Erwischt - zu dichtes Auffahren auf Autobahn

Diskutiere Erwischt - zu dichtes Auffahren auf Autobahn im T25: Avensis - Allgemein Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; mach ma einer dicht hier ... das artet wieder aus!

Status des Themas:
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  1. Gast

    Gast Guest

    mach ma einer dicht hier ... das artet wieder aus!
     
  2. #22 Hemm-Ohr, 09.12.2006
    Hemm-Ohr

    Hemm-Ohr Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglied

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    Nein, ist doch interessant! Wenn es dann zum "dichten Auffahren von Alf" zurückkommt....
    Er hatte ja eine Frage in den Raum gestellt..

    Uwe
     
  3. TF103

    TF103 Kaiser

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    ´n TOYOTA ;-)
    Tja, hmm , was soll man generell davon halten. Richtiger Abstand ist überlebenswichtig.Dessen Einhaltung ebenso. Nur ist es für einen Menschen generell schwierig Abstände zu schätzen, erst Recht wenn man in Bewegung ist. Selbst teure Technik versagt auf diesem Gebiet kläglich(ams-Test der Abstandsassistenzsysteme wo keines überzeugen konnte!!)
    Und, machen wir uns nichts vor, wenn der Abstand jetzt stimmt ist es 3 sec. später schon ganz anders. Und da liegt das eigentliche Problem.
    Ich glaube schon, das es Pflicht sein wird, es per Video zu dokumentieren, wie sich die Sache entwickelt hat. Du kannst ja erstmal Einsicht in das Video verlangen, um dich überhaupt an diesen Vorgang zu erinnern. Denn schließlich wirft man dir etwas vor zu dem man dir die Chance geben muß, das du zumindest aus deiner Sicht dich Rechtfertigen kannst. Ob die das dann aktzeptieren ist eine andere Sache.
    Erstaunlich wie lange es gedauert hat bis jemand mit sowas hier rangekommen ist. Schließlich ist es ja so, das man den Tatbestand des zu dichten Auffahrens schon länger verschärft hat. Wohlwissend, das man, wenn man Geld braucht, nur an bestimmten Zeiten an bestimmten Orten messen muß um genügen Täter zu finden.Kann man eigentlich auch nur sagen, Pech gehabt!
    Halte uns aber bitte auf dem laufenden, wie es weitergeht.
     
  4. ukhh

    ukhh Guest

    Ich:

    33m Abstand bei 160km/h. Ich hab nun meine ersten beiden Punkte und musste über 100€ latzen.

    33m!!!!!!!!!


    [​IMG] [​IMG] [​IMG]
     
  5. Prog

    Prog Foren Gott
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    Na ja, immerhin wären 80 Meter der richtige Sicherheitsabstand gewesen.

    Zitat:
    Wie wichtig der richtige Sicherheitsabstand ist, zeigt ein einfaches Beispiel: Wenn der Vordermann auf die Bremse tritt, braucht der Nachfolgende einen unendlich lang erscheinenden Anhalteweg, ehe er mit seinem Wagen wirklich steht.

    Die Reaktion auf den Vordermann dauert zwar nur 0,8 Sekunden. Aber in dieser Zeit legt das Auto bei Tempo 120 insgesamt 27 Meter ungebremst zurück.

    Durch den Bremsweg von 33 Metern wird der gesamte Anhalteweg dann mehr als doppelt so lang. Die Lücke zum Reagieren und Bremsen (Anhalteweg) muss bei 120 Stundenkilometern also mindestens 60 Meter groß sein.


    7. Sinn: Gefahr von hinten
     
  6. #26 Toyopel, 10.12.2006
    Toyopel

    Toyopel Guest

    Ich wende immer folgende Regel an:
    Zitat:
    ...Sobald der Vordermann einen markanten Punkt, zum Beispiel einen Brückenschatten, passiert, zählen Sie deutlich und betont: 21, 22. Erreichen Sie diesen Punkt, bevor Sie 22 ausgesprochen haben, sind Sie zu dicht dran.


    Ist einfach zu merken und anzuwenden. Wobei es auch mir hin und wieder passiert, dass ich zu dicht drauf bin. Es lässt sich bei dem Verkehrsaufkommen auf dem Kölner Autobahnring oftmals gar nicht wirklich verhindern, dass etwas enger wird. ?(


    Heino
     
  7. Gast

    Gast Guest

    [​IMG]

    das is doch kein zu geringer abstand ... das is ideales windschattenfahren!!! :]
     
  8. Prog

    Prog Foren Gott
    Administrator

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    Corolla TS Lounge Hybrid 2,0 L 196 PS (Bj. 10/2023) Aktuell 1309 km
    Verbrauch:
    Ja, die Top-Modelle von z.B. BMW, Audi und Mercedes haben einen zuverlässigen Abstandswarner!
    Da ertönt ein lautes und schrilles Warnsignal, wenn der Wagen auf mehr als 5 Meter Abstand zum Vordermann zurückfällt.......

    Prog
     
  9. Gast

    Gast Guest

    :)
     
  10. Djuvec

    Djuvec Guest

    Zitat:
    Prog schrieb am 10.12.2006 19:37
    Ja, die Top-Modelle von z.B. BMW, Audi und Mercedes haben einen zuverlässigen Abstandswarner!
    Da ertönt ein lautes und schrilles Warnsignal, wenn der Wagen auf mehr als 5 Meter Abstand zum Vordermann zurückfällt...
    Das muss auch so sein, damit deren Premiumfahrer stets daran erinnert werden den Vordermann mit ihren Premiumbixenonscheinwerfern nicht zu blenden.
    Bei diesem Abstand verschwinden dann die Premiumbixenonscheinwerfer einfach unterhalb der Brotundbutterautoheckfensterkante.
    Das ist doch eine nette Geste der Premiumfahrer von Premiumfahrzeugen, oder?

    Gruß, Robert
     
  11. Gast

    Gast Guest

    wenn alle so fahren würden hätte wir nen super niedrigen spritverbrauch!!! :)
     
  12. Gast

    Gast Guest

    Hallo,

    immer dieses Rumdiskutieren --Rechtschutz, Eichen der Geräte, will das Video sehen, hat sich jemand reingedrängelt, bla bla--

    Ertrag es wie ein Mann, ist ja lächerlich die ganze Quatscherei hier...

    René
     
  13. ukhh

    ukhh Guest

    Zitat:
    masterblaster schrieb am 10.12.2006 20:55
    Hallo,

    immer dieses Rumdiskutieren --Rechtschutz, Eichen der Geräte, will das Video sehen, hat sich jemand reingedrängelt, bla bla--

    Ertrag es wie ein Mann, ist ja lächerlich die ganze Quatscherei hier...

    René



    :D :D :D

    :)

    So ist es. Nach Regen kommt Sonnenschein. ;)
     
  14. ALF

    ALF Guest

    also, was wirft man mir vor?

    man sagt, ich sei mit 165km/h gefahren und habe 37m Abstand zum Vordermann gehabt. Das Beweismittel soll "VIDIT VKS" sein. Soweit so gut. Man hat mir drei Fotos geschickt. Eins mit nur meinem Wagen drauf (Fahrer nicht zu erkennen). Ein Foto zeigt mein Kennzeichen vergrößert und ein Foto zeigt den Autobahnabschnitt mit der Meßsituation (nehme ich mal an). Kurios ist auf letzterem Foto folgendes:

    - dreispurige Autobahn
    - linke Spur: hintem Horizont ein LKW vor ihm über einen Weg von 250m niemand (fünf Leitpfosten)
    - mittlere Spur: "vor" dem LKW zwei PKW
    - rechte Spur: meinereiner kurz vor dem hinteren PKW der Mittelspur und kurz hinter dem ersten PKW der Mittelspur der, dem ich angeblich auf die Pelle gerückt bin

    Hinter mir ist eine größere Lücke und dann sind Mittel- und rechte Spur proppevoll. Irgendwas ist da faul.

    Warum ist die linke Spur leer?
    Welche Geschindigkeit haben die beiden auf der Mittelspur?
    Woher kam mein Vordermann?
    Sieht man wie ich mich vom hintern Pulk löse oder komme ich auch aus der Mittelspur und will an den beiden Mittelspurfahrern vorbei? usw. usf.

    Na mal sehen. Lt. ADAC steht mir ja eine kostenfreie Rechtsberatung zu :-)
     
  15. #35 StG (DD), 11.12.2006
    StG (DD)

    StG (DD) Guest

  16. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    ALF schrieb am 11.12.2006 11:24
    also, was wirft man mir vor?

    man sagt, ich sei mit 165km/h gefahren und habe 37m Abstand zum Vordermann gehabt. Das Beweismittel soll "VIDIT VKS" sein. Soweit so gut. Man hat mir drei Fotos geschickt. Eins mit nur meinem Wagen drauf (Fahrer nicht zu erkennen). Ein Foto zeigt mein Kennzeichen vergrößert und ein Foto zeigt den Autobahnabschnitt mit der Meßsituation (nehme ich mal an). Kurios ist auf letzterem Foto folgendes:

    - dreispurige Autobahn
    - linke Spur: hintem Horizont ein LKW vor ihm über einen Weg von 250m niemand (fünf Leitpfosten)
    - mittlere Spur: "vor" dem LKW zwei PKW
    - rechte Spur: meinereiner kurz vor dem hinteren PKW der Mittelspur und kurz hinter dem ersten PKW der Mittelspur der, dem ich angeblich auf die Pelle gerückt bin

    Hinter mir ist eine größere Lücke und dann sind Mittel- und rechte Spur proppevoll. Irgendwas ist da faul.

    Warum ist die linke Spur leer?
    Welche Geschindigkeit haben die beiden auf der Mittelspur?
    Woher kam mein Vordermann?
    Sieht man wie ich mich vom hintern Pulk löse oder komme ich auch aus der Mittelspur und will an den beiden Mittelspurfahrern vorbei? usw. usf.

    Na mal sehen. Lt. ADAC steht mir ja eine kostenfreie Rechtsberatung zu :-)


    .ich versteht gar nix.... mit 165 auf der rechten Spur und links ein LKW...?
    Kann hier links und rechts vertauscht oder so?
     
  17. ALF

    ALF Guest

    Oldi, kommt immer auf den Betrachtungswinkel an ... ich seh ja das Foto ... das Foto zeigt mich von vorn ... daher rechte Spur = äußerste linke Spur in Fahrtrichtung, Mitte bleibt Mitte :Dund linke Spur = äußerste rechte Spur in Fahrtrichtung
     
  18. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    ALF schrieb am 13.12.2006 11:55
    Oldi, kommt immer auf den Betrachtungswinkel an ... ich seh ja das Foto ... das Foto zeigt mich von vorn ... daher rechte Spur = äußerste linke Spur in Fahrtrichtung, Mitte bleibt Mitte :Dund linke Spur = äußerste rechte Spur in Fahrtrichtung


    Oh Mann, ich bin von mir ausgegangen und würde die Spuren immer nach der Funktion beschreiben... [​IMG]
     
  19. AV-Fan

    AV-Fan Guest

    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, alles dem Anwalt geben und den das erledigen lassen. Hat bei mir auch 2x geklappt. 1x bin ich ca. 50 m in einem Stau über den Standstreifen gefahren um die Ausfahrt zu nehmen. Und prompt war ein Streifenwagen der Autobahnpolizei hinter mir. Der kam von hinten mit Blaulicht angeflogen. Ich dachte der wollte zu einem Einsatz auf die nächste Autobahn und hab Gas gegeben (ca. 100 Km/h), da mangels Seitenstreifen auf der Ausfahrt kein richtiges vorbeikommen für ihn war. Als ich dann auf der Autobahn auffuhr, überholte er mich, setzte sich vor mich und knipste sein Schild "Stop Polizei" an. Ich dann hinter ihm her und bei der nächsten Gelegenheit angehalten. Da stürmt der aus dem Auto auf mich zu und brüllt mich an ob ich sein Signal nicht gesehen hätte. Das hab ich erstmal verneint. Als er dann meine Papiere kontrolliert hat, meinte er noch das es ganz andere probiert hätten abzuhauen. Dann von ihm der Vorwurf: Unerlaubtes befahren eines Nothaltestreifens und nichtbeachtung seines Blaulichts und Signalhorns. Ich hab den Vorfall dann meinem Anwalt geschildert und über das unverschämte Verhalten des Polizisten informiert. Ergebnis: Verfahren wurde eingestellt, da der Polizist nicht vorschriftsmäßig gehandelt hat.
    Fall 2: Auch Thema Abstand. Ich war mit meinem Bruder auf der A8 Kempten unterwegs. Und da haben sie wohl auf einer Brücke gestanden. Ergebnis. Mein Bruder bekommt eine Anzeige und ein Anhörungsbogen. Den ausgefüllt mit der Bemerkung er sei zwar der Halter, hat aber nicht am Steuer gesessen. Dann wieder Post mit der Bitte den Behörden mitzuteilen wer gefahren sei und einer Einladung auf die Dienststelle. Mein Bruder holte sich Rat bei einem Anwalt. Der teilte ihm mit das wenn auf dem Foto der Fahrer zu erkennen ist er ihn nennen sollte. Wenn nicht, auf blöd stellen und so tun als wenn man sich nicht erinnern könnte. Da das Foto von einer Brücke kam und im Auto beide Sonnenblenden heruntergeklappt waren war nichts zu erkennen. Also. Mit der Gefahr auf Fahrtenbuchpflicht verdonnert zu werden erst mal alles abstreiten und an den Fahrer nicht mehr erinnern. Nach langem hin und her wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, da der Sicherheitsabstand nur minimal unterschritten wurde.
     
  20. Ottili

    Ottili Guest

    Zitat:
    Torsten-T25 schrieb am 10.12.2006 19:32
    [​IMG]

    das is doch kein zu geringer abstand ... das is ideales windschattenfahren!!! :]


    wenn da ne abschlepstange zwischen wäre, dann wäre es schon wieder fast legal, lol
     
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