sitzheizung, und Einstiegsleisten im Alu Design. Alles andere ist drin.

    Ich behaupte ja nicht, das der Händler uns vorsätzlich einen aufgepeppten SOL vorsetzen wollte. Aber als Dänemark nicht lieferte, und er uns Spanien anbot, hätte er vergleichen müssen ob die spanische Advance Ausstattung der deutschen Exe entspricht. Daraufhin hätte er uns informieren müssen, und wir hätten wenigstens die Wahl gehabt. Aber mich würde interessieren:

    1. Wusste er von der verminderten Ausstattung? Nach dem Motto "merken die eh nicht" oder
    2. War er bisschen fahrlässig, und merkte es selber erst als der Wagen auf dem Hof stand.

    Bei letzteren hätte ein einfaches "Fam. xyz, uns ist hier ein Fehler unterlaufen...etc. Und dann kann man über alles reden. Aber er sieht nicht mal den geringsten Fehler ein und behauptet wehement:
    "Sie haben Ihren bestellten Wagen erhalten. Und sind selber Schuld wenn sie wissentlich ein Import-Fahrzeug bestellen. Dann muss man mit Abweichungen bei der Ausstattung leben. Sonst hätten Sie einen deutschen bestellen müssen."
    Das würde ich nur akzeptieren wenn auf der Bestellung steht:
    Toyota Avensis Advance (span.Modell) vergleichbar mit Executive.
     
  2. papaop

    papaop Kaiser

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    Moin,

    hast Du den irgenwo schriftlich ein "Import-Fahrzeug" bestellt?? Ich hab das so verstanden, dass Du eine Exe-Ausstattung zum Preis xy geordert hast, die der Händler aus DK holen wollte, damit er den (wahrscheinlich günstigeren Preis ) anbieten kann.

    Wenn das nirgendwo steht, kann es Dir doch egal sein woher der Händler das Fahrzeug bezieht. Hauptsache die Ausstattung ist so wie vertraglich vereinbart.

    Ganz nebenbei ist ja auch ein für Deutschland produzierter AV ein Importfahrzeug ;-)

    Grüße
    papaop
     
  3. #23 gustl088, 05.09.2010
    gustl088

    gustl088 Guest

    Mein Händler sagt das ja. Wir wussten das es ein Import ist. Wussten wir auch. Aber auf der Bestellung steht: "Fahrzeug kann ein Import sein". Und das Wort "kann" schließt ein deutsches Fahrzeuch nicht zwangsläufig aus. Und gerade deswegen akzeptierten wir zwar ein Import-Fahrzeug, aber nicht automatisch eine verminderte Ausstattung. Da hätte er uns ja auch ein 1.6er mit Grundausstattung hinstellen können. Denn wo fängt's an und wo hörts auf.
     
  4. jay-pi

    jay-pi Guest

    Für mich gäbe es nur eins...
    Rechtsanwalt -->Sachverhalt schildern und vertrag überprüfen lassen --> Händler verklagen...

    Was anderes würde ich nicht machen!
    Doch...so wenig wie möglich mit dem Fahrzeug fahren....
     
  5. #25 Michael, 05.09.2010
    Michael

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    Da liegt eindeutig ein Mangel in der Qualität vor (BGB § 459, wenn ich mich nicht irre). Voraussetzung: Die Eigenschaft Executive wurde schriftlich zugesichert, sie steht im Kaufvertrag.

    Da es sich um eine mangelhafte Lieferung handelt, kannst Du folgende Ansprüche stellen:
    • Minderung des Kaufpreises (rechne die fehlende Ausstattung zusammen) oder
    • Wandelung des Kaufvertrages (Auto geht zurück zum Händler, Verträge werden aufgelöst, eventuelles Geld geht zurück an Dich).
    Es ist Dir überlassen, welches Gewährleistungsrecht zum Zuge kommt. Aufs Papier damit, per Einschreiben ab die Post, denn Du hast als Käufer eine Rügepflicht.

    Gut wäre übrigens gewesen, den Wagen nicht anzunehmen. Der Kaufvertrag hätte sich weiterhin in der Schwebe befunden; erst durch die Annahme (des Autos) fand der Vertrag seinen rechtskräftigen Abschluss und muß nun zeitraubend angefochten werden.

    Kurzum: Aktiv werden, Käuferrechte nutzen, ggf. Rechtsanwalt nehmen! Um welchen Händler handelt es sich denn? Allein die lange Lieferzeit empfinde ich als rotzfrech ...
     
  6. n3ro

    n3ro Guest

    kann es mir nicht vorstellen, was ich in dem Fall gemacht hätte... Wie habt ihr das Theater ein Jahr lang durchgehalten? Vor allem: wie habt ihr das mit eurem alten Wagen gemacht? Wie soll man den denn in so einem Fall rechtzeitig abstoßen?
     
  7. focki

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    Ob man nun gleich zum Anwalt rennt?
    Kommt auf den Händler drauf an ob man überhaupt mit ihm reden kann oder ob er angepisst abblockt.
    Ich würde zuerst noch einmal mit dem Händler reden und ihm freundlich aber bestimmt mitteilen daß ihr so mit dem Fahrzeug nicht einverstanden seit und daß du das gerne mit ihm persönlich klären möchtest. (Anwalt nicht erwähnen, max. als Druckmittel um ihn zu wecken wenn er der Meinung ist es ist alles rechtens)
    Zähle die Sachen auf die fehlen und die dir wichtig gewesen sind. Sage ihm was du so denkst welchen Wert die fehlende Ausstattung so darstellt. Einiges ist ja im Zubehör Katalog zu finden dann sag ihm "das xyz fehlt und wenn du das nun nachrüsten würdest dann dann würde das ja xxx Euro plus Einbau kosten. Bei den Sitzen sieht es ja mit dem nachrüsten schlecht aus aber dir war da die Heizung mit original Bedienteil und das Polsterdesign wichtig." u.s.w.
    Wenn da Dinge fehlen die dir egal und nicht wichtig sind dann nenne auch diese und sage ihm daß du darauf keinen Wert legst und dich das nicht stört. (das nutzt du um nach nem wichtigem fehlendem Teil seine Laune wieder anzuheben und zu zeigen daß es dir nicht ums streiten geht sondern das es um die dir wichtigen, fehlenden Dinge geht und du zu Kompromissen bereit bist)

    Teile ihm mit, wie ihr euch eine Einigung vorstellt. Sei es nun Lieferung des bestellten Fahrzeuges oder auch eine annehmbare Preisanpassung. Wenn ihr mit einem Preisnachlass einverstanden sein würdet dann nenne keine Vorstellungen sondern wirf bei deiner Aufzählung einfach nur so nebenbei in den Raum was eine Nachrüstung kosten würde. Dann kann er selbst anfangen zu rechnen und ein Angebot machen. Du hast dann ja deine Vorstellungen im Kopf.

    Ich denke wenn der Händler gesprächsbereit ist dann kommt so mehr bei raus als wenn da gleich die Keule mit dem Anwalt kommt. Denn dann hält der Händler absolut nichts mehr von dir und wird erst richtig stur.

    Einige Hinweise über unser Rechtsempfinden und unsere Sicht zu dem Fall hast du ja schon erhalten, lass diese mit Hinweis auf das/ein Forum mit einfließen.

    Aber was mich auch noch interessiert, was ist das für ein Händler? Freier Händler oder ein Toyota Händler?
     
  8. #28 sonic22, 05.09.2010
    sonic22

    sonic22 Guest

    muss ein freier sein denn toyota händler dürfen keine import autos verkaufen.
     
  9. #29 sonic22, 05.09.2010
    sonic22

    sonic22 Guest

    hallo wo habe ich geschrieben das er einen preisnachlass haben soll.

    ich schrieb.

    also einen premium gibt es in spanien nur für den 2.2 diesel, darunter nur den advance un der hat um einiges weniger an ausstattung.

    also hat du zu 100% einen auf sol basis bekommen und da würde ich vom vertrag zurücktreten, da der kaufvertrag nicht erfüllt worden ist.

    schau dir die spanische seite von toyo mal genau an, da siesht du das einiges fehlt und aber auch einiges nicht dazubestellbar ist was du haben wolltest bei der exe.

    und

    muss ein freier sein denn toyota händler dürfen keine import autos verkaufen.

    also nix von preisnachlass.

    und ich schrieb, ich würde zurück treten, weil wenn ich ein exe kaufe dann will ich keinen soll haben.
     
  10. #30 Michael, 05.09.2010
    Michael

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    Na, na ... Dachte, in Sachen BWL versiert zu sein. Ist zwar schon einige Zeit her und es zeigt sich so langsam Rost, aber diesbezüglich darf und kann ich etwas beitragen. Meine Äußerungen sind keinesfalls falsch. Bermerkt habe ich gerade beim Nachschauen im BGB allerdings, daß mittlerweile eine neue Gesetzesfassung vorliegt.
    § 459 Abs. 2: "Der Verkäufer haftet auch dafür, daß die Sache zur Zeit des Überganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat." Gesetzestext § 459
    Zugesicherte Eigenschaft ist hier Executive.

    Fehlt die zugesicherte Eigenschaft, kann der Kunde beim einseitigen Handelskauf (liegt hier vor) die bereits von mir beschriebenen Gewährleistungsansprüche geltend machen. Und zwar lt. BGB ausdrücklich nach seiner Wahl, es sei denn, die AGB des Verkäufers schränkt ein (und fordert z. B. zuerst eine Nachbesserung; hier denkbar: nachträglicher Einbau der fehlenden Ausstattung). Ansonsten wählt der Kunde i. d. R. zwischen Preisminderung und Wandelung, ggf. macht er auch vom Schadensersatzrecht Gebrauch. Immer in der Annahme, wie vom Käufer geschildert, es existiert ein eindeutiges schriftliches Vertragswerk (ohne "ähnlich wie Executive", "in Art einer Executive-Ausstattung" usw.).

    Richtig allerdings ist, daß hier rechtlicher Beistand hilfreich ist und selbiger dieses Forum nicht bieten kann. Ich würde umgehend einen Anwalt aufsuchen.
     
  11. focki

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    Bist du dir da sicher daß die das nicht machen?
    Ich habe es schon bei einem Händler gesehen und auch nur aus diesem Grund ein Gespräch über einen möglichen Kauf mit ihm geführt. Wenn der Händler später ein brauchbares Angebot macht dann ist er in der engen Auswahl, wenn er den De. Preis nennt dann hat er Pech. Den Preis den Toyota Deutschland da vorschlägt bin ich nicht bereit zu zahlen und erst recht nicht wenn ich sehe daß Toyota DK sowie andere nicht so gierig sind.
     
  12. #32 sonic22, 05.09.2010
    sonic22

    sonic22 Guest

    also laut toyo d düfen deutsche händler nur die modelle verkaufen die für den deutschen markt sind und sonst keine eu modelle.

    aber sollte sich das was geändert haben dann okay.

    was der händler unter der hand macht ist was anderes.
     
  13. #33 goescha, 06.09.2010
    goescha

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    Hallo

    das habe ich ganz am Anfang doch schon alles gepostet??!!

    Gruß Götz
     
  14. #34 gustl088, 06.09.2010
    gustl088

    gustl088 Guest

    Oh weh. :**. Aber danke für eure Antworten.

    Wir persönlich fragen uns schon ob sich der Aufwand Anwalt etc. dafür lohnt. Ob ich am Ende in einem vollwertigen Exe sitze ist sowieso fraglich. Die Zeit, die Kosten. Lohnt das unterm Strich? Auto stehenlassen?? Geht gar nicht. Wie lange denn? Bis zur Klärung? Unterm Strich setzen wir mehr in den Sand, wie was es wert ist.
    Was mich auch bisschen stört ist das wir eigentlich voll zufrieden waren mit unseren alten. Und auf die Frage wie wir die Wartezeit überstanden haben kann ich nur sagen: Letzlich sind wir ein halbes Jahr das Auto kostenlos gefahren. Unser Händler hat letztes Jahr kulanter Weise TÜV + Bremsen erneuert. Verschleißteile haben uns 4 Jahre nichts gekostet. Muss man halt auch sehen. Aber wir überlegen noch.
     
  15. #35 Hoschi2005, 06.09.2010
    Hoschi2005

    Hoschi2005 Guest

    Für mich gibt es da garnichts zu überlegen . Entweder die Karre steht so
    da wie ich ihn bestellt habe und wenn nicht , bleibt er halt beim Händler
    stehen . Die meisten von uns sind auf ein Fahrzeug angewiesen aber
    ich würde doch keinen Exe bezahlen und einen Sol mitnehmen nur weil
    ich das Auto jetzt fahren will . Da soll sich der Händler mal was einfallen
    lassen bezüglich Leihwagen oder den Alten zurück bis ein Neufahrzeug
    da ist . Auf jedenfall wäre der Gang zum Anwalt mein erster gewesen .
    Wenn ich mir ne Pizza bestelle und es kommt nur der Boden ohne Belag
    sag ich ja auch nicht " ach , der ganze Aufwand jetzt dem Kellner bescheid
    zu sagen lohnt nicht , ich bezahle den vollen Preis und esse nur den
    Boden . Ob ich am Ende eine vollwertige Pizza bekommen hätte . . .
    wer weis das schon ". Nee nee mein lieber , da würde ich aber ausrasten
    :smash:

    Ich wünsche dir das alles schnell zu deiner Zufriedenheit geklärt wird und
    du dann viel Spaß mit deinem Exe hast .

    Gruß,
    Uwe
     
  16. focki

    focki Foren Gott
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    Na mit ausrasten wird das mit sicherheit nix gescheites.

    @gustl
    Wenn ihr soweit zufrieden seit und das Auto eigentlich behalten wollt dann redet doch mal in Ruhe mit dem Händler. Ich denke der möchte auch einen zufriedenen Kunden haben. Ein gewisser Preisnachlass und/oder wenn möglich ein Nachrüsten sollte sicher möglich sein.
     
  17. n3ro

    n3ro Guest

    Ausserdem habt ihr als Kunde auch die sogenannte "Rügepflicht"! Das hat auch schon jemand zu Anfang geschrieben!

    Vergesst bitte auch nicht, dass ihr ihn auch nur als SOL wieder verkaufen könnt! Dies wiederum mindert den Verkaufspreis auch wieder erheblich!
    So gesehen, zahlt ihr dann zweimal drauf! Egal wie...ich drück euch auch die Daumen und dass ihr bald in einer Exe euer teuer verdientes Geld geniesen könnt!

    LG n3ro
     
  18. #38 goescha, 06.09.2010
    goescha

    goescha Foren Gott
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    Hallo

    Einfach mal auf den Link klicken??

    Gruß Götz
     
  19. TF103

    TF103 Kaiser

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    mittlerer Osten...gg
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    ´n TOYOTA ;-)
    Seht ihr wie einfach und eindeutig das ganze ist... :**

    Solltest du zum Rechtsanwalt gehen dann wird der i.d.R. die außergerichtliche Einigung suchen. Erst wenn diese fehlschlägt, dann geht es vor Gericht. Und auch dort ist es eine Sache. DU wirst nämlich auch auseinandergenommen. Und da kann es zB. schon gegen dich laufen, wenn du das Auto bei Besichtigung und bei Übergabe nicht sofort reklamiert hast...
    Ich spreche aus Erfahrung, denn ich entnehme etwas Zweifel ob es sich lohnt das Ganze.
    Nur eines ist klar, einen eventuellen Rechtsspruch gibts nicht so schnell. Und eine Einigung ist sicher auch nicht vor Weihnachten erzielt. Weihnachten 2011 wird aber schon knapp...
    Ich persönlich habe ein Vergleichsverfahren, was im September 2008 begann und nun scheinbar dem Ende entgegen geht. Du brauchst also Puste.
    Und selbst bei einer möglichen Wandlung verlierst du definitv an Wert. Ein Auto verliert in den ersten Jahren immens, egal wieviele km du dem gibst. Das muss alles bedacht sein. Sicher mag es helfen die kostenlose Erstberatung beim Anwalt zu bekommen um zu sehen wie es um die sache steht. Nur wird JEDER Anwalt was draus machen wollen (vor allem, wenn eine RSV dabei ist), denn es sind dann auch seine Interessen. 8)
     
  20. focki

    focki Foren Gott
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    Nun lasst doch mal die Streitigkeiten über Gesetze und Anwälte.

    Gustl - hast du denn schon mit dem Händler gesprochen? Was sagt er?
    Wenn noch nicht und du läßt dir noch mehr Zeit dann macht sich bei ihm das Gefühl breit daß du das so duldest und deine Karten werden immer schlechter.
     
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