europ-mobile Preiserhöhung als Standard?

Diskutiere europ-mobile Preiserhöhung als Standard? im Händler, Reimport, Kundendienst und Werkstätten Forum im Bereich Avensis Drumherum (T22, T25 und T27); Habe hier im Forum schon mehrmals über Preiserhöhungen bei M+R europe-mobile gelesen. Sind diese Erhöhungen Methode der Firma? Kann ich...

  1. hadeck

    hadeck Guest

    Habe hier im Forum schon mehrmals über Preiserhöhungen bei M+R europe-mobile gelesen.

    Sind diese Erhöhungen Methode der Firma?

    Kann ich nicht einen genauen Nachweis seitens des Händlers über die Erhöhung erwarten? Steht jedenfalls so in den AGB.

    Auf der Homepage wird mit Vertrag nach deutschem Recht geworben. Habe hier aber schon anderes gelesen. Kann ich nicht einen deutschen Vertrag erwarten, wenn damit geworben wird?

    Dachte die brauchen eine Vollmacht und eine Kopie vom PA, damit die auch wissen, wer da eigentlich ein Auto kaufen will. Und die Vollmacht zum Abholen beim Händler im Ausland.

    Aber ist ja eigentlich logisch, das die nur eine Vollmacht brauchen, wenn der Wagen bereits auf meinen Namen beim Händler oder Toyota selbst registriert ist.

    Was stimmt den jetzt? Vertrag nach deutschem Recht oder nicht?

    In den AGB steht was von 14Tagen Rücktrittsrecht. Was passiert, wenn man davon gebrauch macht?

    Wie sind die hier bekannt gewordenen Fälle ausgegangen, bzw wie reagierte M+R auf Protest?

    Gruss von Hans, der jetzt grübelt!
     
  2. #2 Anemonis, 03.08.2004
    Anemonis

    Anemonis Guest

    Kenn die Firma zwar nicht aber ich meine generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht, es sei denn die bieten es selber an. Bei 14 Tagen z.B. würde die Firma mit der Bestellung bei ihrem Lieferanten erst mal 14 Tage warten und dann erst bestellen.
    Die Frist beginnt schon mit der Onlinebestellung.
    Eine Preisserhöhung müssen die nachweisen und begründen.

    Mein Tipp: bei diesen Summen für ein Neuwagen sofort vom Anwalt beraten lassen wenn es Ärger gibt.

     
  3. #3 Gorelizer, 03.08.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    Hallo Hadeck,

    also richtiger müsste es eigentlich so sein:

    Vermittlungsvertrag mit Vertragsbedingungen nach deutschem Recht

    Der Grund für die Klausel "Vertrag nach deutschem Recht" liegt an der überall verbreiteten Warnung nur bei Importeuren mit dieser Klausel zu kaufen. Offizell funktioniert das aber gar nicht richtig. Der Vertragshändler (egal ob Toyota, VW oder Lada) darf laut seinem Vertrag mit dem Hersteller gar nicht an andere Autohändler (als von Hersteller autorisierte) verkaufen. Also vermittelt jeder Importeur nur. Das macht er mit Hilfe der Vollmacht, diese dient ja als Nachweis für den ausliefernden Vertragshändler.

    Heute kann jegliches deutsches Recht (oder auch dänisches, polnisches usw.) durch eine erfolgreiche Klage vor dem europäischen Gerichtshof ausgehebelt werden, verliert also langsam an Bedeutung.

    Nimm z.B. die Aussage vieler Händler über die fehlende Preisbindung im Ausland. Das stimmt definitiv nicht, die gibt es auch in anderen EU-Ländern. Die Preisbindung kippt nur bei einer über 4 Monaten dauernden Lieferfrist. Da fällt sie aber auch in Deutschland weg, berechtigt sogar den Händler seine Preise anzupassen. Vom Vertrag zurücktreten kannst du aber trotzdem nicht bei Preiserhöhung in D. In Dänemark geht das beispielsweise...


    A.
     
  4. Gast

    Gast Guest

    Hallo,
    habe gerade die Bereitstellungsanzeige von europe-mobile zusammen mit der Mitteilung bekommen, dass nach den AGB (Weitergabe der Preiserhöhungen der Industrie) der Avensis Kombi um 348,- € teurer geworden ist und ich den Betrag mehr bezahlen soll. Auslieferung des Fahrzeugs in den Niederlanden.
    Lt. Internetseite Toyota NL gilt nach wie vor noch die Preisliste März 2004, keine Preiserhöhungen.
    Lt. Seite europe-moblile ist der Grundpreis meines Fahrzeugs unverändert, lediglich das Sonderzubehör ist 51,- € teurer.
    Wer hat ähnliche Erfahrungen, bitte meldet Euch, mich interessieren auch die Reaktionen von europe-mobile auf die Rüge der Preiserhöhung.
     
  5. erwin

    erwin Guest

    @Woso:
    Ich habe zwar nicht bei europe-mobile gekauft sondern bei eu-autozentrum, aber irgendwie kommt mir das Ganze bekannt vor.
    Dazu zunächst folgende Frage: Wann hast Du bestellt, sind schon 4 Monate rum? Es gibt nämlich auch in NL Preisschutz für den Käufer, ich meine es sind auch 4 Monate (mindestens).
    Im Zweifelsfall kontaktiere die Consumer-Hotline von Toyota. Die Ruf- bzw. Faxnummer findest im Thread "Anschaffung.. " oberster Eintrag "Warnhinweis vor Abschluss eines Re-Import Kaufvertrags" (Beitrag von Gorelizer).

    Die Hotline hatte nach meiner Anfrage recherchiert und herausgefunden, dass das Fahrzeug vom Händler in NL genau zu dem Preis abgegeben wurde, wie bei Auftragseingang vereinbart.

    Ein seriöser Händler hat meiner Meinung nach eine Erhöhung klar nachzuweisen und zwar durch
    1. Kopie der Auftragsbetätigung vom Händler in NL
    2. effektive Rechnung des Händlers bei Lieferung
    Sollte sich dabei jedoch eine Erhöhung ergeben, die nicht in der offiziellen Landespreisliste von Toyota nachzuvollziehen ist, würde ich aber in jedem Fall weiter nachhaken. Wer weiß, ob eine Margenkürzung des Händlers (eine andere Begründung für die Erhöhung kann es ja dann nicht mehr geben) an den Endkunden durchgereicht werden darf?
    Dies wäre auf alle Fälle über die Consumer Hotline zu klären. Eine Anfrage dort bringt auf jeden Fall etwas Bewegung ins Spiel. Der ausliefernde Händler war bei mir zunächst auch auf "Tauchstation" und hat mein Schreiben nicht beantwortet. Als dann die Anfrage über die Hotline reinkam, "erinnerte" man sich nach 4 Wochen wieder daran, einen Brief bekommen zu haben und es gab dann sogar eine Antwort.
    Erwin

     
  6. erwin

    erwin Guest

    @Woso:
    Was ich noch vergessen habe zu sagen: Die 4-Monatsfrist für den Preisschutz beginnt nicht bereits mit deiner Auftragserteilung bei europe-mobile, sondern erst bei effektiver Fahrzeugbestellung durch den Händler in NL.
    Erwin
     
  7. hadeck

    hadeck Guest

    Na da bin ja echt Neugierig wie das weiter geht.

    In den AGBs von EuropeMobile steht eindeutig, dass eine Erhöhung nachgewiesen werden muß.

    Wie sieht den der Nachweis aus?

    Werde sofort den Anwalt einschalten, wenn das nicht klar nachgewiesen ist.

    Es wurde hier doch schon mehrmals so etwas geschildert. Wie sind die Fälle ausgegangen?
     
  8. erwin

    erwin Guest

    Na ja, mein Fall läuft immer noch (schriftliche Verhandlung). Wenn ich endlich mal das Urteil in den Händen halte, gibt's natürlich einen ausführlichen Bericht.
    Erwin
     
  9. Gast

    Gast Guest

    europe-mobile besitzt ein Außenlager bzw. Spedition in NL wo man die Fahrzeuge abholen kann. Das heist ja nicht, daß das Fahrzeug auch aus den NL kommt. Bei mir soll das Fahrzeug aus Belgien kommen. Abholung ist jedoch in NL. Ob es in Belgien eine Preiserhöung gegeben hat müßte man noch klären.
     
  10. Gast

    Gast Guest

    Was mich noch brennent interessieren würde: Wie soll man sich bei einer Preiserhöhung verhalten?

    -Rechnung nicht bezahlen und weiter auf das Auto warten bis Nachweis erbracht wurde bzw. Anwälte Klärung bringen.

    -Nachweis verlangen aber schon mal bezahlen um endlich nach ewiger Wartezeit den AV abholen zu dürfen. Anschließend bei evtl. unberechtigter Erhöhung den Mehrpreis zurückvordern oder einklagen.

    -Rechnung minus Preiserhöhung begleichen (ob mir der Importeur aber dann das Fahrzeug überläßt?)

    Wie war das bei denjenigen die auch in den Genuß einer Preiserhöhung gekommen sind?

    Tschau
    Thomas
     
  11. erwin

    erwin Guest

    @Thomas:
    Was Du angesprochen hast, ist genau das Problem. Wahrscheinlich bekommt man das Auto + Brief gar nicht ausgehändigt, wenn man nicht den ganzen Betrag gezahlt hat.
    Wenn man also das Auto haben will, wird man wohl oder übel erst mal zahlen müssen. Ist man nur bereit, den Preis ohne Erhöhung zu bezahlen und erhält deshalb das Fahrzeug nicht, hat man bei einer ungerechtfertigten Erhöhung rechtlich zwar sicherlich den Anspruch auf Schadenersatz, aber weise den erstmal in der Höhe nach bzw. klage diesen ein.
    Sollte jedoch ein Gericht zur Ansicht kommen, die Erhöhung sei doch rechtens, dann wird es erst richtig teuer. Da greifen dann wahrscheinlich die Klauseln wegen Nichterfüllung mit üblicherweise 10-15% des Kaufpreises.

    Wenn es also ohne Bezahlung des Gesamtpreises (inkl. Erhöhung) kein Fahrzeug gibt, würde ich bezahlen, jedoch nur mit einem schriftlichen Vermerk auf der Rechnung bzw. Quittung (unter Vorbehalt). Damit dokumentiert man eindeutig, dass der Preis in dieser Form nicht akzeptiert wird und nur deshalb bezahlt wurde, um das Fahrzeug auch ausgehändigt zu bekommen. Ansonsten kommt der Verkäufer vielleicht glatt noch auf die Idee, der neue Preis wäre akzeptiert worden.

    In diesem Zusammenhang schadet es sicher nicht, dem Verkäufer glaubhaft die Absichtserklärung mitzugeben, die Angelegenheit ggf. von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Man kann ja schonmal die Police der Rechtsschutzversicherung provokativ oben auf liegen lassen. [​IMG]

    Erwin
     
  12. #12 maxiskoda, 30.08.2004
    maxiskoda

    maxiskoda Guest

    Auch für mich als Autokäufer stellt sich immer die Frage der Relation.

    Wenn die Preiserhöhung auf breiter Front alle trifft, kann ich, falls ich an dem Fahrzeug gesteigertes Interesse habe, sowieso nicht ausweichen und was verbessert sich bei Nichtabnahme?

    Bei einer moderaten und plausibel vermittelten Preiserhöhung habe ich einfach die Wahl das Fahrzeug trotzdem abzunehmen oder unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen zurück zu treten.

    Der Käufer hat dann halt das Problem, dass er auf das nächste Fahrzeug wieder warten muß und evtl. erneut mit einer Preiserhöhung konfrontiert wird.

    Dem Händler kann es bei entsprechender Nachfrage fast egal sein, da ein kurzfristig lieferbares Fahrzeug evtl. sogar einen noch höheren Preis erzielt...
     
  13. hadeck

    hadeck Guest

    Mich würde interessieren, wer bei EuropeMobile alles schon einen Avensis gekauft hat.

    Wer davon hat eine Preiserhöhung erhalten und gibt es jemanden, der keine Preiserhöhung zahlen sollte?

    Es drängt sich stark der Verdacht auf, das aus Prinzip zum Schluss immer eine Preiserhöhung aufgeschlagen wird. Die liegt dann immer so bei 380,-Euro.

    Oder gibt es etwa jemanden, der wirklich das bezahlt hat, was ihm vorher angeboten wurde?

    Wenn nicht hat da glaub ich eine Sammelklage von meheren Geschädigten gute Aussichten auf Erfolg.

    Auch Verbraucherverbände ziehen so was immer gerne als Musterklage durch. Da lässt sich gemeinsam sicherlich etwas erreichen.

    Vielleicht weckt das ja auch den einen oder anderen Mitbewerber, dem durch ungeschönte Angebote Kunden ausbleiben.
     
  14. Gast

    Gast Guest

    Zitat: Mich würde interessieren, wer bei EuropeMobile alles schon einen Avensis gekauft hat.

    Wer davon hat eine Preiserhöhung erhalten und gibt es jemanden, der keine Preiserhöhung zahlen sollte?

    Es drängt sich stark der Verdacht auf, das aus Prinzip zum Schluss immer eine Preiserhöhung aufgeschlagen wird. Die liegt dann immer so bei 380,-Euro.

    Oder gibt es etwa jemanden, der wirklich das bezahlt hat, was ihm vorher angeboten wurde?

    Wenn nicht hat da glaub ich eine Sammelklage von meheren Geschädigten gute Aussichten auf Erfolg.

    Auch Verbraucherverbände ziehen so was immer gerne als Musterklage durch. Da lässt sich gemeinsam sicherlich etwas erreichen.

    Vielleicht weckt das ja auch den einen oder anderen Mitbewerber, dem durch ungeschönte Angebote Kunden ausbleiben.
    Zitat:

    Genau das ist auch mein Verdacht.

    Warum wird dann der Preis bei europe-mobile nicht geändert wenn es eine Preiserhöhung gibt. Man versucht hier erst den Kunden mit einem niedrigen Preis und super Versprechungen auf der Internetseite (ich sage nur Service) zu loken und zum Schluß gibt es dann doch noch einen Aufschlag.

    Sollte es bei mir auch zu einer nicht nachzuvollziehbaren Preisherhöhung kommen, würde ich mich bei einer Sammelklage beteiligen.

    Tschau

    Thomas
     
  15. Gast

    Gast Guest

    Nochwas!!!

    Bei europe-mobile steht u.a.:

    Wir können Ihnen -als einer der wenigen EU Importeure- einen Preisschutz für Ihre Bestellung auf die meisten Produkte geben. Das bedeutet, dass egal wie lange die Lieferzeit ist, Ihnen der Preis des bestellten Fahrzeugs von uns garantiert wird.

    Toyota gehört auch dazu.

    Grübel [​IMG]
    [​IMG]
     
  16. Gast

    Gast Guest

    Hallo zusammen,

    bei Toyota gibt es kein Preisschutz den kann man aber aushandeln.

    Gruss
    Adi
     
  17. hadeck

    hadeck Guest

    Da steht Preisschutz bei fast allen Fahrzeugen der Marken ...

    Fast ist eben nicht ganz.

    Und Toyota gibt es keinen einzigen mit Preisschutz. Der taucht bei anderen Autos im Angebot dann auch auf!null
     
  18. #18 Gorelizer, 30.08.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    Ich behaupte auch, das die günstigen Preise Methode haben. Ich weiß von keiner Preiserhöhung in NL also arbeitet man immer mit diesem Aufschlag (der Vertrag nach deutschem Recht läßt das zu). Eigentlich sind die aber dumm, statt Preiserhöhung beim Hersteller bräuchten die nur was von gestiegenen Kosten bei der Abwicklung/Transport sagen. Dann sind die sogar auf der rechtlich sicheren Seite [​IMG]
    ...

    Und das es belgische Autos sind, die erst nach NL gebracht werden kann ich nicht glauben. Der Aufwand wäre zu hoch, abgesehen davon müßten die Fahrzeuge ja doppelt ein- und ausgeführt werden.

    Die machen das immer so, 100%ig, und haben damit bei den meisten Kunden Erfolg.

    Hallo Kunde freu dich, dein Auto ist da, aber... !!!

    Leider sind die nicht im http://www.bfi-ev.de , sonst könnte man sich dort beschweren. Bringen würde es aber auch nicht viel...
    In einem anderen Farum hab ich über europe-mobile mal gelesen, das dort erst ein Neuwagen (laut Vertrag) verkauft und am Ende eine Tageszulassung geliefert wurde.

    A.
     
  19. Gast

    Gast Guest

    Hallo zusammen,
    ich habe das Thema hier gerade mal überflogen. Solche Machenschaften sind ja bekannt. Wenn das Fahrzeug erstmal da ist, zahlt der "blöde" Käufer auch gern ein paar hundert Euro mehr.

    Zur Preiserhöhung folgendes:
    Die Preiserhöhung darf erst nach Bestellung des Fahrzeuges passieren, ansonsten handelt der Verkäufer bei Vertragsschluss treuwidrig.
    Außerdem darf die Preiserhöhung nach der Rechtsprechung dem Käufer nur auferlegt werden, wenn zwischen Bestellung und Lieferung mindestens 4 Monate vergangen sind.
    Als letztes muss die Preiserhöhung schriftlich!!! nachgewiesen werden. Und das bedeutet nicht etwa, dass man irgend ein Schreiben von einem ausländischen Händler bekommt, sondern einen Nachweis, dass tatsächlich eine Preiserhöhung des Herstellers in dem Land stattgefunden hat.
    So bin auch ich um eine Preiserhöhung herumgekommen. Außerdem habe ich mir gerade die AGB von M+R Europe-mobile angeschaut und gesehen, dass dort auch einige Fehler drin sind.

    Also meine Meinung dazu: Auf keinen Fall mehr zahlen als schriftlich vereinbart - nur wenn eine Preiserhöhung auch bewiesen wurde. Ansonsten die Abnahme gegen Zahlung des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises schriftlich (Einschreiben mit Rückschein!!!) anbieten und dann muss der Verkäufer reagieren...

    Falls noch Fragen sind, schickt mir ruhig eine PM.

    toi, toi , toi

    kosje
     
  20. erwin

    erwin Guest

    Zitat:... Eigentlich sind die aber dumm, statt Preiserhöhung beim Hersteller bräuchten die nur was von gestiegenen Kosten bei der Abwicklung/Transport sagen. Dann sind die sogar auf der rechtlich sicheren Seite [​IMG] ...

    Das stimmt aber auch nur bedingt.
    1. Solche Erhöhungen sind nach deutschen Recht nur zulässig, wenn die 4-Monatsfrist verstrichen ist. Innerhalb von 4 Monaten kann der Verkäufer seine gestiegenen Kosten nicht in Rechnung stellen!
    2. Auch wenn diese Frist überschritten ist, lässt sich eine Erhöhung um 300.- und mehr keinesfalls so begründen. Es geht hier ja nur um den Kostenfaktor Abwicklung / Transport (d.h. ohne den Fahrzeugpreis selbst). Und da wären 300.- und mehr doch schon eine Erhöhung um etwa 100%. Eine Kostenexplosion mit Faktor 2 innerhalb 5-6 Monaten ist meine ich ein bisschen unglaubwürdig. Ohne genaue Offenlegung der Kostenrechnungen (vorher/nachher) glaubt das sicher auch kein Gericht. Wenn sich der Verkäufer "verkalkuliert" hat, sei es nun absichtlich oder unabsichtlich, kann das nicht das Problem vom Kunden sein.
    Sehr dubios ist in diesem Zusammenhang die Masche, trotz bekannter Kostenerhöhung, den Preis in den Internetpreislisten nicht anzupassen. Damit hat der Verkäufer seine Glaubwürdigkeit wohl endgültig verloren. Dies Onlinepreisliste sehe ich als wichtiges Beweismittel an.
    Erwin
     
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