Garantie für Alpin Chip

Diskutiere Garantie für Alpin Chip im Tuning Forum im Bereich Avensis Drumherum (T22, T25 und T27); Hallo Adrian, besteht die Möglichkeit für Forummitglieder die Vollgarantie von 6 auf 12 Monate Fahrzeugalter hochzusezten. Mein AV ist grad 9...

  1. Gast

    Gast Guest

    Hallo Adrian,
    besteht die Möglichkeit für Forummitglieder die Vollgarantie von 6 auf 12 Monate Fahrzeugalter hochzusezten. Mein AV ist grad 9 Monate alt und ich liebäugle mit dem Chip. Mich stört nur die verringerte Garantiezeit von nun 6 Monaten.

    Wieso bekommt ein 6 Monate altes Fahrzeug mit 50.000 km jährlicher Fahrleistung die 3 Jahresgarantie, während ein 9 Monate altes Fahrzeug mit 20.000 km Fahrleistung nur noch 6 Monate bekommt?

    Bei dem "tollen Auto" und dem "Superchip" sollte das Fahrzeugalter doch nicht so ausschlaggebend sein.


    Gruss
    Ludger
     
  2. #2 StG (DD), 11.11.2004
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Hey, das ist Erpressung, ich denke Adrian macht gute Angebote für uns, das sollte nicht noch ausgenutzt werden bzw. noch ein Nachschlag verlangt werden.

    Sicherlich verstehe ich Deine Intension, aber Adrian selbst macht nicht die Garantie, sondern seine Firma hat auch nur einen Vertrag mit einer Versicherung, der wird bestimmt nicht wegen dem Forum geändert.

    Aber ein Tipp von mir: Schreib Adrian am besten direkt eine Mail, ich glaube nicht, dass er sich durch das Forum wühlt.

    Stephan
     
  3. Gast

    Gast Guest

    Mann wird doch noch mal Frage dürfen. [​IMG]
    [​IMG]


    War nicht als Erpressung gemeint, sondern eher als Vorschlag, die Garantie nicht nur an Fahrzeugalter sondern auch an die Laufleistung zu koppeln.

     
  4. jojo

    jojo Guest

    Wenn du einen guten Händler hast, der mit dir unter einer Decke steckt, dann brauchst du Adrians garantie nicht
     
  5. #5 StG (DD), 12.11.2004
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Zitat:Mann wird doch noch mal Frage dürfen. [​IMG]
    [​IMG]



    Darfst Du auch, aber dann muss Du auch die Meinung anderer akzeptieren. Wie gesagt, am besten Du schreibst Adrian direkt an, er schaut meist nur in seine eigenen Threads und wird das hier eher übersehen.

    Stephan
     
  6. #6 toyo-hallo, 12.11.2004
    toyo-hallo

    toyo-hallo Guest

    @billyundco
    @StG

    Ich habe mir die gleiche Frage auch schon gestellt, halte sie für durchhaus berechtigt und nicht für irgendeine Art von "Erpressung".
    billyundcon erhebt doch keine entsprechende Forderung, sondern fragt nur an (na gut, der letzte Satz bei ihm mag etwas provozieren, aber da habe ich in den letzten Tagen im Forum teilweise ganz andere Dinge gelesen, für die der Ausdruck "Provokation" eine sehr milde Bezeichnung wäre - glücklicherweise hat sich dieser Umgangston nicht fortgesetzt).

    Also wie gesagt: wenn jemand nähere Hintergrundinfos dazu hat, bitte kurz posten.

    Danke und einen schönen Start ins Wochenende allerseits - bei mir ist jetzt auch Feierabend !


    [​IMG]
     
  7. Gast

    Gast Guest

    @alle

    also ich muss ja immer schreiben wie toll ich es finde, dass ihr alle die mich jetzt schon länger kennen wirklich kompetent vertretet. eines möchte ich hier aber dennoch dazu sagen.

    die frage betreffend verlängerung finde ich schon berechtigt, würde mich selber vielleicht als konsument auch interessieren.

    grundsätzlich ist es so dass wir mit einem versicherer einen vertrag haben. hierbei handelt es sich um eine sehr aufwendige jahrespolice. die sogenannte garantie.
    man muss nur bedenken, dass eine garantie eine zusatzleistung zu der gesetzlichen gewährleistung ist. die gesetzliche grundlage, welche ihr im forum nachlesen könnt, regelt grundsätzlich alles was mit einem produkt und einem folgeschaden zu tun hat.

    insofern ist eine garantie ein zusatz versprechen eines unternehmens wie uns. steht aber nicht alleine, vielmehr als zusatzleistung. ein garantieversprechen muss man aber in der heutigen zeit der konusmentenfreundlichen rechtslage sehr genau definieren.

    wenn ich mich nun als endkunde, sprich konsument selber betrachte, achte ich immer auf ein grundsätzliches garantieversprechen. denn ein produkt mit einer tatsächlichen garantie muss gewisse leistungen erfüllen. für den härtefall, sprcih defekt oder schaden beachte ich für meinen teil aber ganz klar als ausschlaggebendes mittel die gesetzliche frist.

    sprich ein modul wird gekauft, dann habt ihr immer 24 monate gewährleistung. egal wie hoch der kilometerstand ist und das baujahr des fahrzeuges.

    gerne benatworte ich weitere fragen

    herzlichen gruss
    adrian
     
  8. #8 StG (DD), 12.11.2004
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

    Hi Adrian,

    danke für die Antwort, aber ich glaube hier war eher die Garantie für das Fahrzeug gemeint, nicht die des Chips (wenn ich es richtig von Ludger verstanden habe).

    Stephan
     
  9. Gast

    Gast Guest

    Genau das ist es.

    Meine Frage bezog sich auf die 3 Jahresgarantie von Toyota . Diese wird ja durch den Chip aufgehoben.

    Was ist nun, wenn mir nach einem Jahr am Motor ein Schaden entsteht. Muss noch niemals durch den Chip verursacht sein. Z.B. Kolbenfresser oder Pleuel bricht aufgrund Fertigungsfehler oder ähnliches. Toyota sagt dann, "Pech gehabt, Chip war drin", Alpin sagt "Pech gehabt" und ich bleib auf den Kosten sitzen.

    @jojo @adrian
    Kann ich den "Chip" wieder Rückstandslos entfernen, dass man nichts sieht, oder erkennt man noch Spuren (Beschädigte Kabel, andere Klemmen usw.)

     
  10. Worm

    Worm Guest

    Zitat:Genau das ist es.

    Meine Frage bezog sich auf die 3 Jahresgarantie von Toyota . Diese wird ja durch den Chip aufgehoben.

    Was ist nun, wenn mir nach einem Jahr am Motor ein Schaden entsteht. Muss noch niemals durch den Chip verursacht sein. Z.B. Kolbenfresser oder Pleuel bricht aufgrund Fertigungsfehler oder ähnliches. Toyota sagt dann, "Pech gehabt, Chip war drin", Alpin sagt "Pech gehabt" und ich bleib auf den Kosten sitzen.

    @jojo @adrian
    Kann ich den "Chip" wieder Rückstandslos entfernen, dass man nichts sieht, oder erkennt man noch Spuren (Beschädigte Kabel, andere Klemmen usw.)



    Rückstandlos entfernen kannst Du ihn sicherlich.
    Aber er muss ja (zumindest wenn Du legal fahren willst) in Schein und Brief eingetragen und der Versicherung gemeldet werden.

    Markus
     
  11. #11 SMILE of KAL, 13.11.2004
    SMILE of KAL

    SMILE of KAL Guest

    Kann mich der Meinung von billyundco nur anschließen und empfinde es auch nicht als Erpressung. Habe genau das gleiche Problem gehabt und mich an Adrian gewandt. Wegen der geringeren Garantieleistung habe ich mich dann auch gegen den Chip entschieden.
    Gruß Frank
     
  12. Gast

    Gast Guest

    @ alle

    ich will meinen neuen chip eigentlich auch eintragen lassen. Aber der Eintrag im Schein ist für den Wiederverkauf und den Garantiefall eher ungünstig.
    Nun weiß ich auch noch nicht genau, ob ich mich pro oder contra Eintrag entscheiden soll.
    Gruß
    Klaus
     
  13. #13 Hemm-Ohr, 13.11.2004
    Hemm-Ohr

    Hemm-Ohr Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglied

    Dabei seit:
    25.10.2003
    Ort:
    Zeven
    Fahrzeug:
    BMW M2 F87
    @peysel

    Ohne Eintragung bist du aber eher auf der "illegalen" Seite, was die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs angeht!
    Das Risiko würde ich nicht eingehen....

    Uwe
     
  14. Worm

    Worm Guest

    Zitat:@ alle

    ich will meinen neuen chip eigentlich auch eintragen lassen. Aber der Eintrag im Schein ist für den Wiederverkauf und den Garantiefall eher ungünstig.
    Nun weiß ich auch noch nicht genau, ob ich mich pro oder contra Eintrag entscheiden soll.
    Gruß
    Klaus


    Was machst Du wenn Du einen Unfall baust (und Du so stark verletzt bist, unter schock bist wie auch immer) und den Chip nicht mehr ausbauen kannst?
    Dann wird (bei bemerken des Chips) die Versicherung die Zahlung verweigern. Des weiteren warst Du mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis unterwegs usw.
    Ich sehe dieses Risiko höher, als das Risiko eines Garantiefalls der wegen Chip abgelehnt wird.

    Markus
     
  15. #15 toyo-hallo, 14.11.2004
    toyo-hallo

    toyo-hallo Guest

    @peysel
    @Worm

    Ich trage mich auch mit dem Gedanken zu chippen.
    Wenn, dann nur mit Eintrag und Mitteilung an die Versicherung; hier ich kann Worm nur beipflichten.

    [​IMG]
     
  16. Gast

    Gast Guest

    @alle

    also mal grundsätzlich ist es richtig, dass die herstellergarantie weg fällt nach einbau eines fremd produktes. darunter fallen übrigens auch produkte wie fahrwerk, sportluftfilter etc.

    fatkt ist aber auch, dass die gesetzliche beweislast über einen zeitraum von 24 monaten gilt. zu beachten ist aber, dass die beweislast ab dem 7. monat beim kunden ist. dennoch hat man über dieses rechtsmittel sehr gute chancen.

    ich denke, dass es wirklich zwingend ist die änderungsabnhame zu machen. betreffend eintrag, solltet ihr ihn spätestens beim nächsten kontakt mit dem landradtsamt vornehmen.

    viel wichtiger und das ist der knakpunkt ist die einstellung von eurem autohaus zu leistungssteigerungen. dies könnt ihr doch einfach mal klären. denn die entscheiden schlussentlich ob sie einen garantieantrag an toyota machen.

    herzlichen gruss
    adrian
     
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