Nebelscheinwerfer

Diskutiere Nebelscheinwerfer im Zubehör Forum im Bereich Avensis Drumherum (T22, T25 und T27); Da hab ich doch mal die Umfrage "Nebelscheinwerfer gestartet, weil ich den heimlichen Verdacht hatte, dass fast niemand weiß, wie man damit...

  1. Gast

    Gast Guest

    Da hab ich doch mal die Umfrage "Nebelscheinwerfer gestartet, weil ich den heimlichen Verdacht hatte, dass fast niemand weiß, wie man damit umzugehen hat (STVO).
    Zur Zeit ist halb D-Land mit NSW unterwegs am falschen Ort und zu falscher Zeit...., kein Wunder wenn auf Teufel komm raus geblendet wird, was wiederum ein direkter Verstoß gegen die STVO ist und auch falls § 11 nicht greift, geahndet wird.

    Die Umfrage jedenfalls zeigt, dass fast keiner die NSW-Vorschrift kennt, bzw. befolgt....

    Oldi
     
  2. #2 Münchner, 19.12.2006
    Münchner

    Münchner Guest

    klär uns doch mal auf....
    und zeige was da steht.

    Münchner der nie einen blenden tut.
     
  3. Prog

    Prog Foren Gott
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    StVO § 17 Beleuchtung

    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style]
    Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.


    http://www.fahrtipps.de/frage/nebelscheinwerfer.php


     
  4. TF103

    TF103 Kaiser

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    Hauptsache man versteht erstmal den Unterschied von NebelSCHEINWERFERN und von NebelSCHLUSSLEUCHTEN. Da scheitern die meisten schon mal dran.
     
  5. #5 Alex-T25, 19.12.2006
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Du hast einen Fehler in deiner Umfrage.

    Es darf nicht heißen "bis zu welcher Geschwindigkeit benutzt ihr Nebelscheinwerfer",sondern wie schnell darf man maximal fahren,so den die Voraussetzungen für Nebelscheinwerfereinsatz erfüllt sind

    "bis zu welcher Geschwindigkeit benutzt ihr Nebelscheinwerfer" impliziert das man die NSW danach ausmachen muss....entgegen dem das die Vorschrift eigentlich dazu da ist zu sagen,wenn man sie schon nutzen muss weil das Wetter es erfordert und wohlgemerkt nciht der Fahrer,dann fahre man auch nicht schneller als 50km/h

     
  6. erwin

    erwin Guest

    Mich nerven auch vor allem die selbst angebauten großflächigen Nebel-SWs. Die sind oft viel zu hoch eingestellt und blenden wie die Seuche!!

    Das unzulässige Einschalten oder "Vergessen" bei den Nebel-Leuchten könnte man wenn man wollte durch eine neue Bestimmung in den Griff bekommen (Ich weiß... nicht noch eine). Aber wenn bei eingeschalteten Nebelleuchten (egal ob vorne und hinten), das Fernlicht blockiert wäre, würde diese Falschbeleuchtung wohl drastisch abnehmen.
    Nebel-SW und Fernlicht schließen sich doch irgendwie klar aus. Die Lichthupe muss dagegen natürlich weiter funktionieren.

    Zwei Punkte wären dabei aber noch anzusprechen:
    1. Dies würde natürlich nur für neue Fahrzeuge und nachträgliche Anbauten gelten.
    2. Es wäre dann interessant zu wissen, wieviele Leute ein nicht funktionierendes Fernlicht reklamieren würden. Letztere zahlen die Fahrt zur Werkstatt allerdings als gerechtes Lehrgeld.
    Erwin
     
  7. TF103

    TF103 Kaiser

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    Sorry, Leute aber mit Geschwindigkeiten haben NebelSCHEINWERFER nichts zu tun! Die NebelSCHLUSSLEUCHTE darf nur bis max. Tempo 50 benutzt werden, denn wenn man schneller fahren kann, d.h. die Sicht ein schnelleres fahren erlaubt, muß sie ausgeschaltet werden.

    Was hier in erster Linie aber moniert wird , ist das fahren mit Nebelscheinwerfern. Leider werden die beiden Leuchten immer gern in einen Topf geworfen. Sie sollen aber ganz unterschiedliche Zwecke erfüllen. Die Scheinwerfer sind, wie der Name schon sagt einfach halt Scheinwerfer, die unter definierten Bedingungen die seriemäßigen Scheinwerfer unterstützen sollen. nur müssen die dazu auch, wie der herkömmliche SW fachgerecht eingestellt werden. Dann können die ja praktisch gar nicht blenden.
    Schlecht eingestellte NSW sind genauso wie schlecht eingestellte SW-riesiger Mist! Nur wird selten der Nebelscheinwerfer halt auch eingestellt, da liegt das Problem. Diese Fahrer sind dann meist mit schlechter Beleuchtung unterwegs und unterstützen halt falsch eingestellte SW mit genauso verstellten NSW...
    Und das die auch bei guter Sicht eine Unterstützung sein können zeigt ja die Verwendung als Abbiegelicht bei Mercedes.
    Von Geschwindigkeiten in Zahlen steht zur Verwendung nichts. Lediglich"angepasst".Insofern hat die Umfrage wirklich eine Lücke.

    Die Nebelschlußleuchte hat außer extrem hell zu erstrahlen (blenden)keine andere Aufgabe.Und dieser darf sie erst unter einer Sichtweise von 50m nachgehen. Leider erlebt man es oft, das gerade bei Regen so macher"Zauberer"(wer sonst kann physikalische Eigenschaften austricksen) mit 150+Xkm/h vorbeisaust und sich nach hinten mit schöenen hellen Schlußleuchten"absichert.
    Viel gefährlicher allerdings finde ich die Zeitgenossen, die mit den eineschalteten teilen sich durch den Stop&Go Verkehr quälen. Das überrascht dann den Hintermann, wann er denn bremst.
    Technisch dürften die Zeiten, wo man die Schlußleuchte vergessen konnte eigentlich vorbei sein. Genaus haben die meisten Hersteller dazugelernt und die Bedienung erleichtert. Ich kann mich noch erinnern, als ich mal einen Kadett gefahren habe, wo der Schalter von NSL und Heckscheibenheizung leicht zu verwechseln waren. Und clevererweise hatte Opel das dann auch noch als Zusatzfunktion auf den Lichtschalter gelegt. Die Heckscheibe habe ich nicht frei bekommen...
    Aber sowas geht ja am Avensis nicht.
     
  8. Ottili

    Ottili Guest

    hi zusammen,

    also ich kann bei der umfrage nicht teilnehmen, da es bei der fragestellung für mich keine antwort gibt.

    ich nehme die nebelscheinwerfer, dann wenn man schlecht sieht, und meistens, um gesehen zu werden, wenn ich auf der linken spur angeflogen komme. (mir egal wenn sich einer dadurch genötig füllt, aber da ich keinen nötoge ist es ja auch nicht verboten. und wenn doch, was solls)

    und blenden tut man auch nicht mit den nebelscheinwerfern, denn wer beim lichttest war, der weis, das auch diese korekt eingestellt werden, und deren blendwirkung dort überprüft wird.

    grüße

    stefan
     
  9. Gast

    Gast Guest

    Der Text der Umfrage war bewusst so gewählt. Ich wollte nicht wissen, wie schnell z.B. mit NSW gefahren werden darf, sondern wissen wie schnell damit gefahren wird.

    Das Ergebnis ist erschütternd, kaum einer macht es nach Vorschrift...

    Der NSW ist nur erlaubt außerhalb geschlossener Orte und nur bis Tempo 50 !
    Dazu kommt noch eine Sichtweite unter 50 m.

    Oldi
     
  10. Prog

    Prog Foren Gott
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    Zitat:
    Der NSW ist nur erlaubt außerhalb geschlossener Orte und nur bis Tempo 50 !
    Dazu kommt noch eine Sichtweite unter 50 m.
    Das ist so falsch!

    Prog
     
  11. #11 Thomas1, 20.12.2006
    Thomas1

    Thomas1 Profi

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    Zitat:

    Der NSW ist nur erlaubt außerhalb geschlossener Orte und nur bis Tempo 50 !
    Dazu kommt noch eine Sichtweite unter 50 m.

    Oldi


    Das gilt für die Nebelrückschlußleuchte.

    StVO § 17 Beleuchtung

    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

    Gruß,
    Thomas
     
  12. Gast

    Gast Guest

    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style]
    Der NSW ist nur erlaubt außerhalb geschlossener Orte und nur bis Tempo 50 !
    Dazu kommt noch eine Sichtweite unter 50 m.
    Das ist so falsch!

    Prog


    Jedenfalls haben mich 2 Polizisten dahingehend aufgeklärt! (100 m hinterm Ortsschild)

    NWS: Nicht in geschl. Orten, nicht über 5o km/h und (logisch) nur bei entsprechender Sicht.

    Wenn Beamtenaussage falsch war, dann habe ich auch falsch geschrieben...

    Oldi
     
  13. Gast

    Gast Guest

    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style][style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style][style=color:red;]Wenn Beamtenaussage falsch war, dann habe ich auch falsch geschrieben...[/style]

    Oldi[style=font-size:54pt;]i[/style]
     
  14. #14 Faulenzer62, 20.12.2006
    Faulenzer62

    Faulenzer62 Guest

    Die NSW stören mich eigentlich weniger. Mich nerven eher die NSL. Eigentlich müßte man das technisch lösen können. Bei eingeschalteter NSL sollte das Auto gar nicht schneller als die erlaubten 50 km/h fahren. Und ruckzuck wären die NSL nur noch bei dichtem Nebel an,so wie es sein soll.
    Horst aus dem wilden Süden,der eigentlich immer Ohne NSL unterwegs ist.
     
  15. erwin

    erwin Guest

    Zitat:
    Faulenzer62 schrieb am 20.12.2006 19:02
    Bei eingeschalteter NSL sollte das Auto gar nicht schneller als die erlaubten 50 km/h fahren. Und ruckzuck wären die NSL nur noch bei dichtem Nebel an,so wie es sein soll.


    Das wäre dann aber gemeingefährlich, wenn das Auto in diesem Zusammenhang eine automatische Vollbremsung hinlegen würde, um auf diese Geschwindigkeit herunter zu kommen. ;)

    Ich meine nur, ich habe es schon öfters erlebt, dass vor mir herfahrende Autos bei der geringsten Lichttrübung und immer noch über 200m Sichtweite bei Tempo 140 die NSL einschalteten. Am meisten "Spaß" macht es dann, wenn das Fahrzeug mit dem Schwachsinn doppelte Schlussleuchte ausgestattet ist. Da geht man gleich automatisch auf die Bremse. Manche haben's einfach gar nicht kapiert, wenn es um die Beleuchtung geht, siehe auch die häufigen "fahrenden" "Standlicht"-Zeitgenossen.
    Erwin
     
  16. TF103

    TF103 Kaiser

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    Zitat:
    Oldi schrieb am 20.12.2006 07:53
    Der Text der Umfrage war bewusst so gewählt. Ich wollte nicht wissen, wie schnell z.B. mit NSW gefahren werden darf, sondern wissen wie schnell damit gefahren wird.

    Das Ergebnis ist erschütternd, kaum einer macht es nach Vorschrift...

    Der NSW ist nur erlaubt außerhalb geschlossener Orte und nur bis Tempo 50 !
    Dazu kommt noch eine Sichtweite unter 50 m.

    Oldi


    Diese Aussagen von den Beamten sind ja wohl völliger Unsinn! Wenn innerorts dicke Suppe herrscht, dann macht man die Dinger aus? Und Schneetreiben oder Starkregen gibts wohl nur außerhalb??
    Nee, da haben dir die Herren wohl etwas falsch aufgedrückt. :rolleyes:
     
  17. #17 Hemm-Ohr, 21.12.2006
    Hemm-Ohr

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    Ich habe die Dinger nur an,wenn ich sie wirklich benötige! Meistens nur 3-4 mal im Jahr....
    Ich vergesse oft, das ich so etwas habe! 8o

    Uwe
     
  18. #18 goescha, 21.12.2006
    goescha

    goescha Foren Gott
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    Hallo

    also ich hab die Teile fast nur noch Vorschrift an die Schlußleuchte immer nach Vorschrift. Wenn ich allerdings mitten in der Nacht auf Landstraßen durch den Wald unterwegs bin brennen bei mir alle Lampe die Licht nach vorne werfen, Vorschrift hin oder her. Allerdings mache ich die NS aus bei Gegenverkehr, ebenso das Fernlicht, was ja auch einige Spezialisten nicht machen (Tiefschlafphase?) :smash:

    Gruß Götz (hätte gern noch zwei bis vier Zusatzscheinwerfer auf dem Dach wenn es nicht so blöd aussehen würde) [​IMG]
     
  19. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    goescha schrieb am 21.12.2006 06:23

    Gruß Götz (hätte gern noch zwei bis vier Zusatzscheinwerfer auf dem Dach wenn es nicht so blöd aussehen würde) [​IMG]


    Am besten noch auf einem kleinen Gittermast und wenns geht mit 5 x 1000 W :D

    Ja hätte ich auch gerne. Wer zur Generation 45+ zählt, kennt nachts das Problem mangelnder Sicht, bzw. bei Gegenverkehr geblendet zu sein.
    Wobei das Einschalten von Zusatzlampen der falsche Weg ist. Richtiger wäre die strikte Einhaltung der Beleuchtungsvorschriften aus technischer und aus Anwendersicht.

    Grüße

    Oldi
     
  20. vosgd

    vosgd Guest

    Da hab ich auch mal einen Erlebnisbericht. Vor ca. 5 Jahren habe ich ein paar Tage in unserer Filiale gearbeitet, die 25km von meinem Wohnort entfernt ist. Mein damaliges Auto war ein Carina T19.
    An einem Tag war es bei der Heimfahrt sehr neblig.Ich hab die Nebelscheinwerfer eingeschalten, wozu hat man denn die Dinger. Abends bin ich zum Sport gefahren. Auf dem Nachhauseweg gab es einen Zwangshalt bei unsren "Freunden" in Grün, an einer Stelle, wo gern mal geblitzt wird. Auf die Frage, ich wisse doch, warum ich angehalten werde, sagte ich, ich nehme an, dass ich zu schnell gefahren bin. Worauf der Polizist sagte: "Nein." Meine Antwort : "Dann weiß ichs nicht." Worauf ich eine Belehrung erhielt, dass ich die NSW anhab und dass das in der Stadt verboten sei. Meine Antwort: "Ich war heute auf der Bundesstraße, es war neblig, ich hab die NSW eingeschalten und vergessen auszuschalten, da ich kein Kontrollleuchte für die NSW habe." Darauf der Polizist: "Was, keine Kontrolllampe? Die hat ja sogar mein alter Renault 19." Und das war genau der Spruch, den ich als alter Renaut-Hasser hören wollte. Ich konnte mich aber auch mit dem Bullen nicht anlegen, da ich gerade ein Bier getrunken hatte (ich war beim Freizeitsport :D). Also hab ich treu und brav meine Strafe bezahlt.
     
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