Großes Problem!!??

Diskutiere Großes Problem!!?? im T25: Avensis - Allgemein Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Habe heute einen Anruf von meiner WS bekommen. Die Fahrgestellnummer vom Fahrzeugschein (brief) stimmt nicht mit der Fahrgestellnummer vom Auto...

  1. #1 Skaddy02, 08.02.2006
    Skaddy02

    Skaddy02 Guest

    Habe heute einen Anruf von meiner WS bekommen. Die Fahrgestellnummer vom Fahrzeugschein (brief) stimmt nicht mit der Fahrgestellnummer vom Auto über ein. Wie kann das sein????

    Es wurde die neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt, d.h. das der alte "normale" Fahrzeugbrief entwertet wurde (ungültig) und der neue wurde ausgestellt.
    Da kann doch nur ein Fehler vom Straßenverkehrsamt vorliegen, oder??

    Ich bin ein wenig verunsichert was ich machen soll. Es wurden die letzten vier stellen bei der Fahrgestellnummer falsch geschrieben. Das kann aber auch kein Schreibfehler sein, weil es völlig andere Nummern sind, die nicht gerade nah bei einander liegen bei der Tastatur.

     
  2. dana

    dana Geli-Man

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    RAV 2,2 D-Cat EXE
    Meiner meinung nach,kann der fehler nur bei der Zulassungsstelle liegen.Eine andere erklärung habe ich auch nicht.
    Kostet der neue Brief dich was?

    Gruß Jörg
     
  3. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    dana schrieb am 08.02.2006 23:29
    Meiner meinung nach,kann der fehler nur bei der Zulassungsstelle liegen.Eine andere erklärung habe ich auch nicht.
    Kostet der neue Brief dich was?

    Gruß Jörg


    Ich tippe da eher auf eine Verwechslung, möglicherweise beim Verkauf (WS).

    Oldi
     
  4. #4 Tiger123, 09.02.2006
    Tiger123

    Tiger123 Guest

    Hallo,
    na ja, solange man dies jetzt noch bemerkt und berichtigt ist doch noch alles im grünen Bereich. Schlimmer wird es, wenn man das Auto verkaufen will oder zur 1. TÜV-Untersuchung geht und man es dann erst bemerkt.
    Also: neue Papiere und das soll es gewesen sein.
    P.S.: Ich kontrolliere auch nicht die Fahrgestellnummer - ich vertraue darauf, dass die Papiere mit dem Auto übereinstimmen.
    Gruß Alfred
     
  5. dana

    dana Geli-Man

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    Zitat:
    [,,,
    ,
    Ich tippe da eher auf eine Verwechslung, möglicherweise beim Verkauf (WS).

    Oldi
    Dann müßte ja noch ein anderer,einen falschen Schein haben.
    Das ist aber lustig :rolleyes:
     
  6. #6 Suitcase, 09.02.2006
    Suitcase

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    [,,,
    ,
    Ich tippe da eher auf eine Verwechslung, möglicherweise beim Verkauf (WS).

    Oldi
    Dann müßte ja noch ein anderer,einen falschen Schein haben.
    Das ist aber lustig :rolleyes:


    Naja, lustig würde ich es nicht finden, wenn mir das passieren würde.
    Kann ja ziemlich unangenehme Folgen haben.

    Guido
     
  7. dana

    dana Geli-Man

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    RAV 2,2 D-Cat EXE
    Ich meinte das mehr Ironisch ;) .Da hat jemand tief und fest geschlafen [​IMG]
     
  8. #8 Trecker, 09.02.2006
    Trecker

    Trecker Guest

    Werfe bitte nicht die Begriffe durcheinander, Skaddy01, Kfz-Schein und Kfz-Brief sind zwei Paar Schuhe, ebenso wie es jetzt neu die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind!

    In welchem Papier steht die falsche Fahrgestellnummer?

    Wenn Du eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II bekommen hast, entspricht dies dem ehemaligen Kraftfahrzeugbrief, das ist das Din A 5 Papier. Dies ist der rechtliche Eigentumsnachweis für das Fahrzeug, wenn da die FIN nicht stimmt, hast Du ein Prob.

    Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I (das ist der alte Kfz-Schein, den man mitführen muss, das kleine Papier) die FIN nicht stimmt, ist das Pillepalle und kann von der Zulassungsstelle leicht korrigiert werden.

    Warum hast Du nur ein neues "Papier" bekommen? Normalerweise müssten bei einer Umtragung beide Bescheinigungen neu sein... das musst Du mal genauer erklären.
     
  9. Micha

    Micha Guest

    Hast Du evtl. das COC noch, oder Deinen alten Brief als Kopie oder entwertet bekommen?
     
  10. #10 Skaddy02, 10.02.2006
    Skaddy02

    Skaddy02 Guest

    Zitat:
    Trecker schrieb am 09.02.2006 18:32
    Werfe bitte nicht die Begriffe durcheinander, Skaddy01, Kfz-Schein und Kfz-Brief sind zwei Paar Schuhe, ebenso wie es jetzt neu die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind!

    In welchem Papier steht die falsche Fahrgestellnummer?

    Wenn Du eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II bekommen hast, entspricht dies dem ehemaligen Kraftfahrzeugbrief, das ist das Din A 5 Papier. Dies ist der rechtliche Eigentumsnachweis für das Fahrzeug, wenn da die FIN nicht stimmt, hast Du ein Prob.

    Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I (das ist der alte Kfz-Schein, den man mitführen muss, das kleine Papier) die FIN nicht stimmt, ist das Pillepalle und kann von der Zulassungsstelle leicht korrigiert werden.

    Warum hast Du nur ein neues "Papier" bekommen? Normalerweise müssten bei einer Umtragung beide Bescheinigungen neu sein... das musst Du mal genauer erklären.


    Dachte ich hätte es verständlich geschrieben? Gut, dann versuche ich es nochmal.

    Also, im alten Fahrzeugbrief stehr die richtige Fahrgestellnummer und in dem neuen (Zulassungsbescheinigung Teil II) steht die falsche. Dann stimmt natürlich der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) auch nicht. Zulassungsbescheinigung Teil II ist DIN A4 zu mindest bei mir.

    Habe mit dem Straßenverkehrsamt gesprochen, und die haben mir bestätigt das es ein fehler von denen war.

    Der alte Schein, der bei dem Neuwagen dabei war, wurde geändert in Zulassungsbescheinigung.

     
  11. #11 Skaddy02, 10.02.2006
    Skaddy02

    Skaddy02 Guest

    Zitat:
    Micha schrieb am 09.02.2006 23:17
    Hast Du evtl. das COC noch, oder Deinen alten Brief als Kopie oder entwertet bekommen?


    Ich habe den alten Brief noch und das COC auch. Da stimmt auch alles, nur die neuen Papiere stimmen nicht.
     
  12. #12 Skaddy02, 10.02.2006
    Skaddy02

    Skaddy02 Guest

    Habe gerade eine Bestätigung bekommen, das es ein fehler vom Straßenverkehrsamt war. Bis ich es geschafft habe, dieses zu ändern, werde ich das Schreiben mit mir führen, falls die "freundlichen" mich mal anhalten sollten.
     
  13. #13 Trecker, 10.02.2006
    Trecker

    Trecker Guest

    Na, dann ist ja alles wieder im Lot.

    ...das mit dem DIN A 5 was ich schrieb, bezog sich auf den alten, gefalteten Brief, jetzt hab ich mich unklar ausgedrückt ;)
     
Thema: Großes Problem!!??
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