Problem PDC (TPA 800) Avensis T25

Diskutiere Problem PDC (TPA 800) Avensis T25 im T25: Avensis - Allgemein Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Ich habe seit 1 Woche Probleme mit meiner Park Distance Control. Verbaut ist eine Orginal Toyota TPA 800 vorn und hinten. Als ich das Auto vor 3...

  1. #1 Robert23, 29.01.2014
    Robert23

    Robert23 Guest

    Ich habe seit 1 Woche Probleme mit meiner Park Distance Control.

    Verbaut ist eine Orginal Toyota TPA 800 vorn und hinten.

    Als ich das Auto vor 3 Wochen gekauft habe hat alles tadellos funktioniert.

    Seit letzter Woche, als es wieder kälter geworden ist, spinnt das Ding.

    Es piept völlig durcheinander beim Starten, dann kommt für 10sec ein brummiger Dauerton und die PDC schaltet sich ab.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mal Tipps geben.

    So etwas deckt ja leider nicht die Gebrauchtwagen Garantie.
     
  2. alex

    alex Routinier

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    Avensis T25 Kombi 2,0 VVTI Bj. 2003
    Moin!

    Wenn's Dir vielleicht hilft, kann ich Dir per Mail die deutsche Setup-Anleitung und die englische Anleitung zur Fehlersuche schicken.

    Gruß, Alex
     
  3. Runner

    Runner Fortgeschrittener

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    Warum nicht?
     
  4. #4 Robert23, 30.01.2014
    Robert23

    Robert23 Guest

    Heute ist mir aufgefallen das die PDC auch bei Geschwindigkeiten über 10km/h (Autobahn und Landstraße) unerwartet rumpiepst und sich dann komplett abschaltet.
    Normal ist ja das sich das System über 10 kmh abschaltet und unter 10km/h wieder zuschaltet.
    CarGarant Gebrauchwagen Garantie ist mit Verkauft worden. Baugruppen Garantie wo expliziet aufgezählt ist was dazu gehört. Und die PDC ist nicht aufgeführt.

    Das wäre Super. Hast eine PN.
     
  5. #5 Olav_888, 30.01.2014
    Olav_888

    Olav_888 Öko mit der größten Klappe UND aus Sachsen

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    Auris II TS HSD 2014 Avantgarde Bronze
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    Ehrlich: Vergiss Garantie, dies ist Gewährleistung. Als Privatperson hast Du 3 Monate Gewährleistung, d.H. das Fehler, welche zum zeitpunkt des Verkaufes schon bestanden und nicht als solche dokumentiert wurden, behoben werden müssen. Dabei geht es natürlich auch um vesteckte Mängel, welche nur bei -10°C auftreten.

    Geh also zum Händler, und sag dass das PDC spinnt und er das bitte zu richten hat. Wenn Du später weiteren Kontakt mit ihm haben möchtest, natürlich so, dass ihr euch beide noch in die Augen sehen könnt.
     
  6. #6 Robert23, 30.01.2014
    Robert23

    Robert23 Guest

    Der Händler bei dem ich gekauft habe ist ein Bmw Händler und dieser ist 450km entfernt.


    Edit durch Prog: unnötiges Vollzitat des Vorpostings entfernt
     
  7. #7 Olav_888, 30.01.2014
    Olav_888

    Olav_888 Öko mit der größten Klappe UND aus Sachsen

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    Dann klär es telefonisch. Gibt drei Varianten, was er sagen kann:
    - geh zum örtlichen BMW/TOY-Händler und laß es reparieren
    - komm vorbei, ich check das. Dann musst Du nachdenken
    - Was juckt mich das. Musst Du wieder denken
     
  8. Runner

    Runner Fortgeschrittener

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    Toyota
    Da Rechtsberatung ja verboten ist, ein fiktiver Fall:



    Privatperson A (Verbraucher), kauft bei einem weit entfernten Händler B , der jedoch seinen Sitz im Inland bzw. EU-Ausland hat (Unternehmer) ein Fahrzeug. Dies ist ein Verbrauchsgüterkauf. Er schließt noch eine CarGarantie ab. Er stellt nach 3 Wochen fest, dass ein Bauteil nicht funktioniert und fragt sich nun nach seinen Rechten.

    A hat jedenfalls aus dem Vertrag, weil Verbrauchsgüterkauf, stets 1 Jahr Gewährleistung. Das ist fest und kann nicht ausgeschlossen werden. Das ist sozusagen sein Minimalrecht, ganz egal welche weiteren Garantien abgeschlossen wurden oder auch nicht.

    Zeigt sich ein Mangel, der von Anfang an! bestand, hat diesen der Händler B zu beheben, sogenannte Nacherfüllung. Die Krux: zeigt sich innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel, so wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an Bestand. Dann muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand. Das ist in aller Regel nicht möglich.

    Zeigt sich jedoch in den Monaten 7 - 12 ein Mangel, so wird vermutet, dass dieser nicht von Anfang an bestand. Dann muss der Kunde A beweisen, dass er von Anfang an bestand. Das kann wiederum der Kunde A in aller Regel nicht.



    Somit steht fest, dass nach 3 Wochen kein Problem besteht, dass der Kunde A gegen den Händler B einen Anspruch auf Mängelbeseitigung hat.



    Kurz zur ominösen "CarGarantie" , die der A noch abgeschlossen hat. In Abgrenzung zur Gewährleistung, die der großzügige Gesetzgeber dem Verbraucher eingeräumt hat, stellt eine Garantie eine freiwillige Leistung dar. Diese jedoch berührt in keinster Weise die gesetzliche Gewährleistung. Erst recht kann sie diese nicht einschränken.



    Abschließend noch etwas zur Entfernung: kurz und knapp kann auf den Gesetzestext verwiesen werden: § 439 Abs. 2 BGB Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.



    Damit steht als Konsequenz fest, dass sich Kunde A an seinen Händler B mit der Bitte um Nacherfüllung wenden könnte. Vielleicht sollte er ganz unvoreingenommen an die Sache gehen und anrufen, die Sache mit der Entfernung erklären, zusätzlich ein Fax schreiben und die Sendebestätigung aufheben. Der Händler B wird erfahrungsgemäß damit antworten, dass sich Kunde A an einen örtlichen Dealer C wenden kann und dieser dann dem B die Rechnung schickt.
     
  9. #9 Olav_888, 30.01.2014
    Olav_888

    Olav_888 Öko mit der größten Klappe UND aus Sachsen

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    Ich würde behaupten, Gewährleistung für gebrauchte Ware beträgt nur 3Monate, ansonsten korrekt.
     
  10. Runner

    Runner Fortgeschrittener

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    Ich argumentiere mal am Gesetz, § 475 abs. 2 BGB: Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche [...] gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt. Zusätzlich: § 476 BGB, Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel [...]

    Auch wenn mein Studium nun schon ein Paar Jahre zurück liegt. Geändert hat sich nichts ;)



    Sei es drum. Nach 3 Wochen greife ich zum Telefon.
     
  11. #11 Olav_888, 30.01.2014
    Olav_888

    Olav_888 Öko mit der größten Klappe UND aus Sachsen

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    ?( Wo hab ich dann meine 3Monate her ?( kennst das, man ist sich absolut sicher, und dann.... Beginnt dann die Beweisumkehr auch nach 1/4 der zeit, das wären dann meine 3 Monate. 8|

    Wie auch immer, sag's dem Verkäufer, der hat sich zu kümmern.
     
  12. #12 Robert23, 30.01.2014
    Robert23

    Robert23 Guest

    Vielen dank für die hilfreichen tipps.
    Da muss ich gleich noch erwähnen das beide Scheinwerfer(h7, kein Xenon) immer von innen beschlagen.Wäre das dann auch Gewährleistung.
     
  13. Runner

    Runner Fortgeschrittener

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    Ach, das passiert öfter mal :D





    @Robert23

    es kommt darauf an. Leicht beschlagene Scheinwerfer sind (zumindest bei Audi) state of the art und nicht zwingend als Mangel anzusehen. Wenn Tropfen drin sind, sieht es schon anders aus. Ich würde es ansprechen, aber auch selbst kurz mal Hand anlegen. Mal ein paar Stunden (wenn Sonne ist) die Serviceklappe der Scheinwerfer öffnen und die Scheinwerfer in der Sonne stehen lassen.
     
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