Reifeneintragungen in den neuen Fahrzeugscheinen..

Diskutiere Reifeneintragungen in den neuen Fahrzeugscheinen.. im T25: Räder - Reifen - Felgen Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Hallo, habe heute meinen Vensi bekommen. Leider Fieber und Grippe (nicht er - ich). Daher nur schnell abgeholt und abgestellt. Nun mal zu meiner...

  1. #1 matra530, 27.03.2007
    matra530

    matra530 Guest

    Hallo,
    habe heute meinen Vensi bekommen. Leider Fieber und Grippe (nicht er - ich). Daher nur schnell abgeholt und abgestellt.
    Nun mal zu meiner Frage.
    Serienbereifung ist 215/50 R17. Im Fahrzeugschein steht aber nur 205/55 R16.

    Ergibt für mich keinen Sinn, dass die Werksbereifung nicht eingetragen ist. Ist das normal???

    Grüße

    Matra530
     
  2. #2 bjoernsp, 27.03.2007
    bjoernsp

    bjoernsp Guest

    Hallo Matra530,

    willkommen im Club! Bin selbst erst seit letztem Mittwoch stolzer Besitzer eines Vensi D-Cat Exe und habe am Wochenende exakt dieselbe Frage gestellt. Wenn du z.B. mal bei Google "reifengröße zulassungsbescheinigung" eingibst, landest du beim ersten Treffer bei Vergölst, wo das beschrieben ist. Es steht nur noch eine "mögliche" Reifengröße im Schein! Wo da der Sinn ist, verstehe ich auch nicht. Früher konnte man einfach nachschauen, wie weit man ohne neues Gutachten beim Reifentuning gehen kann... Na egal, ich denke, die 215er reichen für den Anfang.

    Gruß,

    Björn

    Nachtrag: Gute Besserung!
     
  3. #3 cris221975, 27.03.2007
    cris221975

    cris221975 Guest

    Habe von meinem Händler eine sogenannte "Certificate of Conformity" Konformitätsbescheinigung bekommen und dort stehen im Punkt32 alle Reifengrössen drin die vom Hersteller für dieses Auto freigegeben sind. Dieses Schreiben ist wie eine "ABE" und muss mitgeführt werden falls die Rennleitung sie sehen möchte.
     
  4. #4 newcomer, 28.03.2007
    newcomer

    newcomer Guest

    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style]
    cris221975 schrieb am 27.03.2007 21:32
    Dieses Schreiben ist wie eine "ABE" und muss mitgeführt werden falls die Rennleitung sie sehen möchte.


    Das stimmt so nicht: die COC-Papiere müssen keinesfalls mitgeführt werden ! Sie können oder dürfen mitgeführt werden. Und am besten ist es, nur eine Kopie von diesem Teil bei sich zu haben.

    Zwischenzeitlich muss die "Rennleitung" Dir nachweisen dass Du die aufgezogene Rad-/Reifenkombination nicht fahren darfst - wie die das anstellt, bleibt ihr überlassen.

    newcomer
     
  5. #5 goescha, 28.03.2007
    goescha

    goescha Foren Gott
    Moderator

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    Gardelegen-Ackendorf
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    Laguna Grandtour 2,0 dCi "Quality made"
    Verbrauch:
    Hallo

    ganz einfach.....unterlassen 8o :D

    Gruß Götz
     
  6. #6 matra530, 28.03.2007
    matra530

    matra530 Guest

    .... ich liebe die EU..... können die auch mal etwas machen ohne dass es nachher komplizierter wird.....
     
  7. Klaus

    Klaus Profi

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    05.09.2003
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    ehem. T27, D-Cat, Combi
    Zitat:
    matra530 schrieb am 28.03.2007 07:48
    .... ich liebe die EU..... können die auch mal etwas machen ohne dass es nachher komplizierter wird.....


    Volle Zustimmung :smash:

    Gruß Klaus
     
  8. hansi

    hansi Guest

    Hallo
    Haben die neuen AV 17"Räder vom Werk?

    MfG.Hansi
     
  9. #9 Thomas1, 28.03.2007
    Thomas1

    Thomas1 Profi

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    Heilbronn
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    T25 2.2 D-4D EXE | 150 PS
    Zitat:
    hansi schrieb am 28.03.2007 09:22
    Hallo
    Haben die neuen AV 17"Räder vom Werk?

    MfG.Hansi


    Der 2.2 D-CAT ab SOL-Ausstattung und der 2.0 VVT-i, 2.2 VVT-i ab der Executive-Ausstattung.

    Gruß,
    Thomas
     
  10. #10 raider7, 28.03.2007
    raider7

    raider7 Guest

    Der R1 D-CAT hat die gleiche "Problematik" . 17" Räder Serie bei 130 kw , 205/55-16 im neuen Schein eingetragen. Mir wurde vom Toyo Händler ebenfalls geraten eine Kopie des COC im Fzg. mit zuführen.

    Das würde bei einer Kontrolle "ausreichen".

    Gruß Peter
     
  11. #11 avensismuc, 05.05.2007
    avensismuc

    avensismuc Guest

    In meiner COC für den D-CAT Kombi stehen auch nur zwei Formate drin.

    205/55R16 91V 6,5*16
    215/50R17 91V 7*17 (Sommerreifen-Format)

    Das heißt, daß ich selbst für die Winterreifen nur die 240 km/h Reifenklasse aufziehen darf (so ein Schmarr'n)....

    D.h. 18-Zöller müssen einzeln eingetragen werden. Was kostet so eine Eintragung eigentlich ?
    Gruß
    Christian

     
  12. #12 newcomer, 05.05.2007
    newcomer

    newcomer Guest

    Zitat:
    avensismuc schrieb am 05.05.2007 19:36

    D.h. 18-Zöller müssen einzeln eingetragen werden. Was kostet so eine Eintragung eigentlich ?
    Gruß
    Christian




    ca. 40,- EUR

    newcomer
     
  13. Prog

    Prog Foren Gott
    Administrator

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    15.03.2004
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    Sulzbach/Taunus
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    Corolla TS Lounge Hybrid 2,0 L 196 PS (Bj. 10/2023) Aktuell 1659 km
    Verbrauch:
    Zitat:

    Das heißt, daß ich selbst für die Winterreifen nur die 240 km/h Reifenklasse aufziehen darf (so ein Schmarr'n)....
    Nein, mit entsprechendem Aufkleber ist durchaus auch "H" oder "T" möglich.

    Prog
     
  14. #14 avensismuc, 21.05.2007
    avensismuc

    avensismuc Guest

    Habe eben meine 18 Zöller RIAL COMO bei der DEKRA eintragen lassen. Kostenpunkt 46.50 Euro. Wobei die RIAL COMO mit 225/40 R18 eine ABE haben, d.h. es war keine Einzelabnahme nötig.
     
  15. Arndt

    Arndt Guest

    Hallo,

    Zitat:
    avensismuc schrieb am 21.05.2007 14:55
    Habe eben meine 18 Zöller RIAL COMO bei der DEKRA eintragen lassen. Kostenpunkt 46.50 Euro. Wobei die RIAL COMO mit 225/40 R18 eine ABE haben, d.h. es war keine Einzelabnahme nötig.


    nicht die Reifen, sondern die Felgen haben eine ABE. Wenn Dein Fahrzeug nicht die Reifengröße fahren darf, dann darfst Du sie auch nicht mit ABE von den Felgen fahren.

    Die Felgen wiederum darf man mit der passenden Reifengröße <-- Lt. Hersteller, mit ABE fahren, auch wenn sie nicht in der Form eingetragen sind, bzw. ohne Auflagen.

    Wenn ich da Falsch liegen sollte bin ich für Kritik offen.

    Gruß Christian
     
  16. #16 Braker3000, 21.05.2007
    Braker3000

    Braker3000 Guest

    Zitat:
    nicht die Reifen, sondern die Felgen haben eine ABE. Wenn Dein Fahrzeug nicht die Reifengröße fahren darf, dann darfst Du sie auch nicht mit ABE von den Felgen fahren.



    Dann müsste man ja alle größeren Felgen mit einer anderen Reifengröße beim TÜV vorstellen! Das ist nicht so ganz richtig. Nur wenn in der ABE steht, dass man die Felgen nur mit einer im Fahrzeugschein angegebenen Größe fahren darf, ist die ABE begrenzt. Das ist meistens bei Alufelgen für die Serienbereifung der Fall. Wenn ich z.B. 6,5*16 Felgen erwerbe. Bei 18 Zöller sind dann die reifenbezogenen Auflagen entscheidend.


    Avensismuc musste für diesen Absatz zur Dekra:

    A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
    oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
    entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
     
  17. Arndt

    Arndt Guest

    Zitat:
    Braker3000 schrieb am 21.05.2007 21:19

    Avensismuc musste für diesen Absatz zur Dekra:

    A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
    oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
    entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



    Demnach muss man mit diesem Gutachten, ich denke das wird ein Teilegutachten sein, immer einen Sachverständigen hinzuziehen. Aber warscheinlich wird im Gutachten drin stehen, bei Fahrzeug AV Bj .... blablabla gelten folgende Einschränkungen A01 A07 etc.

    Bei Fahrzeug anderer Firma oder so..... gelten keine Einschränkungen, da der Hersteller weiß das dieses Fahrzeug die Reifengröße fahren darf.

    So erkläre ich mir das.

    Leider habe ich hierzu im Internet keine weiteren Fakten mehr gefunden. So werde ich wohl passen müssen.

    Viele Grüße Christian
     
  18. #18 avensismuc, 25.05.2007
    avensismuc

    avensismuc Guest

    Zur Erklärung:
    Im Rial-Katalog steht für den Avensis mit 114er-Lochkreis, daß eine 18 Zoll Rial Como mit 215/40R18 oder 225/40R18 eine ABE hat. Diese ABE lädt man sich dann bei Rial herunter, und darin steht u.a.:
    "A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält." Das ist auch logisch, da in der Toyota CoC nur 2 Formate (nämlich 16 und 17 Zoll) als "vom Werk erlaubt" drin stehen.
    Größere Reifen als 225/40 R18 sind auch möglich, erfordern bei der Rial Como dann aber Bördeln etc. (steht alles in der ABE).
    Dazu gibt es noch weitere Auflagen wie "keine Schneeketten erlaubt" etc...

    Bei anderen Felgen wie Rial Sion 7,5*18 steht im Rial Katalog drin, daß man UNABHÄNGIG vom Reifenformat IMMER eine TÜV-Einzelabnahme durchführen lassen muss - es gibt also keine Rial-ABE für den Toyota Avensis bei dieser Felge.

    Also - ABE heißt nur, daß die Felge mit spezieller Reifen-Kombination mal beim TÜV für das spezielle Fahrzeug "durchgecheckt" / angeschaut wurde, und man muss die vom TÜV gemachten Auflagen je nach Felgen-Reifen-Kombination erfüllen, z.B. einen Nachtrag in den Fahrzeugpapieren.
     
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