Mit welcher Alufelge muss ich nicht zum TÜV?

Diskutiere Mit welcher Alufelge muss ich nicht zum TÜV? im T25: Räder - Reifen - Felgen Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Hallo miteinander, die Alus sind schon teuer genug, da will ich mir die 40€ für den TÜV wenigstens sparen. Die einzige Felge die ich gefunden...

  1. Gast

    Gast Guest

    Hallo miteinander,
    die Alus sind schon teuer genug, da will ich mir die 40€ für den TÜV wenigstens sparen. Die einzige Felge die ich gefunden habe ist Rial Flair. Kennt jemand weitere?

    MfG Kurt
     
  2. #2 Mr.Bad Guy, 05.09.2004
    Mr.Bad Guy

    Mr.Bad Guy Guest

    Da bin ich ja auch mal auf Antworten gespannt, suche noch schöne 18" mit 235 Reifen.

    Tschüs Andreas
     
  3. #3 StG (DD), 05.09.2004
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Es gibt doch genügend Felgenhersteller mit ABE für den Avensis, hatten auch schon einiges hier im Forum gepostet. Einfach mal die Suche durchkramen.

    Stephan
     
  4. #4 Alex-T25, 05.09.2004
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Definitiv ist jede Felge eintragunsfrei die eine ABE hat.
    Allgemeine Betriebserlaubnis(ABE) oder auch Allgemeine Betriebsgenehmigung(ABG) genannt.

    Dadurch entfällt die Eintragung beim TÜV,GTÜ,etc und man muss eben diese ABE nur mit dem Fahrzeug mitführen.

    ABE/ABG gibt es meist für 15",mittlerweile auch viele 16 und 17" Räder.

    Allerdings verfällt diese ABE sobald man eine nicht in der ABE genannte Reifen/Felgenkombination fährt.

    Dann ist eine Abnahme nach §19STVZO erforderlich,diese wird auch durchgeführt wenn nur ein Teilegutachten(also keine ABE) für die Felge vorliegt.
    Man erhält einen Prüfbericht der mit dem Teilegutachten des Felgenherstellers im KFZ mitzuführen ist und bei nächster befassung der Zulassungsstelle mit dem KFZ(Ummeldung,Umzug wie auch immer) lässt man dann die Felgen und Reifengrösse in die Papiere eintragen.

    Es gibt noch eine Änderungsabnahme nach §21 STVZO.
    Diese gilt meistens für Chiptuning.
    Hier ist der Unterschied zu §19STVZO Abnahmen,das die Änderungen unverzüglich in die Papiere einzutragen sind.
    Also vom TÜV direkt zur Zulassungsstelle,Brief und Schein dabei haben und ändern lassen.

    Eine nicht durchgeführte §19 oder §21 Abnahme führen zum Ablauf der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs,das Fahrzeug darf also nicht auf öffentlichen Strassen in Betrieb genommen werden bis auf das schnellstmögliche Einrollen beim TÜV.
    In der Regel wird eine Übergansfrist von 5 Kalendertagen ab Anbau der abnahmepflichtigen Teile eingeräumt,Nachweis über die mit Datum versehene Rechnung des Teileverkäufers.
    Die Frist hat zum Hintergrund das man auch daran gedacht hat das jemand nicht Freitag abend neue Felgen drauf bekommt und dann noch zum TÜV kann.


    Wird man damit erwischt,ist das eine Ordnungswiedrigkeit,kostet Punkte und Geld.

    Baut man mit so einem Auto einen Unfall,ist der Versicherungsschutz weg.
    Baut man einen Unfall mit schwerem Personenschaden,möchte ich nicht in der Haut des Halters/Fahrers stecken.


    Was nun für das Teil gilt was ihr anbauen wollt,ob nun §19 oder §21 Abnahme,steht meist direkt oben im Teilegutachten des Bauteils.
    Meistens in Form von "Teilegutachten für Änderungsabnahme nach §xx STVZO"


    Hoffe geholfen zu haben.

    P.S.: Felgen gehen über §19 oder ABE
    Fahrwerke,Spoiler,etc gehen meist über §19 Abnahme.
    §21 ist mir nur beim CHippen bekannt,kann aber auch für die Bremsanlage gelten.

    Und unter http://www.wheelmachine2000.de/ kann man sich die Felgen ansehn und meist ist auch ein Vermerk dabei ob für das gewählte KFZ eine Eintragung erforderlich ist oder nicht.
    Allerdings ohne Gewähr,man sollte also nochmal die Seite des Felgenherstellers checken.




     
  5. #5 maxiskoda, 05.09.2004
    maxiskoda

    maxiskoda Guest

    @ Kurt,

    auf jeden Fall kannst du alle Serienalus drauf montieren.

    Ich habe auf meinem Sol ein paar Serienalus von Uwe drauf.

    Da reicht einfach die Montage! [​IMG]
     
  6. #6 Alex-T25, 05.09.2004
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Falsch!
    Keine Exe Benziner Felgen aufn Diesel.
    Geht praktisch,aber keine Papiere,keine Eintragung-> unzulässig

    Korrekt wäre: Man kann alle Serienalu`s der gleichen Serie die man selbst hat montieren...aber die hat man ja schon [​IMG]


    Und :
    Nur weil der EXE Benziner 17er ab Werk hat,heisst das lange nicht das ihr die einfach nehmen dürft und an einen Sol schraubt.
    Wer das macht,riskiert Punkte,Bussgeld und Versicherungsverlust. Den ich würde mal wagen zu behaupten das ein SOL keine 17" Rad Reifenkombination im Fahrzeugschein eingetragen hat. Der Exe dagegen muss diese Eintragung haben.
    Keine Eintragung-> Illegal


    Auch ein Beamter mit wenig Ahnung erkennt ne 17" Felge und genauso das sie nicht eingetragen ist und der Fahrer keine Papiere dafür hat.

    Deswegen bekomm ich ja jetzt keine 17er Exe Felgen auf meinen D4D sondern der Händler muss andere besorgen die ein Gutachten haben.
    Ohne Gutachten nimmt die keiner ab und mein Händler will ein einwandfreies Fahrzeug übergeben,deswegen ist ihm die Sache auch zu heiss.

    Ich geb ja jedem recht der sagt das ist doch quatsch,ich seh das auch "meist" so,aber leider ist das so.

    Man kann halt nicht einfach ein Teil nehmen (ausser es hat ne ABE für das Fahrzeug) und drauf schrauben ohne das einer seinen Stempel drunter setzt,das ist halt typisch Deutsch aber auch manchmal ganz gut so.

    Ihr dürft z.B. bei einem auto was maximal 200 fährt und ZR oder V Reifen eingetragen hat(ja das gibts) nicht einfach H-Reifen Montieren.
    Die tun zwar auch was sie sollen,das passt auch,aber der Stempel fehlt und somit reibt sich jede Versicherung beim Unfall die Hände und ihr bleibt auf euren Kosten sitzen.

    Hingegen dürft ihr ohne Murren statt H Reifen, ZR Reifen fahren.
    Da brauchts keinen Stempel.
    Macht auch Sinn weil ein ZR-Reifen mehr Geschwindigkeit aushält als ein H-Reifen.
     
  7. #7 StG (DD), 05.09.2004
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Laut meinem Händler haben alle Felgen eine EG-Betriebserlaubnis für den Avensis, egal ob Diesel oder Benziner. Deswegen gab es auch keine Probleme mit meinen 18" Felgen.

    Stephan
     
  8. #8 Alex-T25, 05.09.2004
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Hä?
    Das würde ja heissen das ich jede Felge nehmen,Anschrauben und fahren kann piepegal welche reifen drauf sind und egal welche ET sie hat.
    Glaub ich schon daher nicht weil kein Felgenhersteller das Geld für eine EG Typisierung für ein Auto mit geringen Verkaufszahlen wie dem Av inbestiert

    Ich schmirgel mir also lustig in der Kurve die Kotflügel mit den Reifen kaputt weils schleift ,bau nen Unfall und jeder Polizist kuckt zu,nimmt sich ne Tüte Chips und geniesst die Show?.

    Ich glaub irgendein Prüfer muss bei dir drübergeschaut haben und du hast nen Extra Prüfbericht für die Felgen an deinem Auto mit angabe der Rad-Reifenkombi oder du hast ne ABE.
    Wenn nicht...dann hat dein Händler keine Ahnung von Extra`s am Auto und wie es korrekt sein muss.

    Wenn du weder Abe,noch Prüfbericht,geschweige den die Eintragung in den Papieren hast, ist das ein bissl Heikel.

    Was für Felgen haste den da drauf?

    Ich will hier keinen angreifen,will euch nur vor unnötigem Schaden bewahren.

     
  9. #9 Hemm-Ohr, 05.09.2004
    Hemm-Ohr

    Hemm-Ohr Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglied

    Dabei seit:
    25.10.2003
    Ort:
    Zeven
    Fahrzeug:
    BMW M2 F87
    Alex, Stephan hat die 18" Zöller aus dem Avensis-Zubehör!
    Da kann man wohl davon ausgehen, das sie zugelassen sind und alles rechtens ist!

    By the way, bei meinen Vorgänger-Fahrzeugen mussten selbst die TTE-Felgen in die Papiere eingetragen werden, weil die Größe nicht eingetragen war,obwohl die explizit für mein fahrzeug zugelassen waren!
    . D.h. wenn die Größe nicht eingetragen ist,muss sie eingetragen werden.

    Uwe
     
  10. #10 StG (DD), 05.09.2004
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    @Alex: Ich stimme Uwe zu . . .

    Stephan
     
  11. #11 Alex-T25, 05.09.2004
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Zitat: Laut meinem Händler haben alle Felgen eine EG-Betriebserlaubnis für den Avensis, egal ob Diesel oder Benziner. Deswegen gab es auch keine Probleme mit meinen 18" Felgen.

    Da ich das nicht glauben kann und mein Glaube gerade bestätigt wird das der Händler da Tomaten auf den Augen hatte nehme sich bitte,wer den Prospekt hat,Avensis Zubhör und Preise,Seite 06.

    Dort stehen verschiedene Felgen(59-62) mit einer 1 markiert die da bedeutet "Nicht Eintragungspflichtig da in EG Betriebserlaubnis enthalten"
    Darunter direkt beschrieben unter 2 "Radhäuser müssen bearbeitet werden,siehe Gutachten"

    Wenn also alle AV Zubehörfelgen in der EG drinnen wären,würd das so dastehen,tuts aber nicht.

    z.b. sind die 18er Setia Felgen nicht in der EG Betriebserlaubnis enthalten und daher Abnahmepflichtig,da nicht mit der 1 gekennzeichnet,sondern mit Verweiss auf Gutachten für die Eintragung.

    Es ist also immer im Einzelfall zu klären ob eine Felge einer Eintragung+Anahme bedarf oder so durch Mitführen der ABE,ABG oder EG-ABE gefahren werden kann,das gilt auch für Toyota Zubehör.

    Eine kleine Erklärung hätte ich aber evtl:
    Der Avensis hat, und das würde den Verweiss auf die EG Genehmigung erklären,nämlich die das Fahrzeugs als ganzes betrachtet, sowohl 6,5x16 als auch 7x17" Felgen standardmässig in den Papieren(kan ndas leider noch nicht verifizieren,könnte mal ein Exe Fahrer bei sich kucken,speziell auch unten im Langtext des Scheins).
    Somit müsste man im Zubehör verstärkt 6,5x16 und 7x17 Felgen finden die nur eine ABE haben und ohne TÜv abnahme gefahren werden dürfen.
    Das einzige was da Probleme machen kann ist die Einpresstiefe,wenn zu klein gibts deswegen keine ABE für ne Felge in 6,5x16 oder 7x17.
    Wahrscheinlich sind die 16er und 17er Toyot Felgen alle nur 6,5x16,bzw 7x17 in den Abmessungen und daher meistensteils in der Abnahme drinnen.





    Übrigens zur EG Genehmigung:
    EG Betriebserlaubnis: Die EG Betriebserlaubnis ist vergleichbar mit der ABE nur ist diese in der EU gültig. Auch hier ist die Abnahme bei TÜV nicht erforderlich, die Betriebserlaubnis muß jedoch mitgeführt werden.


     
  12. ck

    ck Guest

    Die TTE-Seite http://www.tte.de/tuning/website/complete-intro-external.html hilft weiter. Dort sind die Teilegutachten veröffentlicht, mit denen man nach Montage der Zubehörfelgen/-reifen beim TÜV vorbeischauen darf:

    Zitat:Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der
    beschriebenen Umrüstung auf einem Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3, Seite 148 schriftlich bestätigt hat.
    Die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
    Die Pflichten nach § 27 StVZO (Meldepflicht) bleiben hiervon unberührt.
    Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.


    Hier die Download-Links:

    http://www.tte.de/tuning/website/Certificates/wheels/wheels16.pdf
    http://www.tte.de/tuning/website/Certificates/wheels/wheels-7-5x17.pdf
    http://www.tte.de/tuning/website/Certificates/wheels/wheels-7-5x17-2.pdf
    http://www.tte.de/tuning/website/Certificates/wheels/wheels-7-5x18.pdf
    http://www.tte.de/tuning/website/Certificates/wheels/wheels18.pdf

    ck.
     
  13. Gast

    Gast Guest

    Hi,
    habe meine Winterreifen auf einer Rondell-Alufelge mit einer 40er Einpresstiefe.
    Im Kfz-Schein steht nur etwas von ET 45.

    Kann ich die Felge trotzdem ohne Eintragung beim TÜV fahren?

    Genügt eventuell eine ABE des Herstellers?

    Danke im voraus,

    kosje
     
  14. #14 Alex-T25, 21.11.2004
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    Wenn es ne ABE für die Felge gibt in der dein Auto aufgeführt ist,dann einfach die ABE mitführen -> kein TÜV-Besuch nötig

    Gibts die ABE nicht sondern nur ein Teilegutachten nach §19STVZO -> TÜV

    Gibts eine ABE und du hast eine Tieferlegung -> TÜV

    Letzteres steht mir eigentlich auch noch bevor, aber irgendwie hab ich keine Lust nur wegen der Tieferlegung mit den 16er Felgen und deren ABE 40 Euro zu latzen wenn ich eh schon 225er auf 17ern eingetragen hab. Nur weil die Werksfelgen ne andere ET haben,bzw ich ne Tierlegung von 20 oder 25mm habe die schon mit 225ern und 17er Felgen abgenommen wurde.

    Aber leider ist dem so in D und ich werds wohl bei der nächsten Inspektion,bzw Urlaub im Dezember machen lassen müssen.
    auch wenns mir tierisch stinkt.



     
  15. Gast

    Gast Guest

    Danke Alex, dann werde ich wohl mal die ABE abwarten, die mir der Händler per Post zuschicken will.

    kosje
     
  16. Gast

    Gast Guest

  17. #17 StG (DD), 09.06.2005
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Zitat:Laut meinem Händler haben alle Felgen eine EG-Betriebserlaubnis für den Avensis, egal ob Diesel oder Benziner. Deswegen gab es auch keine Probleme mit meinen 18" Felgen.

    Stephan

    Heute bei der 45.000er den Händler angesprochen, da meine Räder nicht in den Papieren stehen. Nach deren Rücksprache mit dem TÜV und Durchsicht des Felgengutachtens stand fest: Die 18" Räder benötigen entgegen vorheriger Aussagen doch eine Eintragung in den Fahrzeugschein. Die Abnahme hat das Autohaus bezahlt, bei dem nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle, muss ich sie dann in die Papiere eintragen lassen, bis dahin reicht es den Schriebs mitzuführen.

    Wir waren jetzt also im Grunde 2 Jahre mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs [​IMG]


    Stephan
     
  18. Worm

    Worm Guest

    Ich bin schon immer davon ausgegangen, dass alles was nicht im Schein steht, eingetragen werden muss.
    Beim Diesel stehen glaub ich nur die 16er im Schein. Also müssen meine 17er (kommen morgen!) eingetragen werden.

    Markus
     
  19. #19 Alex-T25, 10.06.2005
    Alex-T25

    Alex-T25 Guest

    @STG
    Hab ich dir doch gesagt [​IMG]

    Steht doch auch so im Zubehörprospekt

    @Worm
    Wenn bei deinen 17ern ne ABE dabei ist und du keine Tieferlegungsfedern drinn hast,kannst dir die TÜV Gebühren sparen,lieber mit deiner Frau essen gehen und bei Fahrtantritt mit den neuen Felgen die ABE ins Handschuhfach legen und gut.
     
  20. Worm

    Worm Guest

    Zitat:

    @Worm
    Wenn bei deinen 17ern ne ABE dabei ist und du keine Tieferlegungsfedern drinn hast,kannst dir die TÜV Gebühren sparen,lieber mit deiner Frau essen gehen und bei Fahrtantritt mit den neuen Felgen die ABE ins Handschuhfach legen und gut.


    Danke für den Hinweis. Laut dem Point-S-Mitarbeiter muss aber wohl eine TÜV-Abnahme erfolgen.
    Naja, Auto ist schon dort. Mal sehn was sie beim Abholen sagen.
    Wär ja schön, wenn ich mir das sparen könnte.

    Markus
     
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