Zahlungsbedingungen in Ordnung

Diskutiere Zahlungsbedingungen in Ordnung im Händler, Reimport, Kundendienst und Werkstätten Forum im Bereich Avensis Drumherum (T22, T25 und T27); Habe heute bei meinem Vermittler angerufen. Der bestellte Avensis Verso Diesel wird am 7. April zum NL-Händler geliefert. Dann wird noch die...

  1. Gast

    Gast Guest

    Habe heute bei meinem Vermittler angerufen.

    Der bestellte Avensis Verso Diesel wird am 7. April zum NL-Händler geliefert. Dann wird noch die Parc-Distance-Control eingebaut und könnte zum deutschen Händler geliefert werden. Voraussetzung ist die Bezahlung per Überweisung im voraus. Der Brief wird allerdings schon vorher zugeschickt.

    Meine Fragen:

    ist es üblich, daß nach Übersendung des KFZ-Briefes schon im voraus gezahlt werden muß, ohne daß der Wagen bereits da ist [​IMG]
    Der Händler meinte, daß sei so üblich.
    Auch ist kein Abzug für z. B. Beschädgungen rechtmäßig, weil die Ursache erst geklärt werden muß.
    Das hört sich so an, als ob man sich selbst z. B. direkt mit dem Transporteur auseinandersetzen muß. Ist das so üblich [​IMG]

    Nachdem die Zahlung beim NL-Händler eingegangen ist soll es noch ca. 10 Tage bis zur Auslieferung dauern.

    Eine Preiserhöhung von 366€ (ca. 1,5%) wurde auch bekanntgegeben, da in den AGB,s die Weiterleitung der Erhöhungen von Toyota drin steht. Die Preiserhöhung erscheint mir moderat, wenn ich so die DK-Importe vergleiche.


    Gruss

    franky
     
  2. #2 StG (DD), 18.03.2004
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Mit dem KFZ-Brief ist das Auto im Grunde Deine, aber ich würde auch erst bezahlen, wenn ich das Auto zumindest mal gesehen habe. Ohne Brief würde ich definitiv keine Zahlung leisten

    Stephan
     
  3. #3 maxiskoda, 18.03.2004
    maxiskoda

    maxiskoda Guest

    Ich habe beim Händler in DK zuerst die Rechnung und das COC geschickt bekommen und hatte nach der Zulassung die Wahl, bar bei Abholung zu zahlen oder vorher zu überweisen.

    Anders habe ich es bisher noch nie erlebt.
    (Weder beim Kauf in D noch in NL oder DK)

    Auto gegen Cash bzw. Scheck!

    Alles andere stinkt!
     
  4. #4 Suitcase, 18.03.2004
    Suitcase

    Suitcase Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglied

    Dabei seit:
    13.03.2004
    Ort:
    Rheinberg
    Fahrzeug:
    Nissan Qashqai +2 1.6l 117PS
    Verbrauch:
    @ franky

    welcher Vermittler ist das denn.

    Ich schaue mich nämlich gerade um, bei welchem Händler/Vermittler ich einen Avensis-Import kaufen könnte und bin bei solchen Sachen sehr sensibel.

    Vorauskasse wäre für mich undenkbar.

    Der Grundsatz gilt: Ware gegen Geld, Geld gegen Ware.

    Grüße

    Suitcase
     
  5. #5 Mr.Bad Guy, 19.03.2004
    Mr.Bad Guy

    Mr.Bad Guy Guest

    Zahlung bei Abholung und nicht anders.
     
  6. #6 wsfranky, 19.03.2004
    wsfranky

    wsfranky Guest

    Der dt. EU-Vermittler Autohaus Rumpold aus Herford (www.euro-car.de)) begründet die Vorauszahlung damit, daß die Zahlung erst beim NL-Händler eingehen muß, bevor der Wagen zum dt. Vermittler geschickt wird.

    Das hört sich so an, als ob er die Zahlungen jedes einzelnen KFZ nicht verauslagen kann.
    Da ich zu dem Zeitpunkt aber bereits den KFZ-Brief in den Händen halte, ist dies aber auch ein Vertrauensbeweis und ich könnte mir vorstellen, daß die Übergabe dadurch beschleunigt wird.

    Ansonsten macht der Händler einen seriösen Eindruck und der Preis stimmt auch (moderate Preiserhöhung von 366 € sind ca. 1,5% wurde jetzt mitgeteilt).

    Oder hat jemand andere Angaben über die kürzliche Preiserhöhung von Toyota über NL-Importe?

    Hat jemand Erfahrungen mit dem Autohaus Rumpold in Herford (www.euro-car.de).???

    gruss franky
     
  7. #7 maxiskoda, 19.03.2004
    maxiskoda

    maxiskoda Guest

    Wie gesagt, kein deutscher Händler wollte jemals vorher Geld sehen und auch der Händler, bei dem ich meinen AV in DK direkt gekauft habe wollte das Geld nicht vorher sehen!

    Warum sollte das beim Händler in NL anders sein???

    Auch die beiden Fahrzeuge, die ich bei Importeuren gekauft habe, mußte ich erst bei Abholung zahlen.

    Ausnahme:

    In USA ist es üblich, das Fahrzeug bei Bestellung zu bezahlen...
     
  8. #8 thinkstocks, 19.03.2004
    thinkstocks

    thinkstocks Guest

    Hallo, [​IMG]

    würde mich auf gar keinen Fall auf solche Spielchen einlassen. Vorkasse ist in der Branche absolut unüblich. Würde das denen sehr freundlich, aber bestimmt klarmachen!

    TS [​IMG]
     
  9. #9 wsfranky, 19.03.2004
    wsfranky

    wsfranky Guest

    Vorkasse ist demnach unüblich, aber man hat doch den KFZ-Brief schon in der Tasche?

    Wird bei anderen Händlern auch der Brief zur Anmeldung ausgehändigt und trotzdem erst bei Übergabe das Auto bezahlt [​IMG]

    Wie ist es dann bei Mängeln wie zum Beispiel Transportschäden vom NL-Händler zum dt. Vermittler?

    Muß ich mich an den dt. Vermittler wenden, oder ist jetzt schon der Vermittler fein raus, und ich muß mich an den Transporteur bzw. NL-Händler halten [​IMG]

    Gruss franky
     
  10. #10 Schotte, 19.03.2004
    Schotte

    Schotte Guest

    Das solltest Du mal Deinen Vermittler fragen. Der muss sich doch am besten damit auskennen.

    Ich wuerde auch erst bei Uebergabe des Wagens zahlen, trotz deutschen Briefes. Du kannst ja nicht ueberpruefen, ob die Eintragungen im deutschen Brief rechtens sind.

    Gruss Schotte
     
  11. #11 thinkstocks, 19.03.2004
    thinkstocks

    thinkstocks Guest

    Achtung:
    Rechtlich muß man strikt trennen!!! Das Eigentum am Kfz erhältst Du nicht durch Übergabe des Briefes, sondern nur durch die gemeinsame Übergabe des Avensis!!!
    Es ist z.B. unter gewissen Umständen möglich, 2 Kfz-Briefe zu erhalten (geht wirklich, steht außer Diskussion!).
    Wenn Du schon gezahlt hast und es steht plötzlich ein mängelbehafteter Avensis vor Dir oder noch schlimmer: einer, den Du so nicht bestellt hast, dann hast Du ein arges Problem am Hals...
    Ich möchte hier keine Schwarzmalerei betreiben oder Dich irgendwie einschüchtern, aber möglich ist es. Nicht nur bei solchen Beträgen bin ich immer seeeehr vorsichtig...

    Alles Gute, TS [​IMG]
     
  12. #12 Gorelizer, 19.03.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    [​IMG] Ich empfehle erst bei Übergabe zu bezahlen...

    In unseren Verträgen steht z.B. "die Übergabe und Bezahlung erfolgt Zug um Zug"

    Das heißt, jeder Kunde kann erst sein Auto in Augenschein nehmen und bezahlt dann bei Übergabe von Auto und Kfz-Brief. Nur bei Überweisung behalten wir den Brief bis zur Gutschrift auf dem Konto ein.

    Der Grund bei deinem Händler ist sicherlich ein ganz anderer [​IMG] : Der Vermittler muß das Auto beim Toy-Händler in NL vor Abholung (Speditionsverladung) bezahlen, dafür wird ihm das Geld fehlen...
    Deshalb hat er vorher mit dem COC den Brief erstellen lassen und schickt dir diesen um erst das Geld zu bekommen und dann dort beim Händler zu bezahlen.

    A.
     
  13. Gast

    Gast Guest

    Auch ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber wenn der Händler auf Vorauszahlung besteht und das Geld nicht beim Lieferanten vorstrecken kann, könnte das auf Liquiditätsprobleme hindeuten. Wenn du bezahlt hast und er dann Insolvenz od. Konkurs anmeldet, dann hast du die A..-Karte gezogen. Ich würde mich nicht auf sowas einlassen.
     
  14. #14 <b>User gelöscht!</b>, 19.03.2004
    <b>User gelöscht!</b>

    <b>User gelöscht!</b> Guest

    wenn eine sache (kaufgegenstand) in deutschland erworben wurde, so ist deutsches recht automatisch anhängig....

    deutsches recht regelt und vor allem schützt den käufer ganz besonders dann, wenn für eine erworbene ware vorkasse verlangt wird.
    vielleicht sollte man den verkäufer dazu bewegen, noch einen zusatzvertrag aufzusetzen damit man besser für den fall der fälle geschützt ist.......das allerbeste wird wohl ein anruf bei einem rechtsanwalt des verrtrauens sein um ihn um rat zu fragen.

    sicher ist sicher.. [​IMG] ansonsten hoffe ich für dich, dass allles glatt läuft....

    FRANK
     
  15. larry

    larry Guest

    Hallo !

    Habe meinen EU Händler gezielt nach den Zahlungsbedingungen ausgewählt.
    M&R europe-mobile wirbt auf der Homepage mit Onlinezahlung nachdem man sein Fahrzeug kontrolliert hat.

    Ich habe den Brief zugeschickt bekommen. Mit dem Brief habe ich den Wagen zugelassen. Anschließend den Brief wieder zurückgeschickt. 2 Tage später habe ich den Wagen aus Vianen (Niederlande) abgeholt. Dort habe ich den Wagen bekommen ohne irgend einen Euro bezahlt zu haben. Als ich dann nach 6 Stunden zu Hause war habe ich den Wagen Online bezahlt. Nach weiteren 2 Tagen war der Brief wieder bei mir.

    Das nenn ich Kundenservice !!!!
    So ist man als Käufer auf der sicheren Seite.


    Torsten Holland
     
  16. #16 wsfranky, 26.04.2004
    wsfranky

    wsfranky Guest

    Noch 3 Tage, dann hole ich den Wagen ab ( nach 4,5 Monaten Wartezeit );

    der KFZ-Brief sollte im voraus geschickt werden.
    Nachdem der Vermittler aber davon hörte, daß ich den Wagen erst sehen möchte und dann per Blitzüberweisung ( Dauer ca. 2 Stunden ) zahle, hat er davon Abstand genommen.
    Angeblich befürchtet er die Nichtabnahme bei kleineren Mängeln.

    So bleibt nur noch die Möglichkeit den Wagen bar zu zahlen.

    Jetzt hoffe ich, daß bei der Übergabe alles glatt läuft, und nicht noch weitere Versprechen
    ( wie z. B.Zahlungsvereinbarungen, rechtzeitige Übersendung der dt. Bedienungsanleitung, vorzeitige Übersendung des KFZ-Briefes...) wie Seifenblasen zerplatzen !!!


    franky

     
  17. #17 StG (DD), 26.04.2004
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Zitat:
    So bleibt nur noch die Möglichkeit den Wagen bar zu zahlen.


    Lass Dich nicht überfallen [​IMG]
    #
    Stephan
     
  18. Micha

    Micha Guest

    Leute... jetzt mal ganz langsam. Es gibt hier einen gravierenden Unterschied zwischen einem "Vermittler" also Makler und einem EU-Händler.

    Der Vermittler vermittlet den Kauf und besorgt evtl. ein paar Formalitäten. Es gilt hier in der Regel dann auch nicht deutsches Recht!

    Beim Eu-Händler der nach deutschem Recht verkauft kauft man das Auto vom EU-Händler, der es im Prinzip hier vorher vom ausländischen Toyota Händler gekauft hat (natürlich ohen Eintragungen im KFZ-Brief, der zu dem Zeitpunkt ja gar nicht existiert)

    Was die Zahlungsbedingungen angeht würde ich einfach mal in den Kaufvertrag bzw. Vermittlungsvertrag schauen den ich unterschrieben habe. Da sollten diese Bedingungen eigentlich klipp und klar drinstehen, so dass es darüber keine größeren Diskussionen geben sollte.
     
  19. #19 wsfranky, 27.04.2004
    wsfranky

    wsfranky Guest

    Die Zahlungsbedingungen sind wie folgt definiert:

    "Die Zahlung ist bei Übergabe des Fahrzeuges
    bzw. Zugang der Rechnung in bar oder durch Überweisung fällig."

    Der Vermittler beruft sich auf den 2. Teil des Absatzes
    "...Zugang der Rechnung...".

    Das bedeutet laut Vermittler, daß man sofort nach Zugang der Rechnung und KFZ-Brief zahlen soll, ohne vorher das Auto gesehen zu haben. Diese Definition soll angeblich von seinem Rechtsbeistand aufgesetzt sein.

    Wie man sieht sind die Zahlungsbedingungen so geschickt formuliert, daß der Anschein erweckt wird erst bei Übergabe des Fahrzeuges zahlen zu müssen.

    Ich hatte keine Lust und Zeit , auch noch einen Anwalt diese Bedingungen prüfen zu lassen.


    Gruss franky
     
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Zahlungsbedingungen in Ordnung

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