Ist ein Avensis überhaupt angemessen?

Diskutiere Ist ein Avensis überhaupt angemessen? im T25: Avensis - Allgemein Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Hallo, vielleicht gibt es auch den ein oder anderen Avensis-Besitzer, der von Hartz IV bzw. ALGII ab Jan. 2005 bedroht ist. Nach dem Gesetz...

  1. Gast

    Gast Guest

    Hallo,

    vielleicht gibt es auch den ein oder anderen Avensis-Besitzer, der von Hartz IV bzw. ALGII ab Jan. 2005 bedroht ist.

    Nach dem Gesetz darf der Bezieher von ALGII nur ein *angemessenes* Kraftfahrzeug vermögenschonend besitzen.

    Ist ein Avensis denn *angemessen*?
     
  2. #2 StG (DD), 11.08.2004
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Imm Vergleich zu BMW, Audi, Merceds VW ja. Es kommt aber sicherlich auf die Familienverhältnisse an, ein alleinstehender wird das kaum begründen können. Jemand mit zwei Kindern schon eher. Ist natürlich auch wichtig wie hoch die Belastungen sind (Kredit ja / nein). Der Unterhalt vom Avensis ist ja als günstig zu bewerten.

    Stephan
     
  3. jojo

    jojo Guest

    Das ist eine gute Frage, die habe ich mir auch schon gestellt.

    Jobmäßig dürften die meisten heutzutage auf einem Schleudersitz hocken, nichts ist heute so unsicher wie der Arbeitsplatz.
    Es sei denn, man ist beamtet und hat nur noch 3 Jahre zur Rente.

    Notfalls meldet ein Verwandter das Auto auf seinen Namen an.
     
  4. #4 Suitcase, 11.08.2004
    Suitcase

    Suitcase Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglied

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    Nissan Qashqai +2 1.6l 117PS
    Verbrauch:
    Zitat:
    Notfalls meldet ein Verwandter das Auto auf seinen Namen an.


    Das würde wahrscheinlich auch nichts helfen. Meines Wissens werden die Vermögensüberprüfungen auch teilweise die Vergangenheit beleuchten. Dann käme heraus, dass man einen entsprechenden Wagen hatte und muss nachweisen, was mit dem entsprechendem Geldwert geschehen ist.

    Ich wäre eher skeptisch bezogen auf die Angemessenheit. Auch einer 4-köpfigen Familie ist zuzumuten, dass diese z. B. einen Corolla anstatt einen Avensis fährt.

    Grüße

    Guido
     
  5. #5 StG (DD), 11.08.2004
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Wenn es angemessen wäre einen Corolla zu fahren, dann würde ich den vergleichbaren Golf als Beispiel heranziehen und die Angemessenheitsfrage erneut stellen -> der ist preislich kein Unterschied zum Avensis, der Avensis hat durch den Platz sogar einen Mehrwert. Man kann die Kosten ja vorrechnen. Ist ja keiner verpflichtet einen Corolla zu nehmen [​IMG]


    Stephan
     
  6. Gast

    Gast Guest

    Einerseits fordert man Mobilität in der heutigen Zeit, anderseits will man einem das Auto nehmen.
    Werde mir in absehbarer Zeit auch ein Avensis zulegen.
    Der wird in der Versicherung und Unterhalt genau so teuer wie mein jetziger Honda Civic. Von dieser Seite läßt sich also nicht argumentieren. Auch wenn ich nicht arbeitslos bin kann ich die Politik nicht ganz nachvollziehen.

    Gruß Micha [​IMG]


     
  7. #7 maxiskoda, 11.08.2004
    maxiskoda

    maxiskoda Guest

    Ich habe aber auch gehört, dass Eigentum nicht veräußert werden muß, wenn der Verlust zu groß ist??

    (Kenne mit allerdings nicht genau aus...)
     
  8. TF103

    TF103 Kaiser

    Dabei seit:
    04.10.2003
    Ort:
    mittlerer Osten...gg
    Fahrzeug:
    ´n TOYOTA ;-)
    Sicherlich muß es eine Definition von "angemessener PKW" geben.Sonst ist der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet!
    Und auch das Alter eines Fahrzeugs kann nur bedingt gelten.Dann muß auch noch die Art der Anschaffung berücksichtigt werden.Denn hat schon mal jemand versucht aus einem Finanzierungsvertrag auszusteigen ohne dick minus zu machen?Kein Händler wird einen finanzierten Wagen zum Schätzpreis zurücknehmen ohne was daran zu verdienen zu wollen(oder müssen)!
    Ganz lustig wirds bei einem geleasten Fahrzeug.

    Und wer soll bitteschön einem Avensisfahrer, der sich wegen Zuverlässigkeit und günstigem Unterhalt bewußt für einen Toyota entschieden hat, klar machen, das man mit einem Skoda Favorit BJ 92 dann nach HartzIV richtig mobil ist?
    Ein altes Auto ist nicht wirklich billiger.
    Und wenn man dann einen Job hat und so gut 30 bis 40 km fahren soll und am ersten Tag streckt das Ding alle von sich...

    Ich denke mir, das es mal so angedacht war, das man sich nicht seinen neuen Cayenne in Leipzig abholt und anschließend auf ddem Amt vorbeischaut um sich Stütze zu holen...
     
  9. #9 bluebaer, 12.08.2004
    bluebaer

    bluebaer Guest

    Zitat:Hallo,

    vielleicht gibt es auch den ein oder anderen Avensis-Besitzer, der von Hartz IV bzw. ALGII ab Jan. 2005 bedroht ist.

    Nach dem Gesetz darf der Bezieher von ALGII nur ein *angemessenes* Kraftfahrzeug vermögenschonend besitzen.

    Ist ein Avensis denn *angemessen*?


    Notfalls der Mutter, Schwiegermutter etc. pro forma "verkaufen". [​IMG]


    Die müssen keinen eigenen Führerschein haben, und können "100 Jahre" alt sein.
    Allerdings sollte man sicher sein, dass der neue Eigentümer den Besitz nicht zu wörtlich nimmt.
    Versichern kann man das Fahrzeug weiterhin bei der eigenen Versicherung, so dass Rabatte nicht verloren gehen.

    ciao...detl.

    P.S.
    Die entsprechende Frage bei Hartz IV lautet:

    Sind Kraftfahrzeuge (KFZ) vorhanden? Ja? Nein?
    Gemeint ist die sog. Bedarfsgemeinschaft in der das KFZ nicht vorhanden sein darf wenn man mit Nein antwortet.
     
  10. #10 bluebaer, 12.08.2004
    bluebaer

    bluebaer Guest

    Zitat:
    Und wer soll bitteschön einem Avensisfahrer, der sich wegen Zuverlässigkeit und günstigem Unterhalt bewußt für einen Toyota entschieden hat, klar machen, das man mit einem Skoda Favorit BJ 92 dann nach HartzIV richtig mobil ist?
    Ein altes Auto ist nicht wirklich billiger.
    Und wenn man dann einen Job hat und so gut 30 bis 40 km fahren soll und am ersten Tag streckt das Ding alle von sich...


    Mit Logik kommt man bei diesen Gesetzen, Verordnungen und div. Ausführungsbestimmungen nicht weiter. [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]


    Nach meiner Kenntnis geht es fast ausschließlich um den momentanen ZEITWERT des KFZ [​IMG]


    Zum KFZ Eigentum gibt es 7 einzelne Fragen bei Hartz IV - ALGII.
    Die wohl entscheidenden sind:

    Fabrikat?
    Modell?
    Alter des KFZ?
    geschätzter Wert des KFZ?

    Ist das KFZ also zu neu, und damit noch recht hoch im Zeitwert, könnte man es ja verkaufen. Vom Erlös kauft man sich einen billigen gebrauchte Wagen, und übergibt dem "Amt" den Differenzbetrag damit davon für einige Monate ALG II für den Antragsteller bezahlt werden kann.

    Gleiches gilt ja auch für alle anderen wertvollen verwertbaren Güter, wie z.B. Antiquitäten etc.

    So denken sich das deutsche Bürokraten
    [​IMG]
    , die selbst NIE in diese Situation kommen können, da im öffentlichen Dienst oder Beamte.

    ciao...detl.
     
  11. Gast

    Gast Guest

    Sinnigerweise ist im ALG2-Antrag nach dem *Vorhandensein* und dem *Besitzer* (nicht Eigentümer) des Kraftfahrzeugs gefragt.

    Der Fahrer des Fahrzeugs ist meines Wissens gem. BGB der Besitzer (aber nicht Eigentümer).
    Wenn mir z.B. von einem Angehörigen ein Kfz zur Verfügung gestellt wird, ist ein Kfz *vorhanden*, dessen Besitzer ich bin. Gebe ich dieses nicht an, mache ich falsche Angaben.

    Oder sehe ich das falsch?
     
  12. #12 bluebaer, 12.08.2004
    bluebaer

    bluebaer Guest

    Zitat:
    Notfalls meldet ein Verwandter das Auto auf seinen Namen an.

    Zitat:
    Das würde wahrscheinlich auch nichts helfen. Meines Wissens werden die Vermögensüberprüfungen auch teilweise die Vergangenheit beleuchten. Dann käme heraus, dass man einen entsprechenden Wagen hatte und muss nachweisen, was mit dem entsprechendem Geldwert geschehen ist.
    Grüße
    Guido


    Na ja, bei einigen Millionen Anträgen sind die sehr gut ausgelastet. Und das noch für Jahre mit zuwenig Personal.

    Schließlich gäbe es ja noch sooo viel zu prüfen. Jeder ALG II Bezieher könnte ja auf irgendeine Art ein Betrüger sein [​IMG]


    Aber du hast insofern recht, dass man nie 100%ig sicher sein kann. Aber was ist schon sicher im Leben....
    [​IMG]


    ciao...detl.
     
  13. #13 bluebaer, 12.08.2004
    bluebaer

    bluebaer Guest

    Zitat:Sinnigerweise ist im ALG2-Antrag nach dem *Vorhandensein* und dem *Besitzer* (nicht Eigentümer) des Kraftfahrzeugs gefragt.

    Der Fahrer des Fahrzeugs ist meines Wissens gem. BGB der Besitzer (aber nicht Eigentümer).
    Wenn mir z.B. von einem Angehörigen ein Kfz zur Verfügung gestellt wird, ist ein Kfz *vorhanden*, dessen Besitzer ich bin. Gebe ich dieses nicht an, mache ich falsche Angaben.

    Oder sehe ich das falsch?


    @ Oliver

    Ja, die haben das vermutlich absichtlich so formuliert. [​IMG]


    Wenn mir ein KFZ zeitweise geliehen würde, mag in dem Moment ein KFZ vorhanden sein.

    Dass ich deshalb aber "Besitzer" sein soll, kommt mir komisch vor.
    Warum? Weil ich meine, dass Besitzer=Eigentümer ist.
    Kann mich natürlich irren [​IMG]
     
  14. #14 Alex-T25, 12.08.2004
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Es gibt doch nur Fahrer und Halter,sowie eigentümer.

    Fahrer,der der ihn jeweils zum jeweiligen Zeitpunkt fahren tut.

    Halter=Person auf die der Wagen zugelassen ist ist.

    Besitzer/Eigentümer=Der der den Brief in Verwahrung/Zugriff hat,also entweder =Halter,Finanzierungs-/Leasinggeber oder wer auch immerden KFZ Brief im Tresor hat.

    Denkt immer dran,wer den Brief vorweisen kann,der ist rechlich der Eigentümer,egal wer da als Halter eingetragen ist.

    Liegt der Brief also bei der Bank,ist die Bank der Eigentümer und man hat diesen quasi überlassen bekommen,gegen Rückzahlung der Summe X oder des Leih/Leasingbetrages.

    Folglich, wenn ich keinen Brief habe,habe ich kein eigenes Auto,bin zwar Halter,habe aber kein Nutzbares Kapital dadurch, da mir der Weg der Veräusserung durch nichtvorhandensein des Briefs unmöglich ist.

    Um den Wagen zu veräussern müsste ich erst summe X an die Bank zahlen und den Brief auslösen, bei einer hohen Finanzierung deckt sich das dann 1:1 mit dem zu erwarteten Erlöss aus der Veräusserung(wenn der Erlöss nicht sogar geringer ist,Beispiel Neuwagen zu 85-100% finanziert und viele km und Erstbesitzer),so das auch dann kein Kapital vorhanden ist sondern nur ein Kredit weniger vorhanden ist.

    Ergo,kein Besitz,keine Kekse.






     
  15. Gast

    Gast Guest

    Zitat: Dass ich deshalb aber "Besitzer" sein soll, kommt mir komisch vor.
    Warum? Weil ich meine, dass Besitzer=Eigentümer ist.


    Ganz sicher ist das nicht zufällig so formuliert worden!

    Über die Möglichkeit der Umschreibung des Kfz habe ich auch schon nachgedacht, bin aber erst durch dich auf diese Formulierung im ALG2-Antrag *richtig* aufmerksam geworden.

    ==>Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
    ==> Fahrer = Besitzer
    ==> Halter, bzw. Besitzer des Kfz-Briefs = Eigentümer

    Beispiel: Du hast eine Wohnung gemietet, diese wird somit von dir *besessen*, also bist du somit der Besitzer. Dein Vermieter ist Eigentümer der Wohnung.
     
  16. #16 Alex-T25, 12.08.2004
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Die tatsächliche Herrschaft hat aber nur der Eigentümer,den das schliesst die Veräusserungsmöglichkeit mit ein,sonst ist es nur eine Überlassung [​IMG]
     
  17. Gast

    Gast Guest

    Zitat:Die tatsächliche Herrschaft hat aber nur der Eigentümer,den das schliesst die Veräusserungsmöglichkeit mit ein,sonst ist es nur eine Überlassung [​IMG]

    Das Schuldrecht nach BGB sagt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer das Eigentum zu übertragen. Eine Übertragung erfolgt durch den Kaufvertrag selbst (noch) nicht. Im Prinzip werden 2 Verträge geschlossen: Die Verpflichtung, das Eigentum zu verschaffen und - in Erfüllung dieser Verpflichtung - die sog. dingliche Einigung nach § 929 BGB.
     
  18. #18 Alex-T25, 12.08.2004
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Sag ich doch.
     
  19. #19 bluebaer, 12.08.2004
    bluebaer

    bluebaer Guest

    Zitat:Sicherlich muß es eine Definition von "angemessener PKW" geben.Sonst ist der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet!

    @ TF103

    Die Ausführungsbestimmungen zu "angemessenen" KFZ sind beim ALG II noch nicht formuliert. Soll noch nachgereicht werden. Ist doch wie immer....erst Gesetze erlassen, und später erst richtig nachdenken. [​IMG]


    Zitat: Und wer soll bitteschön einem Avensisfahrer, der sich wegen Zuverlässigkeit und günstigem Unterhalt bewußt für einen Toyota entschieden hat, klar machen, das man mit einem Skoda Favorit BJ 92 dann nach HartzIV richtig mobil ist?
    Ein altes Auto ist nicht wirklich billiger.


    Na das erzähle mal jemandem bei der Bundesagentur für Arbeit. Es geht doch nicht um Logik sondern nur um momentan verwertbares Geld oder Sachwerte.

    Zitat:Und wenn man dann einen Job hat und so gut 30 bis 40 km fahren soll und am ersten Tag streckt das Ding alle von sich...

    Klingt merkwürdig, ist denen aber egal. Es geht nur um den Geldwert/Zeitwert des Fahrzeugs. Ist dieser zu hoch, werden die darauf drängen sich was zu kaufen, was einen geringeren Geldwert hat. Die Diff. ist verwertbares Kapital.

    Zitat:Ich denke mir, das es mal so angedacht war, das man sich nicht seinen neuen Cayenne in Leipzig abholt und anschließend auf ddem Amt vorbeischaut um sich Stütze zu holen...

    Na das sowieso !

    ciao...detl.
     
  20. #20 Alex-T25, 12.08.2004
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Also,immer schön finanzieren,Geld im Garten vergraben.

    30-40km...lustig,ich fahr momentan 115 einfach
     
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