Reifenpanne

Diskutiere Reifenpanne im T25: Kinderkrankheiten, Probleme und Vorschläge Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Hallo, ich habe mal eine rechtliche Frage. Ich hatte am 27.12. eine Reifenpanne, als ich über einen Parkplatzboller gefahren bin. Der...

  1. Gast

    Gast Guest

    Hallo,

    ich habe mal eine rechtliche Frage.
    Ich hatte am 27.12. eine Reifenpanne, als ich über einen Parkplatzboller gefahren bin. Der Vermieter des Parkplatzes ist eine Wohnungsbaugesellschaft. Ich bin beim rausfahren genau auf die spitze (siehe Fotos) gefahren und da ist es dann passiert. Ich muß noch dazu sagen das die dahinterliegende Straße nicht gerade breit ist und zu dem Zeitpunkt noch ein Auto auf der Straße geparkt hatte, so das ich rechtzeitig einlenken musste. Was meint ihr, kann ich dem Vermieter dafür Haftbar machen? Ich bin übrigens nicht der erste den das passiert ist, aber der Vermieter verweigert jegliche Entschädigung. Der ganze Spaß hat mich übrigens 157 Euro gekostet, das ist zwar ein hoher Betrag, aber für einen Rechtsstreit sicherlich zu wenig [​IMG]



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    Übrigens hatte ich noch ein Problem beim Reifenwechsel, der Schraubenschlüßel von meinen AV passte nicht auf meine neuen Alufelgen.

    Viele Grüße und einen guten Rutsch wünscht
    Romy
     
  2. #2 maxiskoda, 30.12.2004
    maxiskoda

    maxiskoda Guest

    Bist Du der Mieter oder ein zufällig dort parkender Gast?

    Harald
     
  3. Gast

    Gast Guest

    Ich gehe mal davon aus, daß du von einem von dir angemieteten Parkplatz redest. Du hast dich mit dem Anmieten mit den Parkbedingungen (z.B. mechanische Sperre) einverstanden erklärt und nur wenig Chancen, Geld einzuklagen. Einzig grobe Mängel könnten ein Grund sein. Da der Vermieter die Sperre wohl kaum selber zusammengeschweißt hat (das Modell auf dem Bild ist handelsüblich und hat mit Sicherheit eine Abnahme), wird er jede Haftung ausschließen.

    Das andere geparkte Fahrzeug, daß dir im Weg stand, interessiert auch nicht. Falls es im Parkverbot stand und dich behindert hätte, kannst du es auf öffentlicher Strasse abschleppen lassen. Falls es Privatgelände ist, muss der Vermieter es machen lassen. Losfahren, probieren und dann sagen, du bist Schuld geht nicht.

    Falls du dort nicht parken durftest, weil du dort kein Mieter bist, haste eh Pech, da diese "gesicherten" Parkplätze meist nur für Mieter sind. Ich kenne einen Fall, bei dem mein Freund seinem Besucher seinen angemieteten Parkplatz zur Verfügung gestellt hatte, weil sein Wagen nicht da war. Der Wagen wurde durch die Parkstange am Unterboden beschädigt (tiefergelegter CRX), der Vermieter konnte selbst vor Gericht nicht haftbar gemacht werden (weil der Vetrag nur für das Mieterfahrzeug galt und auch dann hat der Mieter die Pflicht, die Eignung seines Fahrzeugs zu prüfen).

    Das mit dem Radschlüssel ist bekannt, mit dem Original kommst du nicht weit, ich glaub, im Winterreifen-Threat haben sich mehere gewundert.
     
  4. Gast

    Gast Guest

    Hallo,

    ich bin leider nicht der Mieter, sondern meine Mutter die den Parkplatz extra für meinen Bruder und mich gemietet hat. Na ja ich werde mich wohl damit abfinden müssen für den Schaden alleine aufzukommen.
    Trotzdem vielen dank für die schnelle Hilfe.
    Den Winterreifen-Threat hatte ich leider nur schnell überflogen, ich sollte mir wohl doch etwas mehr Zeit nehmen für das Forum.
    Zu den parkenden Fahrzeug muß ich noch sagen das dort kein Halteverbot besteht und das dort sehr oft geparkt wird, wegen akuten Parkplatzmangels. Meine Konsequenz wird wohl sein das ich jetzt auch immer auf der Straße parke.

    Viele Grüße
    Romy
     
  5. Gast

    Gast Guest

    Du kannst dir ja den Mietvertrag nochmal anschauen, vielleicht darf deine Mutter parken lassen, wen immer sie will. Bei vielen ist es aber nicht so, wegen Reservierung/ Weitervermietung und eben Haftung. Aber selbst wenn du dort parken durftest, stehts nicht zum besten und 157€ sind rechtlich gesehen Peanuts und lohnen den Rechtsweg nicht. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung ohne SB hast, kannste es ja probieren, aber ich glaube, spätestens der Rechtsanwalt zu dem du gehen willst, wird dich bremsen und den Aufwand im Verhältnis zum Schaden freundlich belächeln.

    PS: Nimm dir ´ne Flex und entgrate die zerstörerische Kante an dem Ding. [​IMG]
     
  6. #6 Anemonis, 30.12.2004
    Anemonis

    Anemonis Guest

    @ Romy
    Wenn ich das richtig verstehe, bist Du von dem Fahrzeug an der Straße genötigt worden über den Parkplatzboller zu fahren. Dem könnte man zumindest eine Teilschuld geben.

    Ich hab mal ein bisschen gegoogelt und folgendes gefunden:

    "Wer gegenüber eine Zufahrt parkt muss einschätzen, ob der Ausfahrende ohne größere Probleme aus der Ausfahrt herausfahren kann. Ist dies nicht möglich, kann der dann ordnungswidrig parkende Kostenpflichtig abgeschleppt werden. Dem Ausfahrenden ist jedoch mehrmaliges rangieren zuzumuten (OVG Koblenz DAR 99,"

    Demnach hast Du dich vorbildlich verhalten. Du hast nicht gleich einen Abschleppwagen bestellt, sonder hast versucht so dran vorbei zu kommen.
    Hast Du denn das Kennzeichen aufgeschrieben?
    Ansonsten stimme ich Bruno zu!
    Du brauchst Rechtsschutz ohne SB sonst bringt es nichts [​IMG]




    anemonis



    PS: Der Poller und der Vermieter sind jedenfalls nicht schuld [​IMG]



     
  7. Gast

    Gast Guest

    Warum überhaupt jemanden die Schuld geben. Mit dem Vermieter ordentlich reden ohne ihn anzugehen, so dass er nicht gleich auf die Palme geht. Prüfen ob nicht die Haftpflicht dafür aufkommt.
     
  8. Gast

    Gast Guest

    Romy, was im Mietvertrag des Parkplatzes steht, ist erst mal unbeachtlich. Die mechanischen Sperren könnten ja z.B. falsch angebracht worden sein. Auch, ob die Sperren abgenommen sind oder nicht, spielt zunächst nur eine untergeordnete Rolle (evt. spätere Herstellerhaftung durch den Vermieter).

    Ich sehe hier folgendes Problem: Diese mechanischen Sperren sind meistens so zentral auf dem Parkplatz angebracht, dass man an ihnen vorbei fahren kann und soll. Wenn ich Dich richtig verstehe, musstest Du rangieren, um an dem ordnungswidrig geparkten Fahrzeug vorbeizukommen. Und hier ist das Problem! Du trägst dafür die Hauptverantwortung. Du hättest zunächst das andere Fahrzeug entfernen (lassen) müssen.

    Etwas anderes gilt, wenn die Sperre so angebracht ist, dass Du immer drüberfahren musst, um richtig auf Deinem Parkplatz zu parken. Dann haftet der Vermieter m.E. zu 100%. Ein bis zwei Zeugen und Deine Fotos sollten dann ausreichen.

    Einen Rechtstreit wegen 157 € anzufangen ist übrigens durchaus nichts besonderes. Zunächst sollte man aber auf jeden Fall versuchen, sich gütlich zu einigen.
    Ein pflichtbewusster Rechtsanwalt würde Dich bei so etwas auch nicht wegschicken, wenn er Erfolgsaussichten sieht. Für diesen niedrigen Streitwert musst Du aber nicht einmal einen Anwalt haben, kannst also die Klage auch selbst schreiben.

    kosje


     
  9. #9 Anemonis, 30.12.2004
    Anemonis

    Anemonis Guest

    Zitat:Der Vermieter des Parkplatzes ist eine Wohnungsbaugesellschaft. Ich bin übrigens nicht der erste den das passiert ist, aber der Vermieter verweigert jegliche Entschädigung.
    Romy


    @ gerd01
    Dürfte schwierig werden [​IMG]

    Wenn das ein privater Vermieter wäre würde ich Dir zustimmen

    anemonis
     
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