Probleme mit Werkstatt Kulanz und Rechnung

Diskutiere Probleme mit Werkstatt Kulanz und Rechnung im Händler, Reimport, Kundendienst und Werkstätten Forum im Bereich Avensis Drumherum (T22, T25 und T27); Hi Ich werd noch verückt mit Toyota. Hab auch das Problem das meine Xenons dunkler werden also ab in die Werkstatt und antrag auf Kulanz...

  1. pocket

    pocket Guest

    Hi
    Ich werd noch verückt mit Toyota.
    Hab auch das Problem das meine Xenons dunkler werden also ab in die Werkstatt und antrag auf Kulanz gestellt.
    So meine Werkstatt hat mir dann erzählt alles kein Problem machen wir aber die wollten erst die Arbeit machen und dann den Antrag stellen somit hatte ich als Kunde das volle Risiko falls Toyota den Antrag ablehnt.
    in meiner unwissenheit hab ich mi9ch erstmal drauf eingelassen und nen Termin vereinbart.
    Als ich dann wieder daheim war erstmal hier ins Forum und nochmal nachgelesen danch nochmal anruf bei Toyota in köln und die sagten mir das die Werkstätten das so machen können sie können es aber auch andersrum machen also erst Antrag stellen und dann reparieren.
    Ich also nochmal angerufen in der Werkstatt und nachgefragt die nein Toyota gibt uns das genau so vor erst reparieren dann Antrag stellen so ein lügner!!!
    Hab dann mal in einer anderen Werkstatt angerufen und siehe da die wollen erst Antrag stellen und dann reparieren supi gleich hin und Antrag gestellt.
    So jetzt war natürlich schon etwas zeit vergangen also schnell in meiner alten Werkstatt angerufen und den Termin abgesagt.
    So und jetzt kommt der Hammer habe gestern ein schreiben von meiner alten WS bekommen wo sie mir 35€ berechnen weil Sie die Scheinwerfer schon bestellt hatten und wieder zurückschicken mussten also die Versandkosten In dem Schreiben steht auch drin das Sie versucht haben mich telefonisch zu erreichen was nicht stimmt sonst hätte ich das gesehen.
    Nun meie Frage ist sowas überhaupt rechten mit den 35€ ich meine ich kann weder nachvollziehen ob die Scheinwerfer wirklich zurück gegangen sind oder ob sie überhaupt schon bestellt waren und nen anruf hatte ich ja auch nicht.
    Bin ziemlich sauer auch wenn es nur 35€ sind hoffe ihr könnt mir weiter helfen wie ich damit umgehen soll??????

    Gruß peter
     
  2. #2 Super-Turbo, 11.07.2010
    Super-Turbo

    Super-Turbo Guest

    Hi,
    auf alle Fälle, würde ich in diese WS, nicht mehr gehen. Würde den Fall, mit Toyota Köln, absprechen!!
    MfG
    Super-Turbo :beach:
     
  3. pocket

    pocket Guest

    Das ist mal klar die sehen mich nie wieder und ich werde auch mein umfeld die da alle so hin fahren mal drauf aufmerksam machen wie die so Arbeiten denn Kundenfreundlich ist was anderes.
    Mal abgesehen davon das die mir für den kulanz Antrag auch noch was in rechnung stellen wollten sofern ich es machen lasse waren auch knapp 400€.
     
  4. TF103

    TF103 Kaiser

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    ´n TOYOTA ;-)
    35€uro Versandkosten?
    Lassen die die Teile mit dem Taxi bringen??
    Ich würde mir diese Summe mal aufschlüsseln lassen. Schließlich muss man dir sagen können, wofür du bezahlst. Nimms mir nicht übel, aber es sind Scheinwerfer und kein sperriges Stückgut...
     
  5. pocket

    pocket Guest

    Laut Rechnung vom Autohaus 15€ pro Scheinwerfer glaube auch die kommen mit der Taxe oder Luftfracht.
    Will eigentlich vermeiden mit denen nochmal kontakt zuhaben kann man sowas nicht über einen Anwalt regeln wo geht man da hin?
     
  6. Prog

    Prog Foren Gott
    Administrator

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    Deine Beiträge lesen sich mitunter ziemlich mühselig. Ich weiß, du bist sehr aufgebracht, aber bitte trotzdem daran denken (besonders in deinem ersten Posting):
    Forum-Regeln
    Danke


    Prog
     
  7. #7 gerhard79, 12.07.2010
    gerhard79

    gerhard79 Profi

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    Ich kann immer wieder empfehlen, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen bzw. wie in deinem Fall mehrere Werkstätten zu kontaktieren. Auch unter den Vertragswerkstätten von Toyota usw. gibt es Unterschiede. Wenn du das machst und alles abklärst, BEVOR du dein Auto zu einer Werkstätte stellst, bist du auf der sicheren Seite! Das kostet dich nur ein paar Anrufe oder E-mails :n:
     
  8. #8 diosaner, 13.07.2010
    diosaner

    diosaner Guest

    Tja, da waren die Leute im Autohaus nicht so schlau.

    Erst Antrag stellen und dann reparieren. So läuft das.
    Bei bekannten Fällen kann aber auch erst repariert werden und dann der Antrag gestellt werden, wenn die Werkstatt zu 100% weiß, das die Kulanz genehmigt wird.

    Da die Kollegen aber durch deine Unwissenheit die bestellten Scheinwerfer nun nicht mehr brauchen, wollen die die Kosten von 15€ pro Ersatzteil von dir zurück haben.

    Das geht mal nicht. Zumindest nicht in der Art und Weise.

    Nur mal so nebenbei:
    Toyota berechnet für ein nicht gebrauchtes und zurück geschicktes E-Teil eine Bearbeitungsgebühr von 15€
     
  9. #9 racinggoat, 14.07.2010
    racinggoat

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    Das ist schon mal eine verquere Formulierung, um die gestritten werden muss. D.h. es muss geklärt werden, ob ein Vertrag (mündlicher Vertrag, wenn Du nichts unterschrieben hast) zustande kam oder nicht. Wobei ein Vertrag schon zustande kommen kann, wenn sich beide Parteien (Du und die WS) einig sind und übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, d.h. die Werkstatt sagt, sie macht das und Du nickst ab und bist damit einverstanden - zack mündlicher Vertrag (vermutl. Werkvertrag) ist schon geschlossen.
    Dabei ist der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten! Alles andere kann gehen, muss aber nicht.

    Das ist das zweite Problem. Die alte Werkstatt ging davon aus, dass ein Vertrag zustande gekommen ist und handelt dementsprechend und will den Vertrag erfüllen. Sie hat keine Anzeichen, dass Du Dich kurzfristig umentschieden hast, Du hast Dich schließlich nicht gemeldet! Verpissen (= oder vielleicht vergessen sich zu melden) und nicht miteinander reden ist da immer die schlechteste Entscheidung und der Ärger ist vorprogrammiert. Klar, dass die Werkstatt nun auch die deinerseitige Vertragserfüllung möchte. Dass sie nicht vollständige Erfüllung (wie ggf. vereinbart: nämlich die vollständige Reparatur) verlangt ist schonmal kulant von der Werkstatt. Dass sie beruhend auf der Nicherfüllung des Vertrages natürlich nicht auf den Kosten (35 Euro) sitzen bleiben will, ist wohl auch klar.

    So meine bescheidene Einschätzung, mit ein wenig Umgang mit dem Recht im Allgemeinen. Ich als Anwalt würde um diese Situation wegen Streitwert 35 Euro auf jeden Fall nicht streiten wollen und auch eine Rechtsschutzversicherung sollte nur eingreifen, wenn es sich lohnt und Aussicht auf Erfolg schon fast sichtbar ist.

    Zu der angedrohten Bezahlung des Kulanzantrages kann ich nichts sagen, das würde ich von einer Toyo-Vertragswerkstatt nicht erwarten. Wie gesagt, ich weiss nicht, ob sie (die WS) da was verlangen kann. Ansonsten könnte man mal Toyo in Köln mal über die Gepflogenheiten der alten WS informieren.

    PS: Selbst speziell, detaillierte Kostenvoranschläge können meines Wissens nach Geld kosten, selbst wenn man die Sache dann nicht in Anspruch nimmt.
     
  10. #10 Suitcase, 14.07.2010
    Suitcase

    Suitcase Ehrenmitglieder
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    Ich stimme der rechtlichen Würdigung von racinggoet zu.

    Fraglich ist allerdings, ob der Werkstatt ein dauerhafter Schaden durch die Versandkosten entstanden ist.
    Es ist ja kein Geheimnis, dass die Scheinwerfer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht lange im Lager liegen , sondern bald verbaut werden. Dass die Werkstatt selbst damit rechnet, ist der Tatsache zu entnehmen, dass sie dir "nur" die Lieferung nicht aber die Scheinwerfer in Rechnung stellt.
    Bei einer Bezahlung der 35,- Euro deinerseits und späterer Bezahlung der Scheinwerfer, in deren Preis die Versandkosten enthalten sind, durch einen anderen Kunden, würde die Werkstatt sogar einen zusätzlichen Gewinn einfahren.

    Kompliziert aber mögliche Vorgehensweise:

    Du lässt dir die zwei Scheinwerfer zeigen, notierst die Seriennummern, lässt dir diese von der WS schriftlich bestätigen, zahlst die 35,- Euro und weist die WS darauf hin, dass du in 6 Monaten wiederkommst und die 35,- zurückverlangst, wenn die Scheinwerfer nicht mehr vorhanden sind und lässt dir dies wiederum schricftlich bestätigen.

    Guido
     
  11. #11 racinggoat, 14.07.2010
    racinggoat

    racinggoat Profi

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    Sehr gute Idee, da werden sie (WS) vermutlich den Schwanz einziehen und auch auf die Einforderung der 35 Euronen verzichten. Wäre schnell und schmerzlos und vor allem füttert man nicht die Advokaten (oder ist hier einer unter uns :D ). Falls sie nicht darauf eingehen sollten, riecht das schon wieder nach einer Bereicherungsabsicht. Dann müsste nochmal neu nachgedacht werden. Obwohl das eine (Vertragserfüllung) nicht unbedingt viel mit dem anderen (Bereicherung) zu tun haben muss.
     
  12. #12 wt15309, 14.07.2010
    wt15309

    wt15309 Guest


    Tja, theoretisch ist der Vorschlag gut, aber wer sagt den das die Scheinwerfer überhaupt vorgezeigt werden?Ich glaube nicht das die WS verpflichtet ist dies zu tun. Eigendlich dachte ich die WS sendet die Scheinwerfer zurück. Hab ich da was falsch verstanden? :mail:

    Die Kosten von 35 € werden wohl bezahlt werden müssen, auch wenn sich hier die WS auf sehr dünnen Eis bewegt, allerdings die Zahlung einfach veweigern ist auch eine Möglichkeit (mit der Hoffnung das Autohaus beläst es dabei). Egal wie man handelt für 35 € lohnt der Rechtsstreit ohnehin nicht. :aua:

    Gruß
    wt15309
     
  13. #13 Suitcase, 14.07.2010
    Suitcase

    Suitcase Ehrenmitglieder
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    Die Werkstatt macht einen Schaden in Höhe von 35,- geltend. Diesen Schaden muss sie nachweisen. Wie soll die WS den Schaden anders beweisen als durch Zeigen der Ware und der Lieferechnung?

    Guido
     
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