Lichteinstellung

Diskutiere Lichteinstellung im T25: Avensis - Allgemein Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Am Freitag wird bei mir das Xenon-Licht eingestellt.Es ist von mir nur eine Sicherheits-Kontrolle.Schauen wir mal, ob das Licht OK ist.

  1. TAKO

    TAKO Guest

    Am Freitag wird bei mir das Xenon-Licht eingestellt.Es ist von mir nur eine Sicherheits-Kontrolle.Schauen wir mal, ob das Licht OK ist.
     
  2. #22 race0815, 06.12.2006
    race0815

    race0815 Guest

    Hallo,
    wo sind eigentlich genau die Einstellschrauben für die Regulierung?

    Gruß
     
  3. Djuvec

    Djuvec Guest

  4. #24 race0815, 07.12.2006
    race0815

    race0815 Guest

    Danke,
    geht bei mir auch über weißes Stellrad.
     
  5. TAKO

    TAKO Guest

    So, mein Xenon wurde eingestellt, da das Xenon vom Werk nicht OK war. Jetzt leuchtet das Licht besser die Strasse aus, und Dieter kann jetzt besser sehen.
     
  6. Prog

    Prog Foren Gott
    Administrator

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    Dieter, von wem hast du die Kontrolle und die Korrektur der Schweinwerfereinstellung durchführen lassen?

    Prog
     
  7. TAKO

    TAKO Guest

    Zitat:
    Prog schrieb am 08.12.2006 20:00
    Dieter, von wem hast du die Kontrolle und die Korrektur der Schweinwerfereinstellung durchführen lassen?

    Prog


    Hallo Prog.
    Endschuldige bitte, das ich mich jetzt erst melde. Das Xenonlicht wurde bei meinem Toyota-Händler in Lüneburg eingestellt. Ich muß schon sagen, es hat sehr viel gebracht.Nun kann Dieter weit schauen. :DDiese Werkstatt in Lüneburg kann ich sehr empfehlen, die nehmen sich für alle arbeiten sehr viel Zeit, und arbeiten genau.
     
  8. Prog

    Prog Foren Gott
    Administrator

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    Verbrauch:
    Aha, die Korrektur wurde vom Toyotahändler vorgenommen, also mal einer, der nicht behauptet hat das sei nicht möglich! Sehr schön!
    Vielleicht kommt aber auch in ferner Zukunft der Tag, an dem die Xenon-Schweinwerfer ab Werk korrekt eingestellt sind......

    Prog

    [style=font-size:50pt;]MARSU!!!!!!![/style] 8o [​IMG]
     
  9. #29 Suitcase, 24.12.2006
    Suitcase

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    Kottekt, kottekt. ;)

    Oder doch Kotelett?

    Guido
     
  10. TAKO

    TAKO Guest

    [style=font-size:50pt;]MARSU!!!!!!![/style] 8o [​IMG]


    [​IMG]
     
  11. #31 Torpedo, 28.12.2006
    Torpedo

    Torpedo Guest

    Die Einstellung dauert 5 min. man benötigt ne Taschenlampe (am besten Kopflampe), ne 8er Steckschlüsselnuss und ne biegsame Welle mit Handgriff. Weiterhin ne dunkle wenig befahrene Strasse und zwei gesunde WinkelPfoten :-)Schwarze Plastik vorn komplett abbauen, am besten schon zu Haus.

    Stellschraben sind an der Rückwand des Scheinwerfers ziemlich mittig. Auf ebener Landstrasse Licht an und die Stellschrauben so lange drehn bis die Leuchtgrenze etwa 50m vor den Wagen scheint. Nicht höher, da der Wagen später durch die Auf und Abbewegungen der Strasse sonst blendet.

    Ich weiß, es ist verboten, aber das ist 70 fahrn wo 50 steht auch und bei mir hats funktioniert und Lichthupe bekomm ich nie.
     
  12. erwin

    erwin Guest

    Zitat:
    Torpedo schrieb am 28.12.2006 20:42
    Die Einstellung dauert 5 min. man benötigt ne Taschenlampe (am besten Kopflampe), ne 8er Steckschlüsselnuss und ne biegsame Welle mit Handgriff. Weiterhin ne dunkle wenig befahrene Strasse und zwei gesunde WinkelPfoten :-)Schwarze Plastik vorn komplett abbauen, am besten schon zu Haus.

    Stellschraben sind an der Rückwand des Scheinwerfers ziemlich mittig. Auf ebener Landstrasse Licht an und die Stellschrauben so lange drehn bis die Leuchtgrenze etwa 50m vor den Wagen scheint. Nicht höher, da der Wagen später durch die Auf und Abbewegungen der Strasse sonst blendet.

    Ich weiß, es ist verboten, aber das ist 70 fahrn wo 50 steht auch und bei mir hats funktioniert und Lichthupe bekomm ich nie.

    Auch wenn es bereits in einem anderen Thread schon ausgesagt wurde:
    - die Einstellung mittels eines Steckschlüssels ist eigentlich falsch! Wozu gibt es wohl den Zahnkranz, der sich mit einem gewöhnlichen Kreuzschlitzschraubendreher einstellen lässt? Und da hat man viel mehr Feingefühl als mit einer Nuss.
    - 50m sind zu wenig! Die SW-Mitte beim AV liegt ca. 68cm über dem Boden und bei einem Leuchtwinkel von 1% erlaubt dies eine Leuchtweite von 68m. Dazu gehört dann aber auch, dass im Falle von Nicht-Xenons bei Beladung an der Leuchtweitenregulierung gedreht wird.
    Erwin
     
  13. TF103

    TF103 Kaiser

    Dabei seit:
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    Interessant zu hören, wieviele hier Probleme mit der Einstellung der Xenons haben.
    Morgen hat mein Schwiegervater Termin wegen des Lichtes. zum einen soll der Lichtsensor ein bischen früher das Licht zuschalten , zum anderen soll endlich mal etwas Reichweite auf die Sraße kommen. Lustigerweise hatte er auch schon zu hören bekommen, das die Xenons nicht viel besser wären als die H7...
    Nur bin ich am WE zuerst mit meinem (H7), später die gleiche Strecke mit seinem(Xenon) Vensi gefahren. Zwar leuchtet seines ziemlich hell direkt vor dem Auto. Auch ist das Licht am Fahrbahnrand schön hell. Nur war die Reichweite bei mir fast doppelt so weit wie bei ihm. Bei mir hat der übernächste Pfosten noch reflektiert. Bei seinem ging das Licht man gerade bis zum nächsten(ca.50m). Da ich nun meinen erst zum Lichttest hatte war das natürlich das Argument, denn vor dem Xenon Vensi wird es wie ein dunkles Loch, wo meine noch etwas Licht hinbringen. Das kanns ja nicht sein. Termin morgen 14.00Uhr bei meinem Freundlichen.

    Übrigens hatte der Lichtunterschied zwischen unseren Avensis schon mal für etwas Diskussionen gesorgt. Ich habe mal den thread verlinkt, wo man das Lichtbild sieht. Also täuscht es nicht, das der Xenon eine geringere Reichweite des Lichte hat. Dabei aber bitte nur das Tor nehmen, denn die Seiten rechts und Links sind versetzt nach hinten. ;)
    http://www.avensis-forum.de/ topic=101674078587&search=&startid=1
     
  14. erwin

    erwin Guest

    Ich war neulich beim ersten TÜV und da war natürlich auch die SW-Kontrolle dran. Um nicht wieder in das Problem zu geraten, dass alles was nicht zu hoch ist, als normal eingestuft wird, habe ich meine SW zuvor noch ein klein wenig nach oben gedreht. Ich war mir nämlich nicht sicher, ob ich bei meiner selbst vermessenen Einstellung an die Grenze gegangen bin, ich wollte aber damals auch nicht zu hoch drehen. Die Plastikabdeckung hatte ich auch gleich sicherheitshalber abgebaut und den Schraubendreher hatte ich griffbereit, für den Fall der Fälle..

    Und jetzt zum Messergebnis:
    Der Prüfer sagte mir, dass alles o.K. sei. Explizit auf die Einstellung angesprochen erklärte er weiter, die Scheinwerfer müssen bei einem Einstellwert von 10 plus-minus 5 liegen. Meine strahlen minimal höher als der Mittelwert, aber noch locker in der Toleranz. Und dann fragte er mich, ob ich mit meinem Licht jetzt zufrieden sei. Hörte sich danach an, als ob noch ein bisschen was gehen würde.

    Die Angabe 10 interpretiere ich als 1% Leuchtwinkel, wahrscheinlich sind das Einheiten von Zehntelgrad. Das würde aber bedeuten, dass selbst ein Leuchtwinkel von nur 0.5 Grad gerade noch seinen Segen bekommen würde.

    Ob diese Toleranz bis 0.5 Grad auch noch für Halogens erlaubt ist, kann man daraus aber nicht ableiten. Möglicherweise wird das nur toleriert, wenn eine automatische Leuchtweitenregulierung eingebaut ist. Ansonsten wäre der Halogen-SW bei der geringsten Beladung sofort ein Blender, es dreht doch so gut wie niemand an der manuellen Leuchtweiten-Einstellung.

    Schlussendlich liefert das Messergebnis für mich auch folgende Erkenntnis:
    - Meine Einstellung an der Garagenwand scheint wirklich genau gewesen zu sein.
    - Die nochmals leichte Erhöhung auf geschätzt 0.8..0.9% kann ich problemlos beibehalten, ohne auch nur irgendjemand zu blenden.
    So wie es jetzt eingestellt ist, bin ich mit den Xenons wirklich zufrieden.

    Achso, noch ein paar Worte zum vorausgegangen Beitrag betreffend der Leuchtweite in Metern:
    1% bedeutet beim AV wie schon gesagt eine Leuchtweite von 68m. Wenn man bei dem H7-Auto jetzt etwa 100m weit kommt, entspräche das bei angenommener gleicher SW-Höhe nur noch einem Winkel von knapp 0.7%. Da darf dann wirklich keine Beladung (ohne LW-Korrektur) mehr dazu kommen und man wird zum Blender.
    Erwin
     
  15. Djuvec

    Djuvec Guest

    Zitat:
    erwin schrieb am 29.12.2006 12:42
    ...Die Angabe 10 interpretiere ich als 1% Leuchtwinkel, wahrscheinlich sind das Einheiten von Zehntelgrad. Das würde aber bedeuten, dass selbst ein Leuchtwinkel von nur 0.5 Grad gerade noch seinen Segen bekommen würde...
    Der TÜV sollte die Zulässigkeit von Scheinwerfern eigentlich nicht in Winkelgraden messen, da in der StVZO nichts von zulässigen Winkeln steht.
    Laut StVZO ist eine Blendung dann vermieden, "wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt".
    D.h. man darf einen Scheinwerfer unbeachtet des Winkels solange nach oben stellen, wie diese Beleuchtungsstärke unterschritten bleibt oder gerade erreicht wird.
    Hierbei wird stillschweigend von einem Empfänger mit Lambertschem Verhalten ausgegangen. Nutzt man nun ein Luxmeter mit anderer Blende, in einem anderen Abstand und womöglich noch mit einer vorgesetzten Optik, ergeben sich dann natürlich andere Messwerte.
    Allerdings wäre es wirklich interessant wie der TÜV tatsächlich misst. Vielleicht kannst du da nochmals nachfragen, falls dies dir nicht zuviel Umstand bereitet.

    Gruß, Robert
     
  16. erwin

    erwin Guest

    Naja, einfach nochmals beim TÜV nachfragen ist wohl nicht so einfach, das ginge wohl beim nächstfälligen Prüftermin von meinem Corolla.
    Aber vielleicht treffe ich in der nächsten Zeit meinen Bekannten, der Werkstattmeister bei Opel ist. Der müsste doch eigentlich auch etwas zur Messmethodik von SW-Einstellgeräten aussagen können.

    Der TÜV-Prüfer sprach bei mir aber eindeutig von leicht zu "hoch" (innerhalb der Toleranz) und nicht über eine Leuchtstärke. Und es gibt sehr wohl auch spezifizierte Leuchtwinkel in der StVZO, neben der genannten Leuchtstärke von 1 lx.
    Erwin
     
  17. TF103

    TF103 Kaiser

    Dabei seit:
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    mittlerer Osten...gg
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    ´n TOYOTA ;-)
    So, der Avensis war in der werkstatt und ist jetzt sehr gut eingestellt! Super! Jetzt ist das Xenon wirklich vorteilhafter als H7.
    So soll es sein.
    PS: Das mein H7 Licht ziemlich an der Grenze zum Erlaubten ist, weiß ich. Ist auch Absicht. Im Gegensatz zu schätzungsweise 95% aller Verkehrsteilnehmern kenne ich den Platz des Schalters für die Leuchtweitenregulierung und kann diesen auch benutzen. Lichttest ist eh Pflicht.
     
  18. Nurmi

    Nurmi Fortgeschrittener

    Dabei seit:
    15.01.2006
    Fahrzeug:
    ehemals Avensis Combi 2.0 T25 EZ 03/06; seit 10/2013 A4 Avant 1.8 TFSi
    @ alle,

    also meine Xenons waren auch definitv zu tief eingestellt ( EZ 03/2006 )
    Nachdem ich dies mehrfach in der Werkstatt reklamiert hatte, wurde die "eigentlich richtige" Einstellung nach oben korrigiert ( Innerhalb der Toleranz ). Denkt immer bitte daran, dass muss mit Fahrer ( 75 kg ) erfolgen.
    Und siehe da, seitdem bin ich mit der Lichtausbeute der Xenon zufrieden, und mich blinzelt nach wie vor der Gegenverkehr nicht an.
    Also sollte die Einstellung jetzt passen.

    Gruß Nurmi :rolleyes:
     
  19. Djuvec

    Djuvec Guest

    Zitat:
    erwin schrieb am 29.12.2006 19:16
    ... Und es gibt sehr wohl auch spezifizierte Leuchtwinkel in der StVZO, neben der genannten Leuchtstärke von 1 lx.
    Und wo?
    Ich habe hier sowohl die gesamte StVZO als auch die verbindlichen ECE-Regularien vorliegen und kann nirgendwo eine Winkelangabe, die sich auf die Leuchtweite bezieht, erkennen.
    In sämtlichen Normen und Richtlinien zu lichttechnischen Anlagen an Kraftfahrzeugen ist stets die Beleuchtungsstärke maßgebend, die in einer definierten Richtung einen bestimmten Betrag einhalten muss.

    Gruß, Robert
     
  20. erwin

    erwin Guest

    [style=margin:20px; margin-top:5px]Zitat:[/style]
    erwin schrieb am 29.12.2006 19:16
    ... Und es gibt sehr wohl auch spezifizierte Leuchtwinkel in der StVZO, neben der genannten Leuchtstärke von 1 lx.
    Und wo?
    Ich habe hier sowohl die gesamte StVZO als auch die verbindlichen ECE-Regularien vorliegen und kann nirgendwo eine Winkelangabe, die sich auf die Leuchtweite bezieht, erkennen.
    In sämtlichen Normen und Richtlinien zu lichttechnischen Anlagen an Kraftfahrzeugen ist stets die Beleuchtungsstärke maßgebend, die in einer definierten Richtung einen bestimmten Betrag einhalten muss.

    Gruß, Robert


    Ich kann es jetzt auf die Schnelle auch nicht mehr finden. Vielleicht hat sich im Zuge der Harmonisierung die Definition geändert.
    Aber ich bin absolut sicher, Spezifikationen betreffend des Leuchtwinkels gelesen zu haben. Der Minimalwert war hier 1% und es gab auch eine klare Aussage zu Fahrzeugen, die höhere SWs haben (z.B. SUVs). Da war ab einer SW-Höhe von 80cm nur mehr ein Leuchtwinkel von mindestens 1.2% erlaubt. Zusätzlich gab es auch noch eine max. Leuchtstärke in Lux angegeben, was das Abstrahlverhalten nach oben betraf, insbesondere auch beim 15 Grad Keil der Assymetrie.

    Aber wie gesagt, vielleicht hat sich die Norm im Zuge der EU-Harmonsierung geändert. Gab es nicht auch einmal einen Link zu SW-Vorschriften irgendwo hier im Forum?
    Erwin
     
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