Brief von Zulassungsstelle

Diskutiere Brief von Zulassungsstelle im T25: Avensis - Allgemein Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Hallo zusammen! Gestern ist mein Avensis ein Jahr alt geworden. Aber das ist nicht das Problem (das sind eher Klappergeräusche :)) Gestern...

  1. #1 Stefan111, 23.07.2005
    Stefan111

    Stefan111 Guest

    Hallo zusammen!

    Gestern ist mein Avensis ein Jahr alt geworden. Aber das ist nicht das Problem (das sind eher Klappergeräusche :))

    Gestern habe ich von der zulassungsstelle einen Brief bekommen. Hier steht sinngemäß, dass es nach Rücksprache mit dem Kraftfahrtbundesamt unstimmigkeiten bezüglich meiner Fahrzeugdaten gäbe. Ich solle mit Brief und Fahrzeugschein zur Zulassungsstelle kommen.

    Hat jemand von Euch so etwas schonmal gehabt?

    Gruß
    Stefan
     
  2. #2 Alex-T25, 23.07.2005
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Eigentlich können die die Daten deines Briefes und Scheins in der EDV einsehen.
    Ich würd da erstmal anrufen und fragen was die genau wollen.

    Schliesslich gibts auch Leute mit Leasingwagen und (anteilig)finanzierten,so das der Brief nicht beim Halter ist.
    Da durch die hin und her schickerei in solchen Fällen Kosten auf den Halter zukommen (Gebühr der Leasinggesellschaft oder Bank fürs hin und herschicken,wie auch des Amts),würde ich erstmal,wenn es bei dir der Fall ist,die Kostenfrage klären.
    Sind zwar nur 15-20 euro,aber es sind nunmal Kosten die nicht durch den Halter sondern unstimmigkeiten anderer Stelle verursacht sind.
    Folglich würde ich dann mal die Haftungsfrage stellen.
    Eine Bescheinigung der Zulassungsstelle über Absatzfähigkeit ausserhalb der Regelung der aussergewöhnlichen Belastung,z.B. neber den Werbungskosten,würde ich als das mindeste erachten.
    Ist ja nicht wie üblich das du was vom Amt willst und zahlen musst,wie bei Ummeldung oder sowas...


    Ich hatte aber mal was ähnliches.
    Dahingehend das ich nach über einem Jahr und zu einem Zeitpunkt wo ich das Auto (reimport in dem Fall) wegen Unzufriedenheit schon seit über 6 Monaten nichtmehr hatte.
    Da flattert mir doch ernsthaft ein Brief vom Finanzamt ins Haus,ich solle mal die Rechnung vom Reimport übermitteln,weil man prüfen muss ob ich die MwSt schon gezahlt habe.
    Da ich den Wagen über einen in Deutschland ansässigen Importhändler (J&K) gekauft habe,war das etwas belustigend.
    Allerdings habe ich in den Tiefen meiner Ordner doch noch irgendwo eine Rechnung gefunden,sonst wärs lustig geworden.
    Ist aber wohl gängige Praxis und die Möglichkeit besteht immer,wenn man sich nen Reimport zulegt,das das Finanzamt auch nach längerer Zeit und auch wenn man den Wagen nichtmehr hat,anfängt zu bohren.
     
  3. TF103

    TF103 Kaiser

    Dabei seit:
    04.10.2003
    Ort:
    mittlerer Osten...gg
    Fahrzeug:
    ´n TOYOTA ;-)
    Solltest du nicht im Besitz des Briefes sein, dann kläre vorher ab, wer die Kosten trägt für die Anforderung des Briefs.
    Da du ja nichts von denen willst, sondern die von dir müssen die blechen.Ansonsten bist du schnell mal mit 10€ dabei für nix!Ich kenne nämlich das Angebot von der Zulassungsstelle das die in meinem Namen den Brief anfordern würden, als ich etwas beim Yaris nachtragen lassen wollte.Zum Glück hat mein Händler den Brief für mich angefordert und das hat mir 10€ gespart. [​IMG]
     
  4. #4 maxiskoda, 23.07.2005
    maxiskoda

    maxiskoda Guest

    Zitat:Ich hatte aber mal was ähnliches.
    Dahingehend das ich nach über einem Jahr und zu einem Zeitpunkt wo ich das Auto (reimport in dem Fall) wegen Unzufriedenheit schon seit über 6 Monaten nichtmehr hatte.
    Da flattert mir doch ernsthaft ein Brief vom Finanzamt ins Haus,ich solle mal die Rechnung vom Reimport übermitteln,weil man prüfen muss ob ich die MwSt schon gezahlt habe.
    Da ich den Wagen über einen in Deutschland ansässigen Importhändler (J&K) gekauft habe,war das etwas belustigend.


    ==> So einen ähnlichen Fall habe ich auch schon erlebt und seither weise ich immer explizit darauf hin.

    Harald
     
Thema:

Brief von Zulassungsstelle