Nebelscheinwerfer

Diskutiere Nebelscheinwerfer im Zubehör Forum im Bereich Avensis Drumherum (T22, T25 und T27); Hallo Oldi Also ich gehöre nicht der Generation 45* an weswegen ich auch nachts null Probleme mit den Augen habe (für die Klugscheisser:...

  1. #21 goescha, 21.12.2006
    goescha

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    Moderator

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    Hallo

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    Also ich gehöre nicht der Generation 45* an weswegen ich auch nachts null Probleme mit den Augen habe (für die Klugscheisser: tagsüber auch nicht ;) )
    Von mir wird übrigens normalerweise niemand geblendet weil ich ja das Nebelllicht und das Fernlich abschalte bei Gegenverkehr. Aber die Scheinwerfer auf dem Dach wären schon so manches Mal sehr hilfreich gewesen und wenn auch nur deshalb um meinem entgegenkommenden Tiefschläfer ins Hirn zu meiseln: Mach endich dein sch.. Fernlicht aus, Idiot!!

    Gruß Götz
     
  2. Gast

    Gast Guest

    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style][style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style][style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style][style=color:red;]Wenn Beamtenaussage falsch war, dann habe ich auch falsch geschrieben...[/style]

    Oldi[style=color:red;]Die vmax 50 gilt für NRL.[/style]

    ex[style=font-size:54pt;]i[/style]
    Ich muß mich doch tatsächlich korrigieren!
    Es gibt keine Geschwindigkeitsbeschränkung während des Betriebs einer Nebelschlußleuchte.
    Es gibt lediglich einen indirekten Zusammenhang:

    Regel 1: NRL nur bei Sichtweite < 50m (StVO §17, 3)
    Regel 2: Bei Sichtweite < 50m maximal 50km/h (StVO §3, 1)
    Daraus folgt, daß man zwar bei 100 km/h (wenn sie grundsätzlich erlaubt sind) und keiner Sichtbeschränkung mit eingeschalteter NRL erwischt wird, löhnt man für mißbräuchliche Verwendeung der Rückleuchte, nicht aber wegen Geschwindigkeitsüberschreitung!

    Ähnliche Zusammenhänge gelten für den innerörtlichen Betrieb.
    Regelung: Man darf den Hintermann nicht blenden!
    Wegen Kolonnenverkehr ist das in Städten aber eben oft der Fall.

    exi (der sich jetzt ganz schlau gemacht hat)
     
  3. #23 Thomas1, 21.12.2006
    Thomas1

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    Zitat:

    Es gibt keine Geschwindigkeitsbeschränkung während des Betriebs einer Nebelschlußleuchte.
    Es gibt lediglich einen indirekten Zusammenhang:

    Regel 1: NRL nur bei Sichtweite < 50m (StVO §17, 3)
    Regel 2: Bei Sichtweite < 50m maximal 50km/h (StVO §3, 1)
    Daraus folgt, daß man zwar bei 100 km/h (wenn sie grundsätzlich erlaubt sind) und keiner Sichtbeschränkung mit eingeschalteter NRL erwischt wird, löhnt man für mißbräuchliche Verwendeung der Rückleuchte, nicht aber wegen Geschwindigkeitsüberschreitung!


    Meinst Du das ernst? 8o
    Das ist doch vollkommen logisch. 8)

    Gruß,
    Thomas
     
  4. Gast

    Gast Guest

    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style]

    Von mir wird übrigens normalerweise niemand geblendet weil ich ja das Nebelllicht und das Fernlich abschalte bei Gegenverkehr. Aber die Scheinwerfer auf dem Dach wären schon so manches Mal sehr hilfreich gewesen und wenn auch nur deshalb um meinem entgegenkommenden Tiefschläfer ins Hirn zu meiseln: Mach endich dein sch.. Fernlicht aus, Idiot!!

    Gruß Götz


    Das Gefühl kenne ich nur zu gut, auch bei NRL. Da fähren die Penner durch die Stadt - der Nebel ist schon 3 Tage vorbei und immer noch das "Sonderbremslicht" an. GRRRRRRRRR

    Gruß

    Oldi
     
  5. #25 mi-ms496, 11.02.2007
    mi-ms496

    mi-ms496 Guest

    Zitat:
    vosgd schrieb am 21.12.2006 09:06
    Da hab ich auch mal einen Erlebnisbericht. Vor ca. 5 Jahren habe ich ein paar Tage in unserer Filiale gearbeitet, die 25km von meinem Wohnort entfernt ist. Mein damaliges Auto war ein Carina T19.
    An einem Tag war es bei der Heimfahrt sehr neblig.Ich hab die Nebelscheinwerfer eingeschalten, wozu hat man denn die Dinger. Abends bin ich zum Sport gefahren. Auf dem Nachhauseweg gab es einen Zwangshalt bei unsren "Freunden" in Grün, an einer Stelle, wo gern mal geblitzt wird. Auf die Frage, ich wisse doch, warum ich angehalten werde, sagte ich, ich nehme an, dass ich zu schnell gefahren bin. Worauf der Polizist sagte: "Nein." Meine Antwort : "Dann weiß ichs nicht." Worauf ich eine Belehrung erhielt, dass ich die NSW anhab und dass das in der Stadt verboten sei. Meine Antwort: "Ich war heute auf der Bundesstraße, es war neblig, ich hab die NSW eingeschalten und vergessen auszuschalten, da ich kein Kontrollleuchte für die NSW habe." Darauf der Polizist: "Was, keine Kontrolllampe? Die hat ja sogar mein alter Renault 19." Und das war genau der Spruch, den ich als alter Renaut-Hasser hören wollte. Ich konnte mich aber auch mit dem Bullen nicht anlegen, da ich gerade ein Bier getrunken hatte (ich war beim Freizeitsport :D). Also hab ich treu und brav meine Strafe bezahlt.


    *offtopic an*
    Dann waren die NSW am T19 nachgerüstet oder der Schalter defekt. Ich wollte an meinem T19 die originalen NSW nachrüsten und habe den originalen Schalter bei TOY gekauft. Dort ist eine Kontrollleuchte integriert gewesen. Für die serienmäßige NSL war die Kontrolleuchte in der Tachoeinheit.
    *ooftopic aus*

    Ich nutze die NSW nur bei starkem Nebel oder Schneefall und bei sehr gedrosselter Geschwindigkeit. Wenn ich bei Nebel mit normalen SW fahre, bricht sich das Licht in den Wassertröpchen und bringt nichts, also aus und NSW? Dann unbedingt langsam fahren, da die Sicht ja nicht so weit möglich ist...

    MfG Michael
     
  6. TF103

    TF103 Kaiser

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    04.10.2003
    Ort:
    mittlerer Osten...gg
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    ´n TOYOTA ;-)
    @Michael
    Ein büschen OffTopic:
    Meine Corolla E11 G6 EZ 09/97 hatte serienmäßig Nebelscheinwerfer dran. Ohne Kontrollleuchte. Das war bei einigen Modellen so. Die NSL ist ja für jedes Auto Pflicht, deshalb die integrierte Kontrollleuchte.
    Und die grünennMännschen muß man auch verstehen, manchmal ist auch denen langweilig.
     
  7. #27 Tiger123, 12.02.2007
    Tiger123

    Tiger123 Guest

    Zitat:
    TF103 schrieb am 12.02.2007 17:49
    @Michael
    Und die grünennMännschen muß man auch verstehen, manchmal ist auch denen langweilig.

    ... die sind doch mittlerweile blau ! :D
    Gruß Alfred
     
  8. #28 Novak Dimon, 26.02.2007
    Novak Dimon

    Novak Dimon Guest

    Nabend!
    Als ich heute abend wieder einmal über die düsteren Landstraßen Frieslandes nach Hause fuhr formte sich in meinem Geiste die Idee die Nebelscheinwerfer mit dem Fernlicht zu koppeln.
    Ich schalte nämlich immer die Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Fernlicht an. Die Dinger leuchten wunderbar den Straßenrand aus und leuchten fein in die Kurven.
    Dumm nur daß ich immer 2 Schalter betätigen muss wenn Gegenverkehr kommt. ?(
    Schöner wär es wenn die NSW gleich mit dem Fernlicht zusammen an und aus gingen! Wär ja mit ner simplen Brücke und ner Diode (damit das Fernlicht nicht automatisch mit den NSW angeht) kein grosses Problem... nur wohin mir dieser Brücke?

    Hat jemand nen Tip für mich wie und wo Stecker/Kontakte stecken die sich zum brücken "missbrauchen" lassen?

    Achja... meckert der TÜV möglicherweise? Eigentlich kanns dem ja wurscht sein denn bei Gegenverkehr hat man ja kein Fernlicht an und wenn doch stören die NSW auch nicht mehr. :D

    Gruß
    Christian (der kein Bock mehr hat immer 2 Schalter zu schalten. :rolleyes: )
     
  9. #29 StG (DD), 26.02.2007
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Ich denke folgendes beantwortet Deine Frage:
    Zitat:
    StVO § 17
    3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten



    Damit wäre Deine Schaltung nicht TÜV-Konform.

    Stephan
     
  10. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    Novak Dimon schrieb am 26.02.2007 22:40
    Nabend!
    Als ich heute abend wieder einmal über die düsteren Landstraßen Frieslandes nach Hause fuhr formte sich in meinem Geiste die Idee die Nebelscheinwerfer mit dem Fernlicht zu koppeln.
    Ich schalte nämlich immer die Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Fernlicht an. Die Dinger leuchten wunderbar den Straßenrand aus und leuchten fein in die Kurven.
    Dumm nur daß ich immer 2 Schalter betätigen muss wenn Gegenverkehr kommt. ?(
    Schöner wär es wenn die NSW gleich mit dem Fernlicht zusammen an und aus gingen! Wär ja mit ner simplen Brücke und ner Diode (damit das Fernlicht nicht automatisch mit den NSW angeht) kein grosses Problem... nur wohin mir dieser Brücke?

    Hat jemand nen Tip für mich wie und wo Stecker/Kontakte stecken die sich zum brücken "missbrauchen" lassen?

    Achja... meckert der TÜV möglicherweise? Eigentlich kanns dem ja wurscht sein denn bei Gegenverkehr hat man ja kein Fernlicht an und wenn doch stören die NSW auch nicht mehr. :D

    Gruß
    Christian (der kein Bock mehr hat immer 2 Schalter zu schalten. :rolleyes: )



    Hallo Christian,
    ich habe es frühermal mit meinem Bremsleuchten und Nebelschlußleuchten [​IMG] gemacht.
    Ich habe nur eine Brücke mit Dioden von den stromfüherenden Kabeln der Bremsleuchten gemacht.
    Da du das Licht wahrscheinlich länger an läßt solltest du das mit einem Relais lösen da dir sonst eventuell der Lichtschalter durchbrennt!
    Für den Tüv mußt du dann nur das Kabel ziehen da der Graukittel und die Rennleitung ihre einwände haben!

    Gruß
    Arne
    Ps: Ich habe damals für einen punkt in Flesburg 120 DM bei der Rennleitung zahlen dürfen.
     
  11. vosgd

    vosgd Guest

    Zitat:
    mi-ms496 schrieb am 11.02.2007 18:47

    *offtopic an*
    Dann waren die NSW am T19 nachgerüstet oder der Schalter defekt. Ich wollte an meinem T19 die originalen NSW nachrüsten und habe den originalen Schalter bei TOY gekauft. Dort ist eine Kontrollleuchte integriert gewesen. Für die serienmäßige NSL war die Kontrolleuchte in der Tachoeinheit.
    *ooftopic aus*





    weiter offtopic

    Hab ich gerade erste gelesen, deshalb kommt die Antwort so spät. Da irrst du dich, es war ein Sondermodell "Carina GLi Extra" mit serienmäßigen NSW. Der Schalter ist zwar beleuchtet, hat aber keine Kontrollleuchte, das weiß ich genau, da kenn ich mich aus 8).

    *offtopic aus*
     
  12. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    TF103 schrieb am 19.12.2006 17:38
    Hauptsache man versteht erstmal den Unterschied von NebelSCHEINWERFERN und von NebelSCHLUSSLEUCHTEN. Da scheitern die meisten schon mal dran.



    Vollkommene Zustimmung. Sehe oft irgendwelche Verrückte, die bei Null Sicht zwar die Nebelschlußleuchte anhaben, aber dann mit 160 über die Autobehn brettern. Ich glaub solche Experten sollten m,al ne Nachschulung machen....... Vielleicht hilfts.......... ?(
     
  13. #33 HappyDay989, 27.02.2007
    HappyDay989

    HappyDay989 Guest

    Zitat:
    toyota-fan schrieb am 27.02.2007 14:19
    Vollkommene Zustimmung. Sehe oft irgendwelche Verrückte, die bei Null Sicht zwar die Nebelschlußleuchte anhaben, aber dann mit 160 über die Autobehn brettern. Ich glaub solche Experten sollten m,al ne Nachschulung machen....... Vielleicht hilfts.......... ?(
    Nachschulung? Bei solchen Idioten völlig sinnlos. Entzug der Fahrerlaubnis wg. vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs (wer bei praktisch nicht vorhandener Sicht mit 160 km/h über die Autobahn rast, handelt m. E. vorsätzlich und beweist, daß ihm das Leben anderer sch...egal ist) und frühestens nach zwei Jahren Zulassung zur MPU. :rolleyes:
     
  14. Gast

    Gast Guest

    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style]
    toyota-fan schrieb am 27.02.2007 14:19
    Vollkommene Zustimmung. Sehe oft irgendwelche Verrückte, die bei Null Sicht zwar die Nebelschlußleuchte anhaben, aber dann mit 160 über die Autobehn brettern. Ich glaub solche Experten sollten m,al ne Nachschulung machen....... Vielleicht hilfts.......... ?(
    Nachschulung? Bei solchen Idioten völlig sinnlos. Entzug der Fahrerlaubnis wg. vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs (wer bei praktisch nicht vorhandener Sicht mit 160 km/h über die Autobahn rast, handelt m. E. vorsätzlich und beweist, daß ihm das Leben anderer sch...egal ist) und frühestens nach zwei Jahren Zulassung zur MPU. :rolleyes:


    Jaaaaaaaaa! Das wär die noch viel bessre Lösung! Aber wie es im Leben so ist: wenn man die grünen Männchen braucht ist keiner da. :(
     
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