Xardos und europe mobile

Diskutiere Xardos und europe mobile im Händler, Reimport, Kundendienst und Werkstätten Forum im Bereich Avensis Drumherum (T22, T25 und T27); Hallo Xardos, leider hast du keine email Adresse angegeben. Ich hoffe ich kann dich so schnell erreichen. und nun mein Problem... Genau wie bei...

  1. Gast

    Gast Guest

    Hallo Xardos,
    leider hast du keine email Adresse angegeben. Ich hoffe ich kann dich so schnell erreichen.
    und nun mein Problem...
    Genau wie bei Dir hat mir m&r eine Preiserhöhung von 315 € auf's Auge gedrückt. Mein AV kommt auch aus NL. Ich hole ihn Morgen ab. Ich habe den Thread "Erfahrungen mit europe-mobile" verfolgt. Könntest Du mir bitte mitteilen, auf welchem Stand deine Verhandlungen mit m&r bezüglich deiner Kaufpreiserhöhung sind. Oder hast Du mittlerweile bezahlt, da Du ja schon die dts. Bedienungsanleitung von m&r hast??

    Gruss alsi
     
  2. erwin

    erwin Guest

    Nur nebenbei: Hat jemand mitverfolgt, seit wann europe-mobile für Toyota "Preisschutz bis zu Lieferung gewährt"? Seit Mitte Dez. weiß ich es sicher.
    In diesem Zusammenhang macht jetzt eine Preiserhöhung sicherlich keinen guten Eindruck.
    Übrigens, mein Thema mit eu-autozentrum liegt seit ein paar Tagen beim ADAC-Vertragsanwalt. Bin schon gespannt, zu welcher Einschätzung der kommt.
    Erwin
     
  3. Xardos

    Xardos Guest

    Ja, nach Rücksprache mit unseren Firmenanwälten habe ich dann die Rechnung beglichen...

    Begründung: da die Lieferanzeige ca. 2 Wochen nach Ablauf der 4 Monatsfrist bei mir einging ( ich erinnere: nach der 4 Monatsfrist hat der Verkäufer lt. BGH-Urteil die Möglichkeit, seine "gestiegenen" Kosten anzupassen ( bis zu einer Höhe von max 5 % -> bei mehr ist man berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten ), so dass ich die Kosten eines evtl. Rechtsstreites tragen würde...

    Ich habe mich daher mit M&R auf den Einbehalt des Geldes für die nicht/bzw. mangelhaft erbrachte Leistung der Fahrzeugaufbereitung geeinigt.
     
  4. Gast

    Gast Guest

    Hallo,

    vielleicht hilft meine Info. Ich habe Ende November bei m&r die Preis für meinen Avensis zusammengestllt. Irgendwann zwischen dem 20. und 27.11.03 sind die Preise erhöht wurden. Daraufhin habe ich angerufen und es wurde mir mitgeteilt, daß dies die 2004-Preise sind und ich die Erhöhung auch hätte bezahlen müssen, wenn ich eher bestellt hätte. Dafür gab es am 27.11.03 schon diesen Preisschutz, da es eben schon die neue Preise waren.

    Grüßle Spatzkatz
     
  5. piper

    piper Guest

    moin,
    wichtig sind die Vertragsbedingungen.
    Bei autoprice steht im letzten Absatz:
    der aufgeführte Endpreis wird garantiert bis zur Lieferung...etc.
    ich denke,daß ist fair und erlaubt mir eine genaue Kalkulation.
    Lieferzeiten,die über 3 Monate hinausgehen können sonst unangenehme Überraschungen mit sich bringen.
    Wenn jemand eine mündliche Zusage macht,kann er es auch schriftlich machen,wenn er es ehrlich meint.
    Ich denke, wenn man ein Auto kauft muß man sich den Vertrag genau anschauen.
    Bei den vielen Angeboten gibt es gute Vergleichsmöglichkeiten.
    piper
     
  6. erwin

    erwin Guest

    Zitat:
    Hallo,

    vielleicht hilft meine Info. Ich habe Ende November bei m&r die Preis für meinen Avensis zusammengestllt. Irgendwann zwischen dem 20. und 27.11.03 sind die Preise erhöht wurden. Daraufhin habe ich angerufen und es wurde mir mitgeteilt, daß dies die 2004-Preise sind und ich die Erhöhung auch hätte bezahlen müssen, wenn ich eher bestellt hätte. Dafür gab es am 27.11.03 schon diesen Preisschutz, da es eben schon die neue Preise waren.

    Grüßle Spatzkatz

    Es ist nur noch die Frage offen: Welchen Grund hatte die Preiserhöhung? Listenpreiserhöhung des Herstellers war etwa 90.-, Margenkürzung gab es nach Aussage von Gorelizer auch keine. Wie kommen also die 315.- Euro zustande?
    So wie es aussieht, hat Xardos ev. deswegen die schlechteren Karten, weil die 4-Monats-Frist überschritten ist und der Händler deswegen seine erhöhten Kosten geltend machen darf. Aber dann sollte man diese Kosten auch beim Namen nennen und nicht irgendwelche fiktiven Listenpreiserhöhungen/Margenkürzungen anführen.

    Ich habe in meinem Fall auch den ausliefernden Händler in NL (Toyota Morrenhof) angeschrieben. Ich wollte von ihm wissen, ob sich von seiner Seite aus der Preis erhöht hatte. Dabei ging es mir nur um den Erhöhungsbetrag, den zwischen den Vertragspartnern Toyota Morrenhof und eu-autozentrum ausgehandelten Absolut-Preis wollte ich gar nicht wissen.
    Jetzt ist aber Toyota Morrenhof seit 4 Wochen genauso auf Tauchstation wie der Importeur. Keinerlei Antwort auf schriftliche Nachfragen, nicht gerade ein vertrauenerweckendes Geschäftsgebaren!
    Vielleichts braucht's da auch noch einen 2. Brief (diesmal auf holländisch, mal einen Kollegen um Hilfe fragen), allerdings nicht mehr so freundlich wie der erste.
    Erwin
     
  7. #7 Gorelizer, 11.02.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    Hallo Leute,

    also ich find das ganze eine Riesensauerei!

    Mal ganz ehrlich: Alle paar Tage hab ich hier im Laden Kunden stehen die mir ein Angebot der von euch oft genannten Händler unter die Nase halten und mich teilweise beschimpfen weil wir zu teuer wären. Sorry, sag ich, wir kalkulieren eben anders, sicher höher, aber eben ehrlich. Ich habe nicht einen einzigen bestellten Avensis (Lagerwagen ist was anderes) unter 4 Monaten Lieferfrist ausgeliefert. Da könnte ich ja jedem was von Preisanpassung nach 4 Mon. erzählen und wäre auf der rechtlich sicheren Seite, bzw. könnte meine VK-Preise um ca. 3%-5% senken und dann einfach auf Preiserhöhung pochen. So machen es scheinbar diese Händler, günstig bei Bestellung (erstmal Best. klarmachen) und dann teuer [​IMG] ausliefern.
    Wir haben genau 9 noch auszuliefernde Fahrzeuge mit einer Preiserhöhung, und das obwohl bei uns Preisgarantie im Vertrag steht. Aber genau diese 9 Fzg. sind 1,8l Av. ohne ESP bestellt aber mit ESP kommen die jetzt. Die Kunden zahlen aber gern die € 174,- mehr, da ja der Vorteil viel größer ist. Nur einer hat gezuckt und rumgemeckert (brauch er nicht), na und dann schlucken wir das halt [​IMG] , bringt uns nicht ans Hungertuch.

    Sorry, mußte mal raus... [​IMG]


    Und auch das noch: Komischerweise bekommen wir sehr viele Kundenbestellungen aus NL und DK zum alten Preis geliefert obwohl dann schon ein neuer, höherer Preis aktuell ist. Entweder liegt's am Händler oder aber es gibt auch dort diese Preisgarantie und nur das Märchen ist ein anderes...
    Jedenfalls kaufen wir viele VW + Skoda in NL und da haben wir noch nie Preiserhöhung zahlen müssen!


    A.
     
  8. Xardos

    Xardos Guest

    Es scheint wohl wirklich so zu sein, dass es üblich ist, den vorhandenen Rechtspielraum auszunutzen. Im Falle eines Verfahrens müsste der Beklagte nicht einmal seine erhöhten Enkaufpreise angeben ( nach dieser 4 Monatsfrist ) sondern das Gericht würde aller Wahrscheinlichkeit nach seiner Argumentation der allgem. Kostenerhöhung ( Gehälter, Miete, Strom, Benzinpreise ) folgen...

    Als Tipp aus dieser Erfahrung kann ich nur raten, folgende ( für beide Seiten faire ) Klausel im Kaufvertrag zu vereinbaren:

    "Der Kaufpreis versteht sich als Festpreis für den Zeitraum von 3 Monaten. Danach können Preiserhöhungen nur durch Preiserhöhung des Herstellers auf Nachweis und in der prozentualen Höhe des angepassten Herstellerabgabepreises des betreffenden Lieferlandes erfolgen, wobei zeitl. rückwirkende Kostenerhöhungen nicht statthaft sind. Sollte ein Fahrzeug nach diesem Zeitraum, zwar zum Zeitpunkt neuer geltender Herstellerpreislisten, jedoch vom Hersteller zu Konditionen des Bestellzeitpunktes an den Verkäufer oder dessen Wiederverkäufer geliefert werden, wird dem Käufer auch nur der zum Bestellzeitpunkt verbindliche Preis berechnet. Jegliche Preiserhöhungen seitens des Verkäufers, welche nicht herstellerbedingt sind, ausgenommen Mehrwertsteuererhöhungen, sind lieferfristunabhängig nicht zulässig und berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag."

    Welcher Händler diese Klausel nicht akzeptieren mag, hat von vornherein vor, den Preis zu erhöhen....
     
  9. erwin

    erwin Guest

    @Xardos und alsi: Habt ihr von damals einen Ausdruck der AGBs? In den neuen AGBs von europe-mobile steht nämlich eindeutig drin, dass eine ev. Preiserhöhung nachgewiesen werden muss.
    Diese AGBs enthalten aber auch schon den Hinweis mit "Preisschutz bis zur Lieferung", d.h. sie wurden in der Zwischenzeit sicher geändert.
    Sollte die Bestimmung (betreffend Nachweis) damals auch schon vermerkt gewesen sein, ist die Preiserhöhung zwar nicht ausgeschlossen, aber der Händler kann euch nicht einfach etwas vom Pferd erzählen, wenn ihr die Gründe der Erhöhung wissen wollt.
    Erwin
     
  10. Gast

    Gast Guest

    @erwin

    09/2003 war die Klausel der Preisanpassung und die Preisschutzklausel (muss extra für das Fzg. ausgewiesen sein) schon in den AGB's von m&r.

    Ich habe den Wagen selbst in Vianen NL abgeholt und den Händler gefragt. Wenn nicht Preisschutz vereinbart wurde, ist eine Anpassung immer möglich. Da reicht einfach die Begründung "Ist halt teurer geworden...".
    Bei Lieferzeiten von 4-6 Monaten kann man demnach noch froh sein nicht bis zu 5 % mehr zu zahlen. [​IMG] [​IMG]
    Hab da halt beim Vertrag nicht aufgepasst...
    Sauerei....
    Meine Empfehlung: Auto mit Preisschutz kaufen oder entspr. Vereinbarungen treffen (s. Xardos 12.2.2004).

    Gruss alsi
     
  11. erwin

    erwin Guest

    @alsi: Das mit der Rechtmäßigkeit einer Preiserhöhung bei > 4 Monate ist mir schon klar. Mir ging es um folgende Bestimmung in den AGBs:
    "1. Preiserhöhungen die Seitens der Industrie entstehen, können an den Kunden weitergegeben werden. Dies trifft auch zu wenn die Preiserhöhung nach dem Tage des Vertragsabschlußes festgesetzt wird. Jedoch muß der Verkäufer dem Käufer die Preiserhöhung nachweisen können. Davon nicht betroffen, sind Fahrzeuge, auf die ein "Preisschutz bis zur Lieferung" angegeben wurde..."

    Den Satz mit dem Nachweis kann ich beim besten Willen nicht so verstehen, dass die Pauschalaussage "Ist halt teurer geworden.." ausreicht. Unter Nachweis verstehe ich da etwas anderes.
    Wahrscheinlich wird man sich jetzt darauf hinausreden, dass diese Nachweispflicht nur für die ersten 4 Monate gilt. Im Nachhinein muss ich dir rechtgeben: Finger weg von solchen Verträgen.
    Erwin
     
  12. #12 Gorelizer, 15.02.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    Erwin, frag doch einfach mal bei Toyota in NL direkt nach.

    Jeder Hersteller hat einen Ansprechpartner für "innergemeinschaftliche" Fragen. Nennt sich EU-Consumer-Hotline, eigentlich dafür da wenn sich ein Autohändler weigert oder wenn Probleme beim Kauf auftreten.

    Bei Toyota in NL ist das Herr oder Frau A. van den Elsen, Tel.Nr. 0031 162 585294 oder Fax. 0031 162 585323. Probiers mal, die sprechen meistens deutsch, zumindest englisch oder sende einfach ein Fax in Deutsch, das klappt in jedem Fall. Frag mal wie das ist mit Preisgarantie und ob es eine Preiserhöhung für dein Auto gab. Die Antwort wird dich erstaunen...

    Musstet du eigentlich bei Bestellung eine Vollmacht unterschreiben und eine Kopie vom PA abgeben?


    A.
     
  13. erwin

    erwin Guest

    Hallo Gorelizer, danke für den Tip. Wenn ich die nächsten Tage dazukomme, werde ich mal ein Fax verfassen.

    Zu deiner Frage:
    Ich habe eine Vollmacht unterschrieben, die eu-autozentrum bevollmächtigt, das Fahrzeug beim Händler in NL zu erwerben und auch abzuholen.
    Desweiteren war noch eine Ausweiskopie sowie eine Meldebescheinigung erforderlich.
    Außerdem unterschrieb ich noch eine Verpflichtungserklärung, dass ich das Fahrzeug nicht aus gewerblichen Zwecken (d.h. zum Weiterverkauf mit Gewinn) bestelle.
    Erwin
     
  14. larry

    larry Guest

    @alsi

    Habe mal einige Frage zum Abholen beim Niederländischen Händler in Vianen ?

    Spart man dadurch Lieferzeit und Geld ?

    Ist der Wagen dort dann auch Aufbereit ?
    Wie ist das mit der Bezahlung ? (Bar , Rechnung, Scheck, Vorabüberweisung)
    Bei M&R gibt es ja die Onlineüberweisung, die ich nutzen wollte.

    MfG
    Torsten
     
  15. Gast

    Gast Guest

    Hallo,
    hier der Vertrag(Agb) von eu-auto-discount ,wo ich meinenbestelt habe,zu Thema Preiserhöhung.

    Die Preise für Fahrzeuge, die innerhalb 4 Wochen lieferbar sind, sind verbindlich. Bei längeren Lieferfristen (z.B. bei einer Werksbestellung) gibt es nicht in jedem Ausland eine Preisbindung. Eine eventuelle werkseitige Preisänderung wird daher weitergegeben und vom Auftraggeber übernommen. Eine Minderung wird voll weitergegeben, eine Erhöhung ist aber bei Lieferzeiten von 1 Monat bis zu 6 Monaten auf maximal 4 % begrenzt. Übersteigt die werkseitige Preiserhöhung bei einer Lieferzeit von über 6 Monaten diese 4 %, trägt der Auftraggeber die komplette Erhöhung. Bei einer Steigerung von mehr als 6 % hat der Auftraggeber ein Sonderrücktrittsrecht. Preisänderungen aufgrund Änderungen in- oder ausländischer Steuergesetze (z.B. Mehrwertsteuer), die zum Zeitpunkt der Lieferung Gültigkeit finden, werden an den Auftraggeber unabhängig von der vorstehend genannten Regelung weitergegeben. Eine werkseitige bzw. gesetzliche Preisänderung ist vom Auftragnehmer nachzuweisen, sofern sie dem Auftraggeber nicht bereits bekannt ist.

    Das ist doch eine klare Aussage.

    mfg lingel
     
  16. Gast

    Gast Guest

    @Larry
    Hallo Torsten,

    Die Abholung dort kostet nichts und war für mich näher als Ainring.:)
    Professioneller riesiger Toyota-Händler (Koojimann), aber
    Lieferzeit kein bischen kürzer. [​IMG]
    Aufbereitung kostet 50 € (kannst du mitbestellen)
    Willst Du noch Fussmatten etc. kaufen, kannst Du dort anrufen und sie dann gleich mit dem Auto abholen.
    Bezahlt habe ich online, nachdem ich das Auto vor der Tür hatte. Warte derzeit noch auf meinen Kfz-Brief.

    Gruss alsi
     
  17. erwin

    erwin Guest

    Zitat:
    Erwin, frag doch einfach mal bei Toyota in NL direkt nach.

    Jeder Hersteller hat einen Ansprechpartner für "innergemeinschaftliche" Fragen. Nennt sich EU-Consumer-Hotline, eigentlich dafür da wenn sich ein Autohändler weigert oder wenn Probleme beim Kauf auftreten.

    Bei Toyota in NL ist das Herr oder Frau A. van den Elsen, Tel.Nr. 0031 162 585294 oder Fax. 0031 162 585323. Probiers mal, die sprechen meistens deutsch, zumindest englisch oder sende einfach ein Fax in Deutsch, das klappt in jedem Fall. Frag mal wie das ist mit Preisgarantie und ob es eine Preiserhöhung für dein Auto gab. Die Antwort wird dich erstaunen...

    A.

    Hallo Gorelizer,
    danke für den Tip. Ich habe jetzt eine Antwort-Email von Toyota NL erhalten. Darin wurde mir bestätigt, dass es auch in NL einen Preisschutz gibt. Ferner wurde beim exportierenden Händler nachgefragt. Dabei kam heraus, dass dieser den Preis nicht erhöht hat.
    So jetzt gibt es einen Brief an eu-autozentrum, der nicht "mit freundlichen Grüßen" endet.
    Erwin
     
  18. Gast

    Gast Guest

    @erwin

    Nachtigall ik hör dir trapsen...
    Auch bei mir steht unter der Rechnung Preiserhöhung Toyota NL 315 €.

    Da lohnt es sich doch mal nachzuhaken. [​IMG]

    Gruss alsi
     
  19. #19 Gorelizer, 06.03.2004
    Gorelizer

    Gorelizer Guest

    [​IMG] [​IMG] [​IMG]

    Hab's doch gewußt, Preisgarantie ist normales EU-Verbraucherrecht und gilt in NL genauso wie in Dänemark. Der Preisschutz verliert nämlich dort ebenso nur seine Wirkung wenn die landesüblichen Steuern erhöht oder geändert werden. Kann ja auch in Deutschland plötzlich eine Mwst.-Erhöhung geben...

    Ich schicke Euch die Provisionsrechnung [​IMG] (10% der Ersparniss, ok?) [​IMG] , jetzt verdiene ich schon am Verkauf der anderen Importeure.

    Allerdings gibt es jetzt ein anderes Problem: ...ihr habt definitiv keinen Vertrag nach deutschem Recht, den ihr habt ja eine Vollmacht unterschrieben. Eigengebrauch usw., der verkaufende Händler ist der Toy-Händler in NL, Endkunde seit ihr. Deswegen ja Preisgarantie, der Händler hat mit der PA-Kopie das Fzg. im Toyota-System auf euren Namen bestellt. Und Vollmacht konnte er vorlegen, sogar die Rechnung stellt er auf euren Namen aus. Vermittlung von EU-Neuwagen ist nämlich einfach ehrlicher (weil anders geht's kaum).

    Schönes Wochenende !

    A.
     
  20. erwin

    erwin Guest

    @Gorelizer:
    Das mit dem fehlenden Vertrag nach deutschen Recht habe ich - wie bereits an anderer Stelle im Forum ausgeführt - schon befürchtet.
    Da habe ich mich zu wenig vorab informiert. Ich hatte einmal gelesen, dass man einen Vertrag nach deutschem Recht bereits daran erkennt, wenn der Importeur die zusätzlichen Dienstleistungen wie Briefbeschaffung und vor allem die Bezahlung der deutschen MWST übernimmt. Diese Info war offensichtlich falsch. Es stimmt ja nicht alles, was im Internet steht. Allerdings sehe ich das jetzt nicht so tragisch, da ich scheinbar kein Montagsauto erwischt habe (bis jetzt keinerlei Mängel, bis auf das Schätzeisen Bordcomputer). Da eine Wandlung somit nicht in Sicht ist, habe ich sonst keine Nachteile zu befürchten.

    Wenn die Rechnung tatsächlich auf meinen Namen ausgestellt wurde, hat eu-autozentrum dies mit seinen Vertragsbedingungen verdeckt gehalten. Es gibt nämlich die Bestimmung, dass die Einkaufsrechnung nicht offengelegt wird.
    Im ersten Moment denkt man da nur daran, dass der Vermittler seine Einkaufskonditionen nicht offenlegen will (verständlich). Dieser Nebeneffekt wird mir jetzt erst später klar.
    Erwin
     
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