Unfallschaden / Versicherung / Reparatur

Diskutiere Unfallschaden / Versicherung / Reparatur im Avensis T22 Forum im Bereich Familienbande; Folgendes: Auf einem Parkplatz wurde mein Auto von einem anderen beim Ausparken beschädigt. Dies geschah Nachst, der Unfallgegner hat mir ein...

  1. #1 wasja18, 07.12.2011
    wasja18

    wasja18 Profi

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    Folgendes:
    Auf einem Parkplatz wurde mein Auto von einem anderen beim Ausparken beschädigt. Dies geschah Nachst, der Unfallgegner hat mir ein Zettel hinterlassen das er mein Auto angefahren hätte, aber kein Schaden entdeckt hat. Er hinterließ mir seine Nummer und sein Namen. Ich wusste nich was ich machen sollte und habe die Polizei angerufen. Diese kam dann vorbei und hat eine Unfallanzeige mit Fahrerflucht erstellt. Nach 1 Woche kamen mir die Papiere mit dem ganzen Polizeigedöns... alles ausgefüllt und zurückgeschickt.

    Schaden: 400-500€

    Heute:
    Ein Anruf aus einer Werkstatt die mir den Schaden reparieren will.

    Ich habe in einem anderen Forum gelesen das ich das nich unbedingt reparieren lassen muss.
    Wie sieht das aus?
    Ich habe von der gegnerischen Versichung keinerlei Papiere bekommen....
    Soll ich jetz warten bis die mir was schriftliches schickt oder wie ?
    Ich möchte den Schaden gerne selbst machen und stattdessen das Geld behalten.

    Was machen Leuts ?
     
  2. Tomiro

    Tomiro Routinier

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    Hallo,

    du musst Kontakt mit der Versicherung des Fahrers aufnehmen. Am Besten anrufen und die Sache direkt besprechen. Zur Regulierung brauchst Du ein Gutachten, die Erstellung sprichst Du mit der Versicherung ab. Wenn Du das Geld auszahlen lässt, behalten sie die MwSt ein.

    Gruss

    Thomas
     
  3. #3 wasja18, 07.12.2011
    wasja18

    wasja18 Profi

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    Das Problem ist , ich weiß überhaupt nix über die Versicherung.
    Wie gesagt ich hab der Polizei vor 2 Wochen alle Papiere mit den Daten von mir und so geschickt , und heute morgen hat ein Lackierer angerufen und meinte er will ein Termin zum Lackieren machen.
    Und die Versicherung hat sich garnicht gemeldet.
    WIe finde ich jetzt die Versicherung raus?
     
  4. #4 rsjjwestermann, 07.12.2011
    rsjjwestermann

    rsjjwestermann Guest


    ich denke mal, dein Unfallgegner will den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
    Um die Reparatur nicht zu teuer werden zu lassen wird er wohl selbst eine günstige Lackiererei gesucht haben =) =)

    Um Genaueres zu erfahren könntest du mal den Unfallgegner anrufen und Ihn Fragen ob er das getan hat .
    Falls ja , frag ihn ob er es für richtig hält dass ER dir deine Werkstatt ( Lackiererei) aussucht .
    Interessant wäre , woher die Lackiererei deine Telefonnummer , bzw den Auftrag erhalten hat dich zu Kontaktieren ?

    Auf jeden Fall geht es so nicht. 8o

    ralf
     
  5. #5 wasja18, 07.12.2011
    wasja18

    wasja18 Profi

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    Ja eben , das frag ich mich auch die ganze Zeit !

    Woher hat die Werkstatt meine Nummer ? Und warum ruft sie mich an ? Da ist doch iwo ein Hacken.

    Zum anderen meinte der "Lackierer" : "Er wolle vorbei kommen un das reparieren".
    Er kommt mit einer Sprühdose Lack und lackiert mitten im Regen????


    Die Sache is total unseriös....

    Aber das is nicht so wichtig, ich muss wissen ob das Rechtens is , ob ich das von dem "Lackierer" Reparieren lassen MUSS oder ob ich ein Gutachten erstellen kann und das Geld einfordern.
     
  6. #6 rsjjwestermann, 07.12.2011
    rsjjwestermann

    rsjjwestermann Guest

    Du musst das nicht reparieren lassen.
    Schon gar nicht von einer Firma die du nicht selbst ausgesucht hast, bzw die du nicht einmal kennst.
    Nimm Kontakt mit deinem Unfallgegner auf und sag ihm, wie du dir das vorstellst ( Selbst reparieren, bzw nicht )
    Vieleicht werdet ihr euch einig ;)

    falls nicht, hilft wohl nur ein Anwalt .


    ralf
     
  7. Katze

    Katze Guest

    Kannst dich auch an deine Versicherung wenden so viel ich weis. Die nimmt dann über die Daten die sie von dir bekommen Kontakt zur Gegnerischen Versicherung auf. Du kannst dir selbst eine Werkstatt aussuchen oder dir das Geld auch auszahlen lassen. Beim Auszahlen bekommst du jedoch weniger, weil die Mehrwertsteuer nicht mit ausgezahlt werden muss. Hoffe konnte dir helfen ^^
     
  8. #8 wasja18, 08.12.2011
    wasja18

    wasja18 Profi

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    Werde wohl meine Versicherung anrufen müssen. Ich finde das eine totale Frechheit , dass mich einfach so ein Lackierer anruft und mir den Wagen lackieren will ohne mich überhaupt gefragt zu haben ob ich das möchte.

    Danke für Eure Hilfe ;)
     
  9. Yoshio

    Yoshio Profi

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    Manchmal brauch man ein dickes Fell. Lass Dir blos nichts einreden. Bezüglich der Reperatur: Fahr zur Toyota Werkstatt und lass Dir einen Kostenvoranschlag geben, dieser zählt - es sei denn die Gegnerische Versicherung schickt einen Gutachter, aber dennoch würde ich einen KVA einholen, alleine schon um abzusichern dass der Gutachten nicht im Sinne der gegnerischen Versicherung unterwegs ist und den Schaden niedriger Ansetzt.

    Bei der Auszahlung gehen die 19% Mehrwertsteuer flöten, aber meisten rechnet es sich dann immer noch wenn man es dann selber repariert oder es von einem guten Bekannten machen lässt. Wichtig ist nur - falls du es nicht reparieren lassen willst - dass du es zumindest versiegelst dass es nicht rostet.
     
  10. #10 wasja18, 08.12.2011
    wasja18

    wasja18 Profi

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    Selbst wenn ich von den 500€ Schaden die 19% 95€ + 50€ für Gutachten nich bekomme lohnt sich das auf jeden Fall.
    Den Schaden werde ich selbst für ca. 150-200€ reparieren , da bleibt noch genug übrig :)
     
  11. #11 wasja18, 08.12.2011
    wasja18

    wasja18 Profi

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    Rechte und Ansprüche bei der Schadensabwicklung
    nach einem Verkehrsunfall:

    Ist man selber Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, so hat man gewisse Rechte und Pflichten bei der Schadensabwicklung (vorausgesetzt, man ist nicht selber der Unfallverursacher).
    Folgende Rechte stehen einem zu:
    die gegnerische Haftpflichtversicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
    §249 Abs. 2 S.1 BGB: "Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu."
    man hat ein Recht auf einen Anwalt, dem sogar die gesamte Schadebsabwicklung übertragen werden kann.
    Unfall Gutachen / Gutachter

    Jeder darf einen Unfall Gutachter seiner Wahl zur Bestimmung seines Schadens beauftragen, aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe (i.d.R. 715 Euro) wird dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wer also nach einem Bagatellunfall sofort zu einem Gutachter geht, muss damit rechnen, die Kosten des Gutachters selbst zu bezahlen.

    Doch Vorsicht bei einem Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt hat. Ein Kfz Sachverständiger arbeitet immer nach bestem Wissen und Gewissen, doch heutzutage steht diese Innung unter Druck der Versicherungen, sie werden schriftlich(!) angewiesen, Schäden nach den Richtlinien der Versicherungen zu bewerten und was das heißt, kann sich ja jeder denken: die Schadenskosten werden am unteren Limit bewertet.

    Die Versicherungen versuchen Kosten zu sparen, um selbst wirtschaftlich zu arbeiten (u.a. Gewinn an der Börse) und um mit günstigen Tarifen neue Kunden anzulocken.

    Die Kosten für einen Haftpflichtschaden haben sich in den vergangenen 25 Jahren von durchschnittlich ca. 1800 Euro auf 3500 Euro für die Versicherungen fast verdoppelt.

    Bei rund vier Millionen Unfällen im Jahr lassen sich durch Kürzungen bei den Schadensabwicklungen Beträge im dreistelligen Millionenbereich einsparen. Meist ist dies jedoch nicht legal.

    Daher hinterfragen Sie das Unfall Gutachten des von der Versicherung bestimmten Gutachters, im Zweifel lassen sie ein zweites Unfall Gutachten von einem Gutachter Ihrer Wahl machen.

    Achten Sie auch auf die Punkte "Wertminderung", "Wiederbeschaffung" und "Restwert", diese sollten in dem Gutachten genannt werden.

    Immer häufiger kommt es vor, dass die Versicherungen die Unfall Gutachten welche durch die Geschädigten eingereicht werden von externen Firmen auf Plausibilität prüfen lassen. Das ist die neuste Masche der Versicherungen, um Kosten zu streichen, doch viele der Streichungen sind nicht legitim. Wer dies nicht weiß und den Versicherungen vertraut, der verschenkt bares Geld.

    Kommen Ihnen die Kürzungen dubios vor, schalten Sie einen Anwalt ein (der Ihnen ja, wie oben gesagt, auch zusteht). Droht Ihr Anwalt mit einer Klage vor Gericht, so erstatten die Versicherungen meist die gekürzten Kosten, weil sie wissen, dass sie vor Gericht verlieren würden und dann auch die Gerichtskosten tragen müssten.


    Fiktive Abrechnung ohne Reparatur

    Für den Geschädigten gibt es keine Reparaturpflicht, rechnet er nach Unfall Gutachten ("fiktiv") ab und lässt den Schaden NICHT reparieren, so bekommt er nur den Betrag des Gutachtens OHNE die Mehrwertsteuer ersetzt. Eine fiktive Abrechnung ist legitim!!!

    Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Ihnen bei den Arbeitskosten nicht ein abstrakter Mittelwert (MSV = Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und Fachwerkstetten) gutgeschrieben wird. Sie haben laut Urteil des BGH anrecht auf den Stundenlohn einer Markenwerkstatt, sofern Ihr Auto nicht älter als drei Jahre ist oder regelmäßig in vertragsgebundenen Werkstätten gewartet oder repariert wurde.

    BHG Urteil v. 29.04.03 AZ: VI ZR 398/02: "Ein Geschädigter, der "fiktiv" abrechnet, darf von der Versicherung den Stundenlohn einer Markenwerkstatt verlangen. Es ist nicht zulässig, wenn die Versicherung nur den "MSV-Wert" anerkennt."
    Weitere "beliebte" Kürzungen gibt es beim "UPE-Aufschlag" und bei den "Verbringungskosten".
    Der UPE-Aufschlag (unverbindliche Preisempfehlung) wird auf Originalersatzteile erhoben. Es ist die Marge, die die Werkstatt gegenüber den Listenpreisen an den Teilen verdient. Der UPE-Aufschlag liegt in der Regel zwischen 5 und 15 Prozent auf die Ersatzteile.
    Verfügt die Werkstatt über keine eigene Lackiererei, so fallen Verbringungskosten an. Das Fahrzeug wird dann zu einer externen Lackiererei verbracht und wieder abgeholt. Die Kosten für diesen Transport nennt man Verbringungskosten.

    Auch der UPE-Aufschlag und die Verbringungskosten können von der Versicherung nicht gestrichen werden, selbst bei der "fiktiven" Abrechnung sind sie zu erstatten.
    Schmerzensgeld

    Schmerzensgeld ist ein sogenannter immaterieller Schaden, der nach deutschem Recht schadensersatzpflichtig ist.
    Sollte jemand bei einem Pkw Unfall körperlich verletzt worden sein und somit einen Körperschaden erleiden, seelische Belastungen oder sonstige Unwohlgefühle verspüren, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, das Schmerzensgeld.
    Die Höhe des Schmerzensgeldes wird durch das Gericht bestimmt, es gibt keine verbindlichen Richtlinien über die Höhen bei bestimmten Verletzungen.
    Jede Fall wird einzeln betrachtet, da immer verschiedene Faktoren (z.B. Teilschuld am Pkw Unfall, Schwere der Verletzung) in Betracht gezogen werden müssen.
    Es gibt zwar sogenannte "Schmerzensgeldtabellen", doch diese zeigen nur Richtwerte.
    Beispielsweise werden bei dem allseits bekannten "Schleudertrauma", auch unter dem HWS-Syndrom bekannt, durchschnittlich 600 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
    Sollten Sie durch einen Pkw Unfall verletzt worden sein, sollten Sie die Abwicklung bezüglich des Schmerzensgeldes in die Hand eines Anwaltes legen. Die Versicherungen werden sicherlich zunächst versuchen Ihnen weniger Geld anzubieten, als Ihnen zusteht. Das Ergebnis bei einem aussergerichtlichen Vergleich oder einem Urteil wird zu 99 Prozent immer grö&szliger sein, als das erste "Angebot" der Versicherung.
    Das Schmerzensgeld ist vererblich, es steht also auch z.B. Verwandten zu, die durch einen Unfall einen Angehörigen verloren haben und dadurch körperlich und seelisch beeinträchtigt werden.

    Bei Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung können Sie sich durch unseren Gerichtskostenrechner berechnen lassen, was das Gerichtsverfahren voraussichtlich kosten wird.

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    Abschleppkosten

    Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder ist die Fahrsicherheit durch den Unfall stark beeinträchtigt, so muss das Auto von der Unfallstelle entfernt werden. Das gleiche gilt auch für eine Bergung des Fahrzeugs, falls sich dieses beispielsweise überschlagen haben sollte oder im Graben fest steckt. In der Regel ruft man dann einen Abschleppunternehmer, der auch bezhalt werden möchte.
    Ist man Mitglied in einem Automobilclub (z.B. ADAC,ACE) so ist das kostenlose Abschleppen meist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Andernfalls wird nach verschiedenen Faktoren abgerechnet (Aufwand, Fahrtstrecke, Nachtzeit u.a.).
    Auch die Abschleppkosten können bei der Versicherung des Unfallverursachers abgerechnet werden.
    Defekte Ausrüstung und Gepäck

    Sollten in Ihrem Pkw Gepäckstücke (Koffer, Sporttaschen, Notebooktaschen usw.) oder Ausrüstungsgegenstände (Navigationsgeräte, Kindersitze usw.) beschädigt worden sein, so haben sie auch auf diese Anspruch auf Schadensersatz.
    Wertminderung

    Ein Unfallauto ist im Wiederverkauf nicht so viel wert, wie ein Auto, welches keinen Unfall hatte.
    Daher gibt es einen Anspruch auf Wertminderung für Fahrzeuge bis zu einem gewissen Fahrzeugalter.
    Totalschaden

    Bürgerfreundlich ist ein Urteil des BGH vom 08.12.2009 mit dem Aktenzeichen VI ZR 119/09, welches auch 130%-Regelung genannt wird.
    Normal erleidet jedes Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden, dessen Reparaturkosten nach einem Unfall höher sind, als der aktuelle Zeitwert.
    Der BGH hat jedoch entschieden, dass die Reparaturkosten auch 130% betragen dürfen, wenn das Fahrzeug anschließend länger als sechs Monate genutzt wird.
    Sinn des Urteils ist es dem Fahrzeughalter die Möglichkeit zu geben, das ihm vertraute Fahrzeuge weiter nutzen zu können.
    Leihwagen oder Nutzungsausfall

    Auf eins von beiden hat man als Geschädigter eines Verkehrsunfalls anspruch. Muss man weiterhin mobil sein, wird man sich wahrscheinlich für einen Leihwagen entscheiden.
    Ein Leihwagenwagen kann für die Dauer der Reparatur in Anspruch genommen werden. Welcher Typ Leihwagen einem zusteht richtet sich nach der Größe des eigenen Autos. Man hat also kein Anspruch auf ein Mittelklasseauto wenn man selber nur einen Kleinwagen fährt.
    Ist man beruflich nicht unbedingt auf sein Auto angewiesen, so kann man anstelle des Leihwagens Nutzungsausfall beantragen. Der Nutzungsausfall wird pro Tag berechnet, an denen das eigene Fahrzeug sich in der Reparatur befindet.
    Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich auch nach der Größe des eigenen Pkws und ist in elf verschiedene Klassen unterteilt.
    Telefon- und Portokosten

    Da ein Unfall auch viel Papierkram und Telefonieren mit sich bringt, kann man die Kosten dafür mit 30 Euro ansetzen.

    Das hab ich gerade gefunden :) Hört sich gut an von dem RECHT ... :thumbsup:
     
  12. #12 racinggoat, 09.12.2011
    racinggoat

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    ehemals Avensis T27 1.8 Kombi, jetzt Seat Leon ST FR 2.0 TDI mit DSG
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  13. #13 wasja18, 09.12.2011
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    :D nach einiger Suche bin ich auf diese tolle Seite gestoßen die hoffentlich nicht nur mir sondern auch anderen in Zunkuft helfen wird ;)
     
  14. #14 Batleth, 09.12.2011
    Batleth

    Batleth Guest

    Wie funktioniert das mit dem Leihwagen? Fordert man den sofort von der gegnerischen Versicherung? Kommen diese Wagen dann von den bekannten Autovermieter a la sixt, avis etc?

    Gruß
    Martin
     
  15. #15 wasja18, 09.12.2011
    wasja18

    wasja18 Profi

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    Also ich denke mal es gibt 2 Möglichkeiten:

    Entweder man kontaktiert die gegnerische Versicherung und fordert ein Leihwagen. Oder man mietet selbst einen , (welchen steht in dem Tex) und fordert später die Kosten von der Versicherung ein.

    Ich würde aber das 1 bevorzugen.

    Beim 2 könnte es Schwierigkeiten geben.... :Ü:
     
  16. papaop

    papaop Kaiser

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    hatte gerade ein Bekannter, der beruflich in Staatsdiensten steht und auf das Auto wg. schichtdienst und ca. 60km Arbeitsweg angewiesen ist.

    3h nach Unfall hat er mit der Gegnerischen Versicherung telefoniert. Es wurde zugesagt sich zu kümmern. Kein 20min später ein Anruf vom Autovermieter wann sie denn den Leihwagen bringen können. War glaube ich Europe-Car

    VG
    papaop
     
  17. #17 Airwolf, 10.12.2011
    Airwolf

    Airwolf Routinier

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    Also bei und in Österreich muss mann selbst auf Leihwagen versichert sein.
    Da gibts von der gegnerischen Versicherung keinen Leihwagen.

    Wegen den schaden, am besten in die werkstatt deines vertrauens fahren und dort den schaden begutachten lassen.
    Dann kannst entscheiden ob du es dir richten lässt oder den schaden ausbezahlen lässt.

    Hatte auch mal so einen fall, dder Schaden laut werkstatt 600 euro, und der bei der versicherung meinte ich bekomm 80 euro wenn ich den schaden ausbezahlen haben wollte (War ein kleiner Kratzer am linken hinteren Radkasten) . Ich sagte ihm beim Toyota machte der schaden 600 aus, und er meinte na beim toyota ist es klar dass es so teuer ist, ich sollte in eine billigere werkstatt fahren. somit hab ich ihn zum Toyota gestellt. Enderfolg Schadenssummer über 1200 Euro.

    Ich weiss nur das die Versicherungen einmal wollten dass sie dir eine Werkstatt vorschreiben wo du den schaden richten lassen sollst, wie weit sie das durchgebracht haben weiss ich nicht.

    Lg Airwolf
     
  18. #18 wasja18, 10.12.2011
    wasja18

    wasja18 Profi

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    Ok hab bis heute keine Papiere von der Gegnerischen Versicherung bekommen.

    Wie soll ich das jetz machen ? Zum Anwalt wäre sicher zu früh .... ich könnte den Verursacher anrufen und den um die Versicherung fragen ?
    oder soll ich lieber den Lackierer anrufen und fragne von welcher Versicherung er beaftragt worden ist ?

    :** Hilfe
     
  19. #19 IlDottore, 10.12.2011
    IlDottore

    IlDottore Routinier

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    Blöde Frage für ganz dumme:

    Warum hast du den Typen nicht gleich angerufen und mit dem das geklärt? :?:

    Ich hatte auch mal nen Zettel dran weil einer mein Licht beschädigt hat. Ich hab den sofort angerufen und wir haben alle Daten ausgetauscht was benötigt wurde und dann geht alles ganz easy....
     
  20. #20 wasja18, 11.12.2011
    wasja18

    wasja18 Profi

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    Fahrzeug:
    BMW 318i 2.0 Liter
    Verbrauch:
    Aus folgenden Gründen:

    1. Er hat mir nicht seine Adresse hinterlassen
    2. Er hat mir nich sein Kennzeichen hinterlassen
    3. Er hätte genauer gucken müssen , das kann man eig nich übersehn ...

    4. Ein Freund hatte genauso ein Fall , die Nummer die hinterlassen wurde war UNGÜLTIG
    -> Fazit = Er is auf einem Schaden in Höhe von 300€ sitzen geblieben

    Aber das is garnich das Thema , ob ich den Anrufen hätte sollen oder nicht.

    Wie komm ich an seine Versicherung is die Frage :cursing:
    Iwie werd ich das Gefühl nich los das keiner hier sowas ähnliches hatte und mir was dazu sagen kann ?(
     
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