Wassereinbruch und rechtliche Handhabe

Diskutiere Wassereinbruch und rechtliche Handhabe im T25: Avensis - Allgemein Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; :**Moin, ich habe vor zwei drei Monaten, schonmal davon berichtet das mein linkes Rücklicht zwei mal voller Wasser stand. Heute entdeckt meine...

  1. Tyni

    Tyni Neuling

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    :**Moin, ich habe vor zwei drei Monaten, schonmal davon berichtet das mein linkes Rücklicht zwei mal voller Wasser stand. Heute entdeckt meine Frau das in der Deckenbeleuchtung und im rechten Lüftungsschacht fett das Wasser steht.
    Ich gleich zu Toyota, die sich das angeguckt und meinten, da müssen wir erst den Himmel ausbauen und trocken legen. und eventuell die Frontscheibe neu einkleben. Wird zwar erst nächste Woche gemacht, läuft ja eh über Garantie.
    Jetzt fragen die mich ob er ein Unfaller sei? Weil die Scheibe wohl etwas zu Hoch eingebaut ist.
    Das Auto wurde mir letztes Jahr im November als Junger Gebrauchter Verkauft. Natürlich Unfallfrei....
    Nun hat das Autohaus wo ich jetzt bin, dort angerufen wo ich es gekauft habe. Auf einmal kommt raus das hinten links ein Unfallschaden repariert wurde. Daher das Wasser im Rücklicht. Ich da sofort angerufen, da meinten die bloß, "bis zu einem gewissen Preis, sei es nicht erforderlich das es als Unfall angegeben wird."
    Jetzt zur Frage....bis zu welchen Preis kann ein Unfall (Reparatur) verschwiegen werden?
    Kann ich dadurch entstandene Schönheitsfehler jetzt noch geltend machen? z.B. Riefen an der Stoßstange vom entfernen der Klipps und Farbunterschiede vom Lacker???? ´Weil diese Makel wurden mir als Herstellungsbedingte Fehler verkauft.

    Ich hoffe hier ist einer der davon Ahnung hat, und mir weiterhelfen kann.
    Bevor ich hier wieder Himmel und Hölle verrückt mache.....

    Gruß Tyni...
     
  2. Eddy

    Eddy Guest

    Hallo Tyni,

    also pauschal würde ich sagen: Unfall ist Unfall. Dabei kommt es nicht unbedingt darauf an wie hoch die Reparaturkosten sind. Vor Allem wurde dir das Auto als unfallfrei verkauft obwohl anscheinend mit bloßem Auge feststellbar war, dass ein Farbunterschied am Lack erkennbar war. Ich unterstelle hier dem Autohaus eine arglistige Täuschung.
    Ich rate dir einen Rechtsanwalt einzuschalten.
    Hast du das Auto von einem Toyotahändler?

    Gruß
    Eddy
     
  3. Tyni

    Tyni Neuling

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    Hi Eddy, das Auto habe ich vom Toyota Händler. Zu mir wurde gesagt, dass Farbunterschiede zwischen Kunststoffstoßstange in Blechlackierung normal sei.
    Na mal abwarten was die Anwaltshotline sagt.
    Gruß Tyni...
     
  4. Eddy

    Eddy Guest

    Farbunterschiede ok, aber nicht mit bloßem Auge sichtbar. Wenn doch, dann wurde bestimmt etwas ausgetauscht.
     
  5. Prog

    Prog Foren Gott
    Administrator

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    Soweit ich weiß hätte der Schaden vom Händler angegeben werden müssen (kann aber event. auch von der Schadenshöhe abhängig sein).
    Hier kann sicher auch eine Auskunft (Anruf) z.B. beim ADAC weiterhelfen.

    Gefunden habe ich auch folgendes:

    Bedeutung der Angabe “Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein” beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

    und ausführlicher:

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein"




    Prog
     
  6. Tyni

    Tyni Neuling

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    Moin Prog, Link gelesen und verstanden. Mein Auto war vorher im Besitz vom Toyota Werkstattchef und Autohausbesitzer. Und seine Frau hat es mir als Unfallfrei verkauft. Da er aber Erstbesitzer und Werkstattchef ist, hätte er mir das so oder so sagen MÜSSEN.
    Ich Ruf jetzt malbeim ADAC an.
    Gruß Tyni...
     
  7. #7 Michael, 28.09.2010
    Michael

    Michael Routinier

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    Überrascht mich noch immer, das Geschäftsgebaren einiger Toyota-Händler. Unglaublich! Verkaufen einen Unfallwagen, geben dies nicht an! :ar..:

    Ich würde umgehend einen Rechtsbeistand aufsuchen. Unfallwagen müssen stets als solche verkauft werden. Unterbleibt die Aufklärung des Kunden trotz Kenntnis des Händlers über einen Unfall, handelt es sich um eine arglistige Täuschung. Du kannst als Käufer dann Ansprüche stellen, beispielsweise Schadensersatz verlangen, wenn ein Schaden nachweisbar ist.

    Umgehend zum Anwalt!
     
  8. Hardy

    Hardy Neuling

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    Das hier ist wie für dich geschrieben.

    Also, ab zum Anwalt
     
  9. Tyni

    Tyni Neuling

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    Hallo, erstmal Danke an alle für eure Hilfe. Habe Freitag nen Termin beim Anwalt. Werde mich dann wieder melden......
    Gruß Tyni...
     
  10. Tyni

    Tyni Neuling

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    Moin, da bin ich wieder. Ich war ja am Freitag beim Anwalt und haben jede Situation durchgesprochen.
    Wir sind zu dem Entschluss gekommen, das ich den Donnerstag erstmal abwarte, um zu sehen, was wegen der Frontscheibe nun rauskommt. Ob es ein Folgeschaden vom Heckschaden ist.
    Auch wenn nicht, wird er einen schönen Brief von meinem Anwalt bekommen.
    Gruß Tyni... :;
     
  11. #11 Michael, 05.10.2010
    Michael

    Michael Routinier

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    Geht doch, veräppeln können wir uns selber. Wünsche viel Erfolg und freue mich auf den Schlußbericht.
     
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