Berlin: www.autoboy.de - unseriöser Vermittler? Schaut und urteilt selbst!

Diskutiere Berlin: www.autoboy.de - unseriöser Vermittler? Schaut und urteilt selbst! im Händler, Reimport, Kundendienst und Werkstätten Forum im Bereich Avensis Drumherum (T22, T25 und T27); Zitat:BTW: die Autoboy-Seiten sind richtig abmahnwerdächtig, da kann sich ein Anwalt ein paar Euros verdienen, unter anderem: * Steuernummer...

  1. ck

    ck Guest

    Zitat:BTW: die Autoboy-Seiten sind richtig abmahnwerdächtig, da kann sich ein Anwalt ein paar Euros verdienen, unter anderem:

    * Steuernummer fehlt
    * AGB nicht zugänglich


    AGB? - Ich habe sie gefunden. Geht auch gaaaaaaaaaaanz einfach und ist TOTAL leicht zugänglich: Auf der Seite http://autoboy.de/html/impressum.html einfach AGB klicken, es erscheint die unbekannte Datei (?) http://autoboy.de/Allg._Geschaftsbed. Diese Datei einfach runterladen und mit einem Texteditor (z.B. Wordpad) öffnen. Schon gibt es eine in 6er-Schriftgröße auf A4 getippte AGB zu lesen. "Autoboy" kommt darin zwar nicht vor, aber irgendwoher wird der Huber Jakob (oder die Marita) die schon haben. Was für eine "Firma"... *kopfschüttel*

    ck.
     
  2. #22 maxiskoda, 03.10.2004
    maxiskoda

    maxiskoda Guest

    Ich wollte mir beim Download ja nix einfangen... [​IMG]
    [​IMG]
     
  3. ck

    ck Guest

    Kleiner Zwischenstand (03.10.2004, 20.30 Uhr) bei http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2491582209 : 22 TEUR - bubi811 will´s wissen...

    ck.

    P.S. Der Autoboy/eg-autos hat Erfahrung. Diese Auktion lief genauso: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2488335972

    tvx-tom ist übrigens schwer zu überzeugen. Er hat (erfolglos) auf den Octavia Kombi und die Avensis Limo geboten. Und er sorgt immer für frische, höhere Gebote... [​IMG]
    Nun ist er schon wieder dabei. Er wird doch nicht etwa...
     
  4. #24 maxiskoda, 03.10.2004
    maxiskoda

    maxiskoda Guest

    Naja, für den aktuellen Preis gibts den AV auch (fast) regulär, da muß man nicht lange bieten und hoffen...
     
  5. #25 Gorelizer, 04.10.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    Aktuell steht der Kurs bei € 22.540,-... [​IMG]


    Dafür kann ich das Auto auch liefern, allerdings ohne Gewinn! Kommen aber ja bestimmt die € 490,- Versand dazu... Dann paßt's eigentlich schon wieder...

    Hab große Lust die anderen Mitbieter zur Rücknahme ihrer Gebote zu bewegen. Mit Hinweis auf diesen Beitrag hier! Das tvx-tom nur höher schraubt ist ja ziemlich eindeutig!

    Außerdem fehlt die Widerrufsbelehrung laut Fernabgabegesetz. Muß, glaub ich, seit jüngstem Gerichtsurteil dabei sein.

    A.
     
  6. #26 Gorelizer, 04.10.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    Habe gerade mal da angerufen und Frau Huber mit einigen Fragen genervt...

    Der Mann ruft mich zurück heute nachmittag (wenn er von der Arbeit kommt [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]
    ?).

    HOBBY-IMPORTEUR !!!

    Rest erzähl ich heute Abend... [​IMG]


    Jetzt wird's spannend!

    A.
     
  7. #27 Suitcase, 04.10.2004
    Suitcase

    Suitcase Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglied

    Dabei seit:
    13.03.2004
    Ort:
    Rheinberg
    Fahrzeug:
    Nissan Qashqai +2 1.6l 117PS
    Verbrauch:
    Die Gültigkeit des Fernabsatzgesetzes bei Internetauktionen ist noch strittig. Folgende Meldung stand bei uns am 30.09.04 in der Zeitung:

    "Ebay: BGH prüft
    Widerrufsrecht



    Unzufriedene Ebay-Käufer können demnächst
    möglicherweise nachträglich die ersteigerten
    Artikel wieder loswerden und die Bezahlung
    verweigern. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft,
    ob das Widerrufsrecht bei
    "Fernabsatzverträgen" - also etwa beim Kauf
    per Telefon - auch für Versteigerungen des
    Internetauktionshauses gilt.

    In einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch
    deutete die Senatsvorsitzende Katharina
    Deppert an, Gesichtspunkte des
    Verbraucherschutzes könnten dafür sprechen,
    die zweiwöchige Widerrufsfrist auch beim
    Internetkauf über Ebay anzuwenden. Der BGH
    wird sein Urteil am 3. November verkünden. (dpa)"


    Mal sehen, wie am 3.11. entschieden wird.

    Grüße

    Guido
     
  8. #28 Gorelizer, 04.10.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    Zitat:Die Gültigkeit des Fernabsatzgesetzes bei Internetauktionen ist noch strittig.

    ...

    Mal sehen, wie am 3.11. entschieden wird.

    Grüße

    Guido


    Danke! Das wußte ich nämlich nicht genau, hatte nur im Vorbeiflug irgendwas gelesen.

    So, der Herr H. hat mich angerufen! Transportkosten und Kosten für Brief usw. entstehen auch für Berliner, aber nur ca. zur Hälfte. Das Auto steht noch in DK (ein Kunde von ihm ist abgesprungen [​IMG]
    ), auf meinen Einwand wegen EU-Fahrzeug (steht ja nirgends) behauptete er das sowas nicht bekannt gemacht werden muß. Ich denke aber schon das der Käufer davon in Kenntnis gesetzt werden muß...

    Lustig und interessant wäre für mich nur noch rauszukriegen, wo der Av in Dänemark steht (also bei welchem Händler) und das Auto dann einfach zu kaufen. Dann steht er nach Auktionsende schön blöd da, ich glaube ihm nämlich keinesfalls die Geschichte mit dem abgesprungenen Kunden. Ich denke eher an DK-Lagerwagen (Harald, was meinst du? [​IMG]
    )... Wäre es ein 5-Türer oder Kombi wäre die Sache schon Geschichte, dann würde ich ihn sofort kaufen. Für 4-Türer fehlt mir derzeit einfach der Kunde.

    A.
     
  9. ck

    ck Guest

    Zitat:Das Auto steht noch in DK (ein Kunde von ihm ist abgesprungen [​IMG] ), auf meinen Einwand wegen EU-Fahrzeug (steht ja nirgends) behauptete er das sowas nicht bekannt gemacht werden muß. Ich denke aber schon das der Käufer davon in Kenntnis gesetzt werden muß...
    A.


    Das ist imho eine noch offene Frage. Bis 2002 war die Sache klar, das OLG Hamm hat sich diese Gedanken gemacht:
    Zitat: Der Sachverständige hat insoweit zu den Marktgegebenheiten für das Jahr 2002, dem Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs durch den Kl. überzeugend erläutert, ein potenzieller Erwerber wäre wegen der in dem Fahrzeugbrief dokumentierten Importeigenschaft aus dem Jahre 1995 misstrauisch gegen das Fahrzeug gewesen. Dieses Misstrauen beruhte noch auf Vorstellungen aus füherer Zeit und galt bis zum Jahre 2002 fort. Erst für die Zeit danach hat sich nach und nach das Marktverhalten im Hinblick auf Importfahrzeuge geändert. Dieses Misstrauen gegen das Importfahrzeug schlägt sich in seinem Marktwert nieder.

    Quelle: OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2003 - 28 U 150/02 , http://www.kanzlei-doehmer.de/bgb311_1.htm


    2003 gab es dann eine erstaunliche Düsseldorfer Entscheidung, hier spielte die Frage des gewandelten Markt gar keine Rolle mehr:
    Zitat:Beim Weiterverkauf eines EU-Importwagens muss der Verkäufer darauf hinweisen, dass es sich um ein Importfahrzeug handelt. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil vom 22.04.2003 (Az. 24 S 548/02, ADAJUR Dok-Nr. 54478, DAR 03, 420). Gerade bei relativ neuen Gebrauchtwagen - im vorliegenden Fall erst ein Jahr alt - begründet der Umstand, dass es sich um einen Importwagen handelt einen aufklärungspflichtigen "Mangel".
    Zur Berechnung der Höhe des Betrages muss der Kaufpreis eines Importfahrzeuges mit dem Wert eines deutschen Modells zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses verglichen werden. Den Differenzbetrag kann der Käufer zurückverlangen. Das Gericht war außerdem der Ansicht, dass es keinen Unterschied macht, ob es sich beim Verkäufer um einen Gebrauchtwagenhändler oder um einen Privatmann handelt, weil allgemein bekannt ist, dass Importfahrzeuge im Schnitt günstiger sind.

    Quelle: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeugkauf_leasing/interessante_urteile/default.asp?TL=2

    Beide Urteile behandeln Gebrauchtwagen. Also muss der Verkäufer wissen, dass es sich um ein EU-Fahrzeug handelt, damit er es entsprechend weiterveräußern kann. Dieses Wissen muss er also m.E. mit dem NEUwagen mitkaufen können.

    H. muss also, Fernabsatzgesetz mal außer Acht gelassen, immer damit rechnen, dass sein Deal (soll er doch gleich schreiben, was er sehen will, damit er die Auktion nicht kickt - bzw. einfach tvx-tom fragen...) platzt, wenn der Käufer doch kein EU-Fahrzeug will.

    Autoboy wird das hoffentlich wissen. Trotzdem verschleiert er die Herkunft sogar in seinem Angebot:
    Zitat:Überführung innerhalb BRD: Kfz-Brief, TÜV & AU s. Transportkosten
    Er bietet eben einen... Es folgt ein Fast-Zitat:[style=font-size:20pt;color:red;]N EUWAGEN ab Werk[/style]
    ck.
     
  10. #30 maxiskoda, 04.10.2004
    maxiskoda

    maxiskoda Guest

    Also Lagerwagen scheint es höchstens vom 4-Türer zu geben...ansonsten hätte ich schon den einen oder anderen Kombi verkauft... [​IMG]
    (10 RAV stehen leider auch nirgends einfach so rum...einen grauen Touran suche ich auch...)

    Abgesehen von Recht oder Unrecht sehe ich es so:

    Ich behandle den Kunden fair und sage gleich, was Sache ist.
    (Was nützt ein verärgerter Kunde...?)

    Ein EU-Import hat schliesslich einen günstigeren Einstandspreis, ergo will der Zweitkäufer auch ein kleines Stück vom Vorteil abhaben. Deshalb ist es für mich auf jeden Fall notwendig, dass der Kunde das weiß.

    Widerrufsrecht bei ebay:

    Über kurz oder lang wird es meiner Meinung nach sowieso kommen, schliesslich ist es ein Weg für den Fernabsatz.

    Ausnahme könnte höchstens ein kundenspezifisch gefertigter Artikel sein.
     
  11. Gast

    Gast Guest

    Zitat: Beide Urteile behandeln Gebrauchtwagen. Also muss der Verkäufer wissen, dass es sich um ein EU-Fahrzeug handelt, damit er es entsprechend weiterveräußern kann. Dieses Wissen muss er also m.E. mit dem NEUwagen mitkaufen können.

    So eindeutig ist das wohl nicht. Außerdem ist das OLG-Hamm für besondere Entscheidungen bekannt und wird daher des Öfteren von anderen Oberlandesgerichten oder sogar dem BGH verworfen.

    Die OLG-Hamm-Entscheidung sagt aber auch, dass es sich gerade nicht um einen Mangel handelt, wenn ein Fahrzeug aus einem anderen Land stammt. Der Käufer muss also beweisen, dass der Wiederverkaufswert eines EU-Neuwagens niedriger ist als der eines deutschen Modells. Das könnte bei einem Neuwagen schon Probleme geben, da man ja wieder ausstattungsbereinigt rechnen müsste.

    Auf jeden Fall darf der Verkäufer keinesfalls irgendwelche widersprüchlichen Angaben zur Herkunft machen.

    Hat eigentlich schon jemand mal ne Mail an Ebay geschrieben???

    kosje
     
  12. Prog

    Prog Foren Gott
    Administrator

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    15.03.2004
    Ort:
    Sulzbach/Taunus
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    Corolla TS Lounge Hybrid 2,0 L 196 PS (Bj. 10/2023) Aktuell 1659 km
    Verbrauch:
    Zitat: Hat eigentlich schon jemand mal ne Mail an Ebay geschrieben???

    Ja Kosje, Markus gestern im gleichen Thread:
    Zitat: « Am: 03.10.2004 10:06 »
    @ gorelizer: danke für die Recherche.

    @ all: ich hab eBay-Kundenservice jetzt mal per Mail informiert. Mit Link zu diesem Thread.
    Alles weitere soll eBay machen (wenn es denn was zu tun gibt)

    Markus


    Prog

     
  13. Worm

    Worm Guest

    Bisher aber nur Standart-Antwort erhalten (wir danken ihne für die Aufmerksamkeit... selbstverständlich werden alle gemeldeten Angebote überprüft... danke für ihre mithilfe... danke für ihr interesse an einem sicheren Marktplatz.... blabla)

    Markus
     
  14. bill

    bill Guest

    Hallo,

    ich glaube mal von ebay eine richtige Antwort zu erhalten, ist aussichtslos. Das wissen solche Leute. Ehe ebay reagiert, wenn überhaupt, dann ist alles vorbei. Habe selber schon mehrere Sachen bei ebay gemeldet, zurück kamen nur Standard Antworten.
    Meiner Meinung ist ebay auch garnicht groß daran interessiert. Denen geht es um Kohle machen, aus Streitsachen halten die sich so weit wie es geht raus.

    Bill
     
  15. #35 Hemm-Ohr, 04.10.2004
    Hemm-Ohr

    Hemm-Ohr Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglied

    Dabei seit:
    25.10.2003
    Ort:
    Zeven
    Fahrzeug:
    BMW M2 F87
    ebay regt sich nur, wenn die"Presse" hellhörig wird,dann geht es auf einmal...

    Uwe
     
  16. Gast

    Gast Guest

    Zitat: ebay regt sich nur, wenn die"Presse" hellhörig wird,dann geht es auf einmal...

    Das würde ich nicht sagen, lasst uns den einfach mal weiter beobachten.
    Einem Bekannten von mir löscht Ebay regelmäßig das Account wegen angeblich zum Verkauf angebotener "verdächtiger Artikel". Er verkauft Autoschlüsselrohlinge und zwar ganz legal!


    Zitat: Ja Kosje, Markus gestern im gleichen Thread

    Ups, wie peinlich[​IMG]

    kosje
     
  17. #37 Gorelizer, 06.10.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    [​IMG]
    Heute ist der Tag der Wahrheit...

    Gewinnt tvx-tom seine eigene Auktion (und hat somit mind. € 100,- Ebay-Gebühren umsonst bezahlt) oder legt bubi811 noch einen drauf [​IMG]
    (und bringt somit autoboy in die Gewinnzone)??? [​IMG]


    Heute Nacht werden wir es wissen... [​IMG]


    A.
     
  18. #38 David Schuh, 06.10.2004
    David Schuh

    David Schuh Guest

  19. ck

    ck Guest

    Zitat:[​IMG] Heute ist der Tag der Wahrheit...

    Gewinnt tvx-tom seine eigene Auktion (und hat somit mind. € 100,- Ebay-Gebühren umsonst bezahlt) oder legt bubi811 noch einen drauf [​IMG] (und bringt somit autoboy in die Gewinnzone)??? [​IMG]

    Heute Nacht werden wir es wissen... [​IMG]

    A.


    tvx-tom muss nicht kaufen [​IMG]
    - Der Autoboy will nicht mehr: http://offer.ebay.de/ws3/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=2491582209

    ck.
     
  20. #40 Gorelizer, 06.10.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    Ist aber wirklich schade !!!

    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]


    A.
     
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