Das Pech verfolgt mich und meinen AV

Diskutiere Das Pech verfolgt mich und meinen AV im T25: Avensis - Allgemein Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Zitat: Anzeige ist bereits gemacht. der betroffene ist auch bei der Polizei vorgeladen für diese woche. aber wenn er nicht kommt, was dann. Und...

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  1. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    Anzeige ist bereits gemacht.
    der betroffene ist auch bei der Polizei vorgeladen für diese woche. aber wenn er nicht kommt, was dann.
    Und was ist wenn er das Fahrzeug schon verkauft ....!!

    was ist den daran suspekt



    Was ist wenn er kommt? Und nicht verkauft hat?
    Selbst nach Verkauf kann das Fahrzeug untersucht werden
    und eine Lackreparatur kann auch festgestellt werden, und, und...

    Oldi
     
  2. Gast

    Gast Guest

    wenn er kommt, wäre es gut.

    Was ich aber nicht ehrlich gesagt nicht glaube.

    Aber die Hoffnung stirbt zu letzt.
    Mal schaun, rufe am Freitag mal wieder an!
     
  3. poh

    poh Profi

    Dabei seit:
    13.11.2005
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    T25 1.8, GS300 S19
    verstehe ich auch nicht die Aufregung.

    Wenn du das Kennzeichen hast dann müssten die von der Zulassungsstelle wissen wo der wohnt. Wenn du Anzeige erstattest dann ist die Zulaasungsstelle verpflichtet der Polizei die Daten zu geben. Man muss doch nicht das Fahrzeug in ganz D suchen.
     
  4. #44 Suitcase, 23.11.2005
    Suitcase

    Suitcase Ehrenmitglieder
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    Auch wenn ihr die Problematik, den Schuldigen zu fassen, nicht versteht.
    Vertraut doch mal dem Sachverstand von Trecker und seinen beruflichen Erfahrungen. Er schreibt ja, dass es Tricks gibt, sich aus der Verantwortung zu stehlen, aber diese Tricks verständlicherweise hier nicht erläutern will.

    Guido
     
  5. Gast

    Gast Guest

    Zitat:Man muss doch nicht das Fahrzeug in ganz D suchen.

    sag mal willst du es nicht verstehen?
    Ohne Fahrzeug hat man keine Beweise!!
     
  6. Gast

    Gast Guest

    Zitat:Zitat:Man muss doch nicht das Fahrzeug in ganz D suchen.

    sag mal willst du es nicht verstehen?
    Ohne Fahrzeug hat man keine Beweise!!


    Wenn der Halter vorgeladen ist, kann er zur Fahrzeugherausgabe verpflichtet werden! Das würde ich abwarten....

    Oldi
     
  7. Gast

    Gast Guest

    ja, das stimmt.
    hab ja gesagt man kann nur das beste hoffen.

    aber wenn es blöd kommt, hat der das auto verkauft oder verschrotten lassen.
    oder kommt erst garnicht zur vorladung.
     
  8. hadeck

    hadeck Guest

    Zitat:... aber wenn er nicht kommt, was dann.

    Dann kommt der "Fahnder" zum Einsatz. [​IMG]

    Also ganz so locker nehmen die Ordnungshüter hier die Sache auch nicht. Unfallfucht ist meine ich eine Straftat. Und da wird dann auch eine Fahndung ausgeschrieben.
     
  9. poh

    poh Profi

    Dabei seit:
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    Fahrzeug:
    T25 1.8, GS300 S19
    Zitat: sag mal willst du es nicht verstehen?
    Ohne Fahrzeug hat man keine Beweise!!


    was für Beweise ? Du sagtest dass du einen Zeugen hast. Hättest du das Auto an die Kette legen sollen bis die Polizei kommt ? Oh keine Kette dabei gehabt ?

    Nach dieser Theorie "ohne Fahrzeug" könnte jeder einen überfahren und das Auto verschwinden lassen. Und wenn die Polizei kommt ... keine Ahnung, Auto ist weg war ein anderer. So einfach ist der perfekte Mord nicht.

    Gruss
    Columbo
     
  10. #50 Hemm-Ohr, 23.11.2005
    Hemm-Ohr

    Hemm-Ohr Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglied

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    BMW M2 F87
    Lass doch poh,
    wenn es zum gewünschten Ergebnis kommt,ist es doch ok so...

    Rudi freut sich über jede mögliche Unterstützung die er bekommen kann,glaube ich.

    Uwe
     
  11. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    Erst ist er von hinten nah aufgefahren, als ich in die rechte Spur gewechselt habe schloss er neben mir auf, zog dann auf meine spur und touchierte mich am hinteren rechten Kotflügel. Ich bin ins rutschen gekommen musste bremsen und die „dumme Sau“ ist mir dann mit Voll Speed hinten rein gerauscht. Ich bin nach einer langen Rutscherei 5 cm vor der Leitplanke zum stehen gekommen.


    @ Rudi, ich hab Schwierigkeiten mit Deiner Beschreibung klarzukommen.
    Er war auf der linken Spur hinter Dir und Du hast die Spur gewechselt nach rechts. Dann zog er vor auf Deine Höhe, er war dann links neben Dir und zog nach rechts, ist das richtig?

    Gruß

    Oldi
     
  12. Gast

    Gast Guest

    erst war er hinter mir, nach dem ich dann in die recht spur wechselt bin hat er neben mir etwas aufgeschlossen, und hat dann ohne grund auch in meine spur wechseln wollen. dadurch hat er mich zuerst am hinteren linken kotflügel getroffen. Dann ist er ganz auf meine spur gekommen und ich musste logischer weise bremsen, und dann war es schon passiert.
     
  13. #53 Trecker, 24.11.2005
    Trecker

    Trecker Guest

    sorry, war zwei Tage auf Dienstreise und deshalb zwangsweise "schreibfaul"

    Es ist alles nicht so einfach, wie manche denken. Ein lediglich abgelesenes Kennzeichen steht beweistechnisch auf total schwachen Füßen.

    Die Person des Fahrers ist bei Unfallflucht für die Versicherungsfrage völlig uninteressant, es zählt alleine das Fahrzeug und dieses muss definitiv für eine Unfallbeteiligung fest stehen!

    Stellt Euch mal vor, irgendjemand zerlegt nachts mit dem Auto Euren Gartenzaun und haut ab. Morgens seht Ihr die Bescherung, habt keinerlei Hinweis auf den Verursacher aber Euch kommt eine diabolische Idee: Mein Ex-Kumpel Karl hat mir mal die Freundin ausgespannt, klasse Gelegenheit zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Ich rufe die Polizei, sage dass ich einen roten BMW gesehen habe (Karl hat so einen) und gebe sein Nummernschild an. Karl kriegt die Fläppe gestanzt und ich meinen Zaun bezahlt. Das Funktioniert natürlich nicht

    Aus diesem Grund ist das so, wie es Rudi versucht begreiflich zu machen: Ohne das Beweismittel "unfallverursachendes Fahrzeug" keine Kohle von der Versicherung! Es genügt nicht, irgend ein böswillig benanntes oder auch versehentlich falsch abgelesenes Kennzeichen zu haben, mit dem man den Halter feststellen kann.

    Deshalb fahndet ja die Polizei nach dem Transporter/Wohnmobil und findet es nicht! Sie findet es nicht, weil sich der flüchtige Unfallgegner clever verhält. Wenn alle so doof wären und würden nach einer Unfallflucht ihr Fahrzeug vor der Haustür abstellen, dann gäbe es bei Unfallflucht nicht 72 % sondern 98 % Aufklärungsquote.

    Es muss auch niemand sein Fahrzeug vorführen. Wenn nun der Halter sagt: Das Auto habe ich Vladimir geliehen, ist ein Russe, kenn ich vom Saufen, hat mir auch mal nen Gefallen getan, mehr weiß ich nicht von ihm. Der Sauhund bringt es allerdings nicht zurück ... und nun? Dann steht die Karre irgendwo herum, wo sie die Polizei nicht finden kann, aber das Forum kann es. Warum das so ist, sage ich nicht.

    Deshalb nochmal der Apell, wer irgendwo in den Benannten Bereichen wohnt, soll sich doch bitte melden. Für Rudi gibt das sonst Wochenendenfüllende Fahrerei, wenn er alleine auf die Suche gehen muss.
     
  14. poh

    poh Profi

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Fahrzeug:
    T25 1.8, GS300 S19
    wenn das so ist dann kann man das Auto einem Ausländer verkaufen der es aus D bringt oder verschrotten und er ist raus aus dem Schneider.

    Tolle Gesetze haben win in D. Und die Polizei sagt einfach kein Auto, keine Beweismittel. Und der Unfallverursacher stellt sich doof und sagt nur, Auto ist weg.

    wow, ist das Demokratie und Rechtsstaat ?
     
  15. Gast

    Gast Guest

    so hab neuigkeiten.

    hab grad mit der polizei telefoniert.
    zur ersten vorladung ist er nicht erschienen. hat eine zweite bekommen. wenn er sich dann nicht meldet ermittelt die staatsanwaltschaft.

    der beamte hat auch gemeint, wenn sie das fahrzeug nicht finden, eine gegenüberstellung wohl möglich auch aus reichen könnte. ich hatte ja den fahrer gesehen, heißt aber lange nicht das er der halter ist.

    hab jetzt name und anschrift des flüchtigen bekommen. hab meiner versicherung die daten weiter gebene und die werden sich an die versicherung des fahrzeug halters wenden. somit werd ich vielleicht nicht in der SF hochgestuft.
     
  16. Gast

    Gast Guest

    Ich glaube, in diese Diskussion muss ich mich mal einmischen.
    @Trecker: Glaubst du, dass unser lieber Kollege Sb. all seine Möglichkeiten ausgeschöpft hat?
    Vorladungen verschicken ist die eine Sache - seinen Hintern mal hochheben und sich mal umhören die andere Sache. Nachbarschaft befragen, wer fährt das Auto, wann wurde es zuletzt gesehen, hatte es Schäden ..... Ich sag mal aus meiner Erfahrung (30 Jahre), dass es nicht so einfach ist, ein Fahrzeug verschwinden zu lassen. Und der richtige Ermittlungsrichter oder Staatsanwalt wird dem Herrn Halter schon sagen, wozu er verpflichtet ist.

    Leider haben wir in Deutschland noch nicht die sogenannte "Halterverantwortlichkeit"
    Trotzdem halte ich deine Initiative für sehr hilfreich und lobenswert.
    Ich werde diese Sache weiterhin aufmerksam verfolgen und wenn möglich, mein Wissen mit einbringen.

    Zitat: zur ersten vorladung ist er nicht erschienen. hat eine zweite bekommen. wenn er sich dann nicht meldet ermittelt die staatsanwaltschaft.

    Jeder, der einer Straftat verdächtig ist oder einer Straftat beschuldigt wird, hat das Recht, bei einer Vernehmung durch die Polizei keine Angaben zur Sache zu machen. Dies sieht jedoch vor einem Ermittlungsrichter ganz anders aus.

    Ich würde somit sagen, dass sich der Halter des Fahrzeuges nicht einfach hinstellen und den Ahnungslosen geben kann.

    @Rudi: Ich hoffe sehr für dich, dass wir dir gemeinsam helfen können.

    MfG moonwalker1
     
  17. #57 Trecker, 25.11.2005
    Trecker

    Trecker Guest

    Tja moonwalker1, jetzt hast Du eigentlich das gemacht, was ich vermeiden wollte. Du hast erklärt, warum das Forum zwar "den Fall" klären kann, aber nicht die Polizei. Man findet natürlich kein Auto, wenn man den Arsch nicht vom Schreibtisch bewegt.

    Danke für die untertützende Erklärung, was die fehlende Halterverantwortlichkeit in solchen Fällen betrifft, nun sollte es dem Letzten klar sein, dass Rudi ziemlich in der Patsche sitzt und Hilfe verdient.

    Wenn der SB wenigstens noch die Grundzüge von seinem Job versteht, dann sollte er tatsächlich mal zu Potte kommen und die ermittlungstaktischen und rechtlichen Möglichkeit ausschöpfen.

    Aber Du weißt ja, wie es mit ner VU-Flucht/Sach ist, viel Arbeit, wenig Lob, erst wenn Du nen tödlichen klärst, bist Du der King...
     
  18. Gast

    Gast Guest

    ich hab die adresse von dem aus münchen vom SB bekommen.

    ich fahr jetzt selber hin und frag nach ob den jemadn kennt.
    den namen hab ich auch, werd einfach bei dem typen klingeln.
    wenn die polizei nix weiter unter nimmt bleibt mir nur das übrig.
     
  19. Gast

    Gast Guest

    Zitat: Ich fahr jetzt selber hin und frag nach ob den jemadn kennt.
    den namen hab ich auch, werd einfach bei dem typen klingeln.

    Rudi, das würde ich bleiben lassen. Nicht bei dem Typen klingeln. Ich will dem Herrn Kollegen nicht unterstellen, dass er nichts macht. Jedoch sollte jeder gute Polizeibeamte sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen die ihm zur Verfügung stehen. Und das sind nicht wenige. Und dazu gehört nun auch einmal, dass ich wie bereits angesprochen zumindest die Nachbarschaft, Werkstätten u.a. befrage. Ich hoffe, dass er dies getan hat oder noch tun wird.

    @Trecker,
    Es war mir einfach ein Bedürfnis, einige klärende Worte einzubringen. Nach meinem Kenntnisstand haben die in München doch sicherlich eine VU-Flucht-Fahndung. Die sollten doch wissen was zu tun ist.

    MfG moonwalker1
     
  20. #60 Trecker, 25.11.2005
    Trecker

    Trecker Guest

    Rudi,
    gehe von mir aus suchen aber nicht Klinkenputzen (klingeln). Wenn Du die Karre finden solltest, rufe die sachbearbeitende Polizeidienststelle an oder maile mir!

    @moonwalker1:

    wer von uns beiden tritt nun dem SB in den Hintern? Bist Du jenseits der Weißwurstgrenze?
     
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