Drittbenutzer Vereinbarung? Brauche Hilfe

Diskutiere Drittbenutzer Vereinbarung? Brauche Hilfe im T27: Avensis-Allgemein Forum im Bereich Avensis T27: von 01-2009 bis --; Hallo zusammen, ich habe mal versucht unter Suchfunktion danach zu suchen leider ohne Erfolg. Aber kurz und knapp, das Toyota Autohaus sagte ich...

  1. #1 Peter661, 07.07.2011
    Peter661

    Peter661 Guest

    Hallo zusammen, ich habe mal versucht unter Suchfunktion danach zu suchen leider ohne Erfolg.

    Aber kurz und knapp, das Toyota Autohaus sagte ich würde eine Prämie bekommen beim kauf eines neues Wagen wenn der Besitzer des Neuwagen (oder Gebrauchtwagens) der gleiche Besitzer ist von dem sie das Alte Auto in Anzahlung nehmen. Mit anderen Worten mein Vater.

    So ich fragte den ob das auch nicht ginge wenn ich den wagen auf mich zu lasse den neuen, da sagte er da würde die Prämie wegfallen (ich glaube das ist die Umweltprämie)

    Also gab er mir eine Drittbenutzer Vereinbarung in die Hand die mein Vater unterzeichnen soll. Leider verstehen wir nicht so ganz was da drinnen steht, hat da wer erfahrung mit. Weil laut des Vertrages ist er ja dann der Besitzer und ich der Darlehensnehmer.

    Mit anderen Worten mein Vater müsste dann bei der Toyota Bank angeben das ich das Fahrzeug benutze

    Ausschnitt: Der Antragsteller (Mein Vater) ist verpflichtet die Bank jeden Standortwechsel des KFZ anzueignen um ihr Gelegenheit zur Überprüfung des KFZ und Besichtigung zu Gewähren.

    Und noch vieles andere.

    Also mit anderen Worten, mein Vater wäre besitzer und versichert das Auto, und ich will es fahren. Muss ich da auf irgendwas achten?

    LG Peter

    P.s. ich weiss das hier keine Rechtsanwälte sitzen aber vielleicht stand schon mal jemand vor dieser Situation.

    edit von goescha: Threadtitel korrigiert. Drirrbenutzer, der Begriff ist mir fremd. Vielleicht etwas langsamer tippen und eventuell den Threadtitel nochmal durchlesen. Man kann es auch nachträglich ändern. Das geht jetzt nicht direkt an Dich. Ich wollte es aus gegebenem Anlass einfach mal sagen.
     
  2. #2 ChocolateElvis, 08.07.2011
    ChocolateElvis

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    wenn ich nur schon das hier lese, halte ich das Ganze schon für Schwachsinn, ohne den Rest zu kennen...
    Das würde ja eigentlich bedeuten, dass du der Bank Bescheid sagen musst, wenn du z.B. nur eine Tagesfahrt machen willst oder genaugenommen nur zum Supermarkt einkaufen fährst.
    Die Bank will dann zu jeder Zeit Gelgenheit haben, sich das Auto anzugucken... ich hab davon noch nie was gehört und halte es für ausgemachten Blödsinn. Und ich bin sicher, dass in dieser Vereinbarung einige Fusfesseln drinstehen, die am Rande der Legalität sind oder gar nichtig aus diversen Gründen... ich würde das lassen... mal so rein intuitiv betrachtet.

    Gruß Elvis
     
  3. #3 Brösel, 08.07.2011
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    Soweit ich weiß, ist der Standort eines Fahrzeuges die Adresse, die im KFZ-Schein eingetragen ist. Wenn der Halter von Bonn nach Berlin umzieht muss die Bank informiert werden. Schließlich gehört das Auto (teilweise) ja der Bank und die will halt wissen, wo es rumfährt und ggf. auch mal zu finden ist.

    Die Bank wird auch nicht vor der Haustür stehen und fragen: "Wo ist das Auto? Ich will es jetzt sehen." Sondern wenn überhaupt, wird ein schriftlich ein Termin vereinbart, an den die Besichtigung stattfindet. Oder falls keine Kohle mehr kommt, kommt halt der GV (nein, nicht das was ihr jetzt schon wieder denkt, sondern der Gerichtsvollzieher!). :) Ob der sich anmeldet, kann ich nicht sagen.
     
  4. #4 mike.com2, 08.07.2011
    mike.com2

    mike.com2 Guest

    Es ist keine Umweltprämie. Könnte eine "Eroberungsprämie" o.Ä. sein. Ist ja auch egal.

    Die Formulierungen in der Vereinbarung sind Standard. Wie schon von Brösel gepostet ist das Fahrzeug ja eine Sicherheit. Du musst aber nicht jeden Tag Deine geplante Fahrtroute melden.

    Probleme sehe ich in der Versicherungsprämie, da es hier verschiedene Optionen gibt. Dies müßte mal durchgerechnet werden.
     
  5. #5 ChocolateElvis, 08.07.2011
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    also mir wäre das zu suspekt. Da bin ich ja irgendwie noch abhängig von der Bank. Je nachdem, wieviel diese "Prämie" im Vergleich zum Normalbeitrag ausmacht, könnte man evtl. drüber nachdenken, nachdem man sich das Kleingedrucke sorgfältig durchgelesen hat.
    Aber wegen 50 € im Jahr würde ich drauf schei**en... das wär mir die Freiheit wert ;)
    Wie gesagt - ich selber hab von solchen Prämien noch nie was gehört und mir wurde sowas auch noch nie irgendwie angeboten

    Gruß Elvis
     
  6. papaop

    papaop Kaiser

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    zum Verständniss: Entweder bringt das AH einiges juristisch durcheinander, oder Du bauchst nichts zu unterschreiben.

    Denn der "Besitzer" des Autos da in Zahlung gegeben wird bist Du. (Unter Besitz versteht man die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, § 854 Abs. 1 BGB.) Das AH meint aber wahrscheinlich den "Eigentümer" als denjenigen der in den Papieren steht. Also Deinen Vater.

    Besitz und Eigentum sind umgangssprachlich das selbe, juristisch aber nicht.

    kann man hier nachlese: http://classic.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort11159_180.html


    da bei Geld bekantlich die Freundschaft und oft auch Verwandschaft aufhört, könnte im Falle eines Streits Dein Vater als "Eigentümer" des Autos die Herausgabe verlangen. Egal wer in den Uterlagen bei der Bank Kreditnehmer ist. Im schlimmsten Falle wärst Du dann den "Besitz" am Auto los, müsstes aber trotzdem weiterhin Deine Verpflichtungen bei der Bank als Kreditnehmer erfüllen.

    VG
    papaop
     
  7. #7 Peter661, 08.07.2011
    Peter661

    Peter661 Guest

    Hallo zusammen, danke für die Zahlreichen Antworten.

    So wie ich das verstanden habe wäre ich dann allerhöchstens der jenige der zu schaden kommen kann, wie im beispiel Vater hat streit, Vater sagt iss mein Auto.

    Gut das habe ich verstanden und auch so gelesen in den Unterlagen. Meine frage war halt nur ob mein Vater belangt werden kann.

    Also in den schreiben kann man einmal kreuz machen:


    Der Antragsteller fordert

    a: das Auto zu benutzen und oder
    b: es auf sich zu versicherun und anzumelden

    und unten drunter steht noch

    c: eine bürgschaft zu übernehmen.

    Die Bürgschaft haben wir direkt gesagt das wird nicht unterschrieben, weil das weiß ja jeder was das heisst, das wenn ich nicht mehr in der lage wäre zu blechen das sie sich bei meinen Vater die Kohle hohlen, und das wollt eich nicht.

    Ich habe heute auch den damaligen Nissen autohaus händler angerufen wo mein Vater jahre lang kunde war, de rnu im ruhestand ist.
    Er sagt das sowas nicht oft vorkommt, aber das diese Drittbenutzer Verfüfung nur gemach wird im Prämien zu kassieren, und beim anderen AH wäre eine Ürämie drinne wenn man sich über eine Versicherung des AH versichern lässt, beim anderen AH ist es dann wieder was anderes.

    Fakt ist er sagt sowas sei nicht gefährlich und man müsse das nur machen, wenn der Darlehensnehmer eine andere Person sein soll als der Eigentümer.

    Auf gut deutsch, damit die Bank weiß in falle eines todesfall, nichts zahlens ect. wo das Autohaus den Fahrzeugbrief herbekommt, bzw der Halter der sagen kann wo sich das Auto befindet, damit sie ihm das dann abnehmen und dann den Wert des auto nehmen für die Restsumme die dann noch fehlt.

    Naja ich hoffe die haben da recht :/

    P.s. Er sagte auch genau so wie die toyota Bank mit der iCh telefoniert hatte, das diese drittbenutzer vereinbarung nichts im geringsten mit den Autohaus oder Kredibank zu tuen hat, sondern es ein Vorgefertigtes schreiben ist was KFZ Versicherungen benutzen.


    LG
     
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