Beleuchtung-Sicherungsbelegung Rückleuchten

Diskutiere Beleuchtung-Sicherungsbelegung Rückleuchten im T25: Kinderkrankheiten, Probleme und Vorschläge Forum im Bereich Avensis T25: von 04-2003 bis 12-2008; Zitat: @mi-ms496 Das hängt sicher mit dem BUS-System zusammen. Das ist ja u.a. Sinn und Zweck eines BUS-Systems. Es sollen u.a. Kabel und...

  1. #21 lumilux, 08.02.2004
    lumilux

    lumilux Routinier

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    Zitat:
    @mi-ms496

    Das hängt sicher mit dem BUS-System zusammen. Das ist ja u.a. Sinn und Zweck eines BUS-Systems. Es sollen u.a. Kabel und damit Gewicht gespart werden. Nur hat hier jemand seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht. Ich kann ja bei einer Hausinstallation, wo mittlerweile auch die BUS-Technik einzug erhalten hat, auch nicht alles über eine Sicherung laufen lassen. Mit diesen BUS-Systemen ist es wie mit allen neuen Technologien. Die werden entwickelt, getestet und dann möglichst schnell auf den Markt geworfen um einen Vorsprung vor den anderen Herstellern zu haben. In einem Labor herrschen nun mal andere Bedingungen wie im wahren Leben. Und das merken wir Betatester eben immer wieder.

    Eine Sicherung für die gesamte Heckbeleuchtung ist lebensgefährlich, und Toyota muß IMHO die Fahrzeuge die es betrifft sofort in die Werkstätten zurückrufen [​IMG]

    Vielleicht ist das Problem bei Toy schon bekannt. Ich weiß nicht wer hier im Forum den "jüngsten" AV hat, aber der kann ja mal nachschauen ob bei ihm die Schaltung schon anders aufgebaut ist.

    Heino


    Hallo Heino,
    dies hat nichts mit einem Bus-System zu tun - bin ganz sicher.
    Es handelt sich um einen normalen Stromkreis (Relais, Sicherung und Leitung nach hinten).

    MfG Frank
     
  2. #22 Toyopel, 08.02.2004
    Toyopel

    Toyopel Guest

    @lumilux

    Zitat Toyota Pressemappe:

    Kabelbaum
    Anstelle eines konventionellen Kabelbaums kommt in allen Avensis Versionen eine kompakte MPX Verkabelung (Multiplex Communication System) zum Einsatz, die verschiedenste elektrische Signale — zum Beispiel für die Bremsleuchten, den Öffnungsmechanismus des Kofferraums und die Innenbeleuchtung — über eine einzige Leitung transportiert und dabei noch leichter ist und zuverlässiger arbeitet als herkömmliche Systeme.

    Somit müssten doch zumindest die Bremsleuchen über eine andere Sicherung laufen als der Rest der Beleuchtung oder [​IMG]

    Eine BUS-Installation ist eigentlich immer eine "Mischinstallation" aus "neuer" und "alter" Technologie.

    Ohne einen Schaltplan oder ein "Testwagen" vor der Tür, kann ich hier leider nur Vermutungen äussern wie BUS-Anlagen IMHO im PKW aufgebaut sind.
    Die Infos die man so von den Herstellern bekommt sind leider nicht immer so eindeutig.

    Gruss
    Heino

    Der, der hofft niemanden durcheinander gebracht zu haben.
     
  3. #23 goescha, 08.02.2004
    goescha

    goescha Foren Gott
    Moderator

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    Hallo

    @lumilux

    Die Bremsleuchten funktionieren ja. Das ist nicht das Problem. Du fährst aber nachts nicht mit gedrückter Bremse durch die Gegend, oder.

    Gruß Götz

    Abgesehen davon pfeiff ich auf diese blöde Bustechnik wenn mir ein Laster im Heck steckt. Die Ausrede mit dem Gewicht nehme ich keinem Hersteller mehr ab, genausowenig wie dieses lächerliche Notrad.



     
  4. max

    max Guest

    Zitat:die Lichtkontollleuchte hab ich brennen sehen. Die neue Sicherung ist dann beim Test wieder rausgeflogen, aber erst als ich die Nebelschlußleuchte an machte. Trotzdem hat aber die Kontrollleuchte gebrannt?? Bringt also überhaupt nichts.

    @goescha
    Wenn die Kontrolleuchte,trotz Ausfall der Rücklichter,leuchtet solltest Du mal deine Werkstatt darauf ansprechen.
    Laut Bedienungsanleitung dient die Kontrolleuchte zur
    Überwachung der SCHLUSSLEUCHTEN
    Gruß Martin
     
  5. #25 Reinhart, 09.02.2004
    Reinhart

    Reinhart Guest

    Zitat:
    Zitat:
    die Lichtkontollleuchte hab ich brennen sehen. Die neue Sicherung ist dann beim Test wieder rausgeflogen, aber erst als ich die Nebelschlußleuchte an machte. Trotzdem hat aber die Kontrollleuchte gebrannt?? Bringt also überhaupt nichts.

    @goescha
    Wenn die Kontrolleuchte,trotz Ausfall der Rücklichter,leuchtet solltest Du mal deine Werkstatt darauf ansprechen.
    Laut Bedienungsanleitung dient die Kontrolleuchte zur
    Überwachung der SCHLUSSLEUCHTEN
    Gruß Martin
    Hallo Miteinander.
    Das ist das Schlimmste, was ich bisher erlebt habe.
    Ich habe auch dazu einen Brief geschrieben, den ich Euch nachfolgend einfüge:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mir kam durch ein Toyota-Forum zu Ohren, daß es bei der neuen Avensis-Serie zu einem Sicherheitsproblem kommen kann, welches a) gesetzlich nicht abgesegnet scheint und b) ich nie dieser Gefahr ausgesetzt sein will.
    Ich habe das Spitzenprodukt dieser Baureihe gekauft und mich darauf verlassen, auch ein Spitzenprodukt zu erhalten. Dafür habe ich Mercedes verlassen. Nun muß ich zu meinem Entsetzen feststellen, daß der Toyota Avensis - entgegen der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland - für die Rückbeleuchtung nur 1 Absicherung hat. Es somit vorkommen kann, am hintern Fahrzeugteil ohne jedwege Beleuchtung zu fahren und das nur, weil eine Sicherung ausgefallen ist. Selbst eine Kontrollmöglichkeit ist seitens der Armaturen nicht vorhanden.
    Es kann nicht angehen, daß ein Fahrer halbstündlich bei Dunkelheit anhalten muß, um Nachzusehen, ob hinten am Auto (Avensis) noch die Rückleuchten an sind.
    Dieser Zustand ist ein Sicherheitsrisiko allerersten Ranges, das nach einer Berichtigung schreit.
    Bitte handeln Sie sofort und teilen Sie mir mit, wie diese ungesetzliche Bauweise behoben wird bzw. klären Sie diese Situation auf.
    Ihre Antwort bitte sofort, da ich mit dieser Unsicherheit sonst das Fahrzeug nicht weiterfahren kann. Ich bin in meiner Behörde als Sicherheitsberater tätig und weiß aus eigener Erfahrung, welche Schadenersatzansprüche auf Jemand zukommen können, der ein Gerät benutzt, bei dem er weiß, daß es den gesetzlichen Ansprüchen vorsätzlich nicht entspricht.
    Hochachtungsvoll


    Warte auf Antwort; sobald jemand was weiß, bitte berichten. Stimmt das mit der Kontrollleuchte?? Gegensätzliche Aussagen!! Gruß Reinhart
     
  6. Blei

    Blei Guest

    Moinsen,

    vielleicht fasst sich ja mal jemand mit Licht in der Garage ein Herz, zieht mal die Sicherung und berichtet, was so die Kontrolleuchte sagt [​IMG]

    Bei mir ist's leider zappenduster auf dem Garagenhof [​IMG]

    Paddy
     
  7. erwin

    erwin Guest

    Irgendwie kocht mir das ganze Thema etwas zu hoch. Sollte sich bestätigen, dass es nur eine Sicherung gibt und daneben keine richtige Kontrollleuchtenfunktion, ist das zwar ein Verstoß gegen die Vorschriften und ein potenzielles Sicherheitsrisiko.
    Nach gründlicher Betrachtung ist dann Abhilfe fällig, ggf. über eine Rückrufaktion.
    Aber über welches Risiko sprechen wir denn eigentlich: Mir ist in 20 Jahren genau 1x eine Sicherung durchgebrannt (außen denen im Kopf) und das war eine 5A von den beheizbaren Außenspiegeln. Die Wahrscheinlichkeit, dass (inbesondere bei Opel und VW) gleichzeitig die hinteren Birnen durchgebrannt sind, ist doch schon deutlich höher anzusetzen. Und wie merkt man das dann trotz 2 Sicherungen?!!!!
    Götz hat in meinen Augen einen (negativen) Lotto Sechser gezogen.
    Wenn man alle Fahrzeuge genau auf die Einhaltung der Vorschriften durchleuchten würde, kämen mit Sicherheit noch andere Probleme ans Tageslicht. VW wäre vermutlich cleverer und ließe sich eine Sondergenehmigung ausstellen, um rechtlich sauber zu sein. Man hat es seinerzeit schließlich auch geschafft, eine gelbe Fernlichtkontrollleuchte genehmigt zu bekommen!
    Lieber eine einfach abgesicherte Rückbeleuchtung als z.B. nur ein gemeinsamer Behälter für Kupplungs- und Bremsflüssigkeit wie beim alten 3er BMW. Ein Bekannter wäre damals beinahe wegen Bremsversagens abgeschmiert, weil ihm die defekte Kupplung die Bremsflüssigkeit rauslutschte.

    Soviel mal zur Gewichtung dieses Fehlers. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Das Problem muss abgestellt werden, aber deshalb gleich das ganze Fahrzeug in Frage zu stellen, geht mir etwas zu weit.
    Erwin
     
  8. Micha

    Micha Guest

    Zitat:
    Die Wahrscheinlichkeit, dass (inbesondere bei Opel und VW) gleichzeitig die hinteren Birnen durchgebrannt sind, ist doch schon deutlich höher anzusetzen. Und wie merkt man das dann trotz 2 Sicherungen?!!!!


    Die Chance, dass beide Rückleuchten inkl. Kennzeichenleuchten und Rückfahrscheinwerfer gleichzeitig durchbrennen geht gegen Null. Gelegentlich geht man ja auch mal bei eingeschaltetem Licht ums Auo oder wird von hilfsbereiten Zeitgenossen auf ein durchgebranntes Birnchen hingewiesen.
    Eine durchbrennende Sicherung kann ja wohl ganz offensichtlich beim Avensis vorkommen. Den Grund sollte man nochmal gesondert betrachten, denn normal sollte so etwas bei einem neuen Auto auch nicht vorkommen!

    Man stelle sich die Situation vor: Es ist dunkel, man will rückwärts aus einer Einfahrt auf die Strasse einfahren und hat hinten keinerlei Beleuchtung - wird übersehen und es kommt zum Unfall, ggf. mit Verletzten. So weit hergeholt ist das gar nicht...

    Eine Klarstellung und ggf. Behebung des Problems seitens Toyota ist angebracht und ich würde mich freuen, wenn Toyota auf unsere Schreiben zumindest reagiert. Ansonsten sollte goescha das Problem vielleicht doch mal der AutoBild schildern. Aber derzeit würde ich die Pferde auch noch nicht zu scheu machen wollen...

     
  9. Gast

    Gast Guest

    Hallo,
    bin ebenfalls von der Sit. nicht angetan, finde aber man sollte Toyota die Chance geben einzugreifen und evtl. nachzubessern (Dass Toy dazu bereit ist haben wir ja schon in anderen Fällen festgestellt) bevor man an die Autopresse geht; Ihr wollt doch Euren Avensis auch noch irgendwann mal zum fairen Restwert verkaufen, der, wird dieses Problem nicht ernsthaft recherchiert und dann polemisch veröffentlicht, deutlich unter den Erwartungen liegen kann...
     
  10. #30 lumilux, 09.02.2004
    lumilux

    lumilux Routinier

    Dabei seit:
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    Zwickau
    Fahrzeug:
    Avensis T25 1.8 EX Combi 12/08
    Hallo,
    möchte an dieser Stelle mal einiges richtig stellen.
    Die Kontroll-LED im Tacho leuchtet bei einer durchgebrannten Sicherung nicht mehr, was eindeutig aus dem Stromlaufplan hervorgeht. Laut Vorschrift ist beim Betrieb beider Schlussleuchten über eine Sicherung eine Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahreres zu installieren.
    Somit hat Toyota nicht gegen eine Vorschrift verstossen und diese Schaltung ist rechtens.

    Wie schon erwähnt wurde, haben die Bremsleuchten, die Blinkleuchten, Rückfahrscheinwerfer sowie Nebelschlussleuchte alle eine seberate Sicherung und getrennte Leitungen nach hinten (kein Bus).

    Das Multiplex-Kommunikationssystem (MPX-Bus) hat mit der Lichteinheit am Heck nichts zu tun. Die Aufgaben des MPX-Systems sind:
    - Zentralverrieglung,
    - Lichtwarnung, Schlüsselwarnung, Gurtwarnung,
    - Innenleuchtensteuerung,
    - Tagfahrlichtschaltung.

    MfG Frank
     
  11. #31 Toyopel, 09.02.2004
    Toyopel

    Toyopel Guest

    @lumilux

    Und warum schreibt Toy dann in seiner aktuellen Pressemappe
    solch einen Unsinn?

    Oder haben da die Redateure von der Auto-Bild mitgemischt [​IMG]

    Gruss
    Heino
     
  12. erwin

    erwin Guest

    Zitat:
    Die Chance, dass beide Rückleuchten inkl. Kennzeichenleuchten und Rückfahrscheinwerfer gleichzeitig durchbrennen geht gegen Null. Gelegentlich geht man ja auch mal bei eingeschaltetem Licht ums Auo oder wird von hilfsbereiten Zeitgenossen auf ein durchgebranntes Birnchen hingewiesen.

    Ich habe erst vergangene Woche einen Golf gesehen, bei dem beide Schlusslichter defekt waren. Bei der derzeitigen Witterung kann man die meist verdreckte Kennzeichenbeleuchtung eh vergessen und solange man nicht rückwärts fährt, leuchtet der Rückfahrscheinwerfer auch nicht. Bleibt da auch nur noch das reflektierende Kennzeichen als Schutzmaßnahme.
    Der Rückfahrscheinwerfer braucht also gar nicht zusätzlich durchzubrennen. Im Gegenteil: Sollte dieser durch den Sicherungsdefekt gleich mit ausfallen, könnte man bei der nächsten Rückwärtsfahrt im Dunkeln schneller drauf kommen, dass hinten was nicht stimmt.

    Es stimmt schon, es wäre angebracht von Zeit zu Zeit bei eingeschalteter Beleuchtung um das Fahrzeug zu gehen. Viele Autofahrer scheinen das aber wirklich nicht zu machen, man trifft ja frühmorgens oft die gleichen Verkehrsteilnehmer und da werden defekte Leuchten z. T. über Monate nicht ausgetauscht. Wenn man die alle regelmäßig mit der Lichthupe warnen würde, bekäme man höchstens noch den Vogel gezeigt. Ein DAU-festes Auto gibt es leider nicht (Dümmster Anzunehmender User).
    Erwin
     
  13. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    Hallo,
    möchte an dieser Stelle mal einiges richtig stellen.
    Die Kontroll-LED im Tacho leuchtet bei einer durchgebrannten Sicherung nicht mehr, was eindeutig aus dem Stromlaufplan hervorgeht. Laut Vorschrift ist beim Betrieb beider Schlussleuchten über eine Sicherung eine Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahreres zu installieren.
    Somit hat Toyota nicht gegen eine Vorschrift verstossen und diese Schaltung ist rechtens.

    Wie schon erwähnt wurde, haben die Bremsleuchten, die Blinkleuchten, Rückfahrscheinwerfer sowie Nebelschlussleuchte alle eine seberate Sicherung und getrennte Leitungen nach hinten (kein Bus).

    MfG Frank


    Da frage ich mich nur, wer hat hier welche Feststellung getroffen und alle steigen daraufhin ein.
    Wieder einmal heiß um nichts diskutiert, weil etwas falsch dargestellt wurde oder wie?
     
  14. #34 SMILE of KAL, 09.02.2004
    SMILE of KAL

    SMILE of KAL Guest

    Hallo Leute [​IMG]
    nachfolgend füge ich mal die Antwort meines Händlers ein:

    "Habe mir die Sache mal angeschaut. Richtig ist, daß Rücklichter, Kennzeichenbeleuchtung, Kofferraum-beleuchtung, Leuchtweitenregulierung, Nebelscheinwerfer und Nebelschlußleuchte in der sogenannten TAIL-Sicherung zusammengefasst sind.
    Ist diese also defekt (Häufigkeit liegt mit Sicherheit im Promillebereich) funktionieren die Rücklichter sowie die Kennzeichenbeuchtung nicht. Ich denke Kofferraum-beleuchtung und Leuchtweitenregulierung (das ist laut Zitat ‚die etlichen kleinen elektrischen Helferlein’) sind
    in diesem Moment unrelevant. Nebelscheinwerfer und Nebelschlußleuchte dürfen nicht funktionieren, da diese laut Gesetzgeber nur in Verbindung mit Licht erlaubt sind!
    Die Bremslichter und die Rückfahrleuchte funktionieren!
    FALSCH ist, daß die Scheinwerfer nicht funktionieren! Diese sind einzeln links und rechts abgesichert. Ebenso gibt es noch Einzelsicherungen für Nebelscheinwerfer, Nebelschluß-leuchte und Leuchtweitenregulierung.
    Ich denke also, daß diese Geschichte kein Grund zur Sorge für Sie sein sollte. Übrigens ist unserem Kundendienstleiter, Herrn Szabo, nicht ein Defekt dieser Sicherung bekannt. Und er ist immerhin seit 11 Jahren bei Toyota!"

    Gruß Frank
     
  15. Micha

    Micha Guest

    Zitat:[...] Laut Vorschrift ist beim Betrieb beider Schlussleuchten über eine Sicherung eine Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahreres zu installieren.
    Somit hat Toyota nicht gegen eine Vorschrift verstossen und diese Schaltung ist rechtens. [...]
    MfG Frank


    Wo steht diese Vorschrift? Ich kenne nur §53 der StVZO (siehe Zitat oben)
    Eine Kontrollleuchte, die dann auch NICHT leuchtet, wenn die Rücklichter ausgefallen sind halte ich für weitgehend sinnfrei. Es gibt genügend Fahrzeuge, die keine Kontrolleuchte fürs Licht haben. Wenn jetzt also eine vorhandene Kontrolleuchte bei Ausfall einer Sicherung auch NICHT leuchtet - wo soll hier der Warneffekt sein?!?

    @erwin: Gegen X-Jahre alte Fahrzeuge, deren Besitzer "Verschleissteile" wie Glühbirnen nicht austauschen ist kein Kraut gewachsen. Wir reden hier von Neufahrzeugen, bei denen offensichtlich durch einen Kurzschluss eine Sicherungseinrichtung aktiviert wurde. Dadurch erlosch die komplette Heckbeleuchtung. Ich denke wir müssen uns hier nix schönreden. Das ist eine vollkommene Fehlkonstruktion!
     
  16. erwin

    erwin Guest

    @Micha: Ich möchte wirklich nichts schönreden. Ich habe ja nur die Ausfallwahrscheinlichkeit und das damit verbundene Risiko relativiert.
    Nochmal auf das andere Beispiel verwiesen: Lieber ein defektes Rücklicht, als ein Bremsversager (siehe BMW). Die Fehlerursache gehört natürlich bei beiden Fällen behoben.

    Solange andere Hersteller massive Probleme mit ihren Bussystemen haben - ich möchte gar nicht wissen zu welchen Fehlfunktionen es da kommen kann - rege ich mich über eine zugegeben schlechte ev. auch unzulässige Konstruktion der Rücklichtabsicherung nicht groß auf.
    Aufregen werde ich mich erst dann, wenn sich herausstellt, dass die implementierte Lösung nicht zulässig ist und auch nichts dagegen unternommen wird.
    Erwin
     
  17. #37 goescha, 09.02.2004
    goescha

    goescha Foren Gott
    Moderator

    Dabei seit:
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    Fahrzeug:
    Laguna Grandtour 2,0 dCi "Quality made"
    Verbrauch:
    Hallo

    man sollte vielleicht die Kirche im Dorf lassen. Ich habe an Toyota gemailt vor allem deswegen, weil ich es für gefährlich halte, dass die gesamte Heckbeleuchtung auf eine Sicherung geht und man im Fehlerfall nur durch eine kleine, nicht sehr auffällige Kontrollleuchte darauf hingewiesen wird. Wer bitte schaut, wenn er auf der Autobahn unterwegs ist denn dauernd auf diese Kontrollanzeige(Ich ab jetzt). Hab gerade die Sicherung abgezogen und die Kontrollleuchte erlischt auch, aber wie ist es denn- man reagiert doch auf ein Warnsignal deswegen weil es da ist und nicht weil etwas fehlt-was ist das für eine Logik. Nächstes Thema- natürlich hat Toyota so dem Gesetz Rechnung getragen aber ist das eine miserable Lösung. Das mindeste wäre ein Warnsignal-sonst hupt die Kiste ja auch wegen jedem Sch...!!! Nächstes Thema: nur weil ein Werkstattmeister diese Sichung noch nie ausgetauscht hat kann sie doch trotzdem kaputt gehen. Ich hab Kunden die schaffen es Teile an einem Hausgerät kaputt zu machen die ich noch nie gebraucht habe- na sowas!! Auch der sechse im Lotto hilft mir da nicht weiter.

    Gruß Götz


     
  18. #38 Freak242, 10.02.2004
    Freak242

    Freak242 Guest

    Hallo,

    die von Toyota gewählte Lösung mit der Kontrolllampe, die im Fehlerfall aus geht, ist aus rein technischer Sicht sogar sinnvoller, als eine Kontorlllampe, die im Fehlerfall angehen soll. Für den 2. Fall braucht man einen zusätzlichen Kontrollmechanismus, der sicherstellt, dass die Kontrolllampe auch funktioniert (Kontrolllampe für die Kontrolllampe [​IMG] ).

    Bei einem Check gestern mit meinem Meister in der Toy-Werkstatt hat sich herausgestellt, dass schon der Vorgänger genau so verschaltet war, was die Absicherung der Rückleuchten angeht (oder ausgeht ?!?).

    Ich denke nicht, wir sollten in Panik verfallen. Uns sollte für die Zukunft einfach nur klar sein, dass wenn das Licht eingeschaltet ist und die Kontrolllampe aus ist, stimmt irgendetwas mit dem Licht nicht. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Funktion handelt, sollte man die Situation SOFORT überprüfen.

    Gruss,

    Max
     
  19. Gast

    Gast Guest

    Zitat:
    Man stelle sich die Situation vor: Es ist dunkel, man will rückwärts aus einer Einfahrt auf die Strasse einfahren und hat hinten keinerlei Beleuchtung - wird übersehen und es kommt zum Unfall, ggf. mit Verletzten. So weit hergeholt ist das gar nicht...

    Wenn ich rückwärts ohne Beleuchtung am Heck aus einer Ausfahrt fahre, sehe ich doch, dass ich nichts sehe, also dass irgendetwas nicht in Ordnung ist. Also doch etwas konstruiert, der Fall.

    Auch ich sehe oftmals kaputte Rückleuchten an VWs. Bei meinem (nicht mal zweijährigen) Focus ist bei 30000 km das linke Abblendlicht ausgefallen, bei 33000 km das rechte. Also ist die Lebensdauer der Glühmittelchen doch recht genau bestimmt. Somit können auch problemlos beide Rückleuchten gemeinsam ausgefallen sein, wenn man nur spät genug wechselt.

    Es kann natürlich trotzdem sein, dass nun gerade in diesem unserem Lande eine getrennte Absicherung gesetzlich gefordert ist, aber dann stellt sich mir die Frage: Warum erteilt das KBA dann eine Betriebserlaubnis? Oder ist nur die deutsche Vorschrift noch nicht EU-harmonisiert und für die EU-Betriebserlaubnis ist die getrennte Absicherung bei Vorhandensein einer Kontrollleuchte nicht mehr erforderlich?

    Zitat:Lieber eine einfach abgesicherte Rückbeleuchtung als z.B. nur ein gemeinsamer Behälter für Kupplungs- und Bremsflüssigkeit wie beim alten 3er BMW. Ein Bekannter wäre damals beinahe wegen Bremsversagens abgeschmiert, weil ihm die defekte Kupplung die Bremsflüssigkeit rauslutschte.

    Beim Focus ist immer noch nur ein Behälter für Brems- und Kupplungsflüssigkeit vorhanden. [​IMG]

    MfG
    Kay [​IMG]
     
  20. #40 Reinhart, 10.02.2004
    Reinhart

    Reinhart Guest

    Zitat:
    Hallo

    man sollte vielleicht die Kirche im Dorf lassen. Ich habe an Toyota gemailt vor allem deswegen, weil ich es für gefährlich halte, dass die gesamte Heckbeleuchtung auf eine Sicherung geht und man im Fehlerfall nur durch eine kleine, nicht sehr auffällige Kontrollleuchte darauf hingewiesen wird. Wer bitte schaut, wenn er auf der Autobahn unterwegs ist denn dauernd auf diese Kontrollanzeige(Ich ab jetzt). Hab gerade die Sicherung abgezogen und die Kontrollleuchte erlischt auch, aber wie ist es denn- man reagiert doch auf ein Warnsignal deswegen weil es da ist und nicht weil etwas fehlt-was ist das für eine Logik. Nächstes Thema- natürlich hat Toyota so dem Gesetz Rechnung getragen aber ist das eine miserable Lösung. Das mindeste wäre ein Warnsignal-sonst hupt die Kiste ja auch wegen jedem Sch...!!! Nächstes Thema: nur weil ein Werkstattmeister diese Sichung noch nie ausgetauscht hat kann sie doch trotzdem kaputt gehen. Ich hab Kunden die schaffen es Teile an einem Hausgerät kaputt zu machen die ich noch nie gebraucht habe- na sowas!! Auch der sechse im Lotto hilft mir da nicht weiter.

    Gruß Götz


    Hallo Miteinander.
    Man kann alles relativ sehen. Bei Sicherheitsfragen hört aber jede Diskussion auf. Egal, ob zugelassen oder nicht. Eins ist auf jeden Fall festzustellen: Eine Warnleuchte hat bei Malfunktion anzugehen. Bei der üblichen Farbbelegung leuchtet dann die Lampe gelb oder bei großer Gefahr rot. Daß sich Toy. danach richtet, beweisen doch die diversen Kontrollleuchten wie ASR, Ölstand usw.
    Es kann nicht angehen, und da schließe ich mich den Vorrednern an, daß das Erlöschen der Leuchte die Warnung sein soll. Mir geht es ja auch nicht nur um die Rückleuchten, sondern, da ich Wohnwagennutzer bin, auch um die Rückseite des Wohnwagens. Der WW ist werkseitig bei der Beleuchtung links und rechts separat abgesichert, um zu verhindern, daß einmal die Beleuchtung komplett ausfällt. Wie mir heute mein Toy.Händler versicherte, wurde die Lichtversorgung des Wohnwagens mittels Durchgangsstecker an den Leuchten vorgenommen (offizieller Kabelsatz von Brink). Bei Ausfall der Tailsicherung x fallen also bei Gespannfahrern alle Leuchten hinten am Auto und alle (auch Frontleuchten und Seitenleuchten) Lichter am Wohnwagen aus.
    Daß das nicht sein darf, wird jeder einsehen müssen, auch wenn mit Beispielen umeinanderjongliert wird, die nicht ziehen. Zitat: Fehlt mir ein Bein, sagt der Andere, sei doch froh, dem Nachbarn fehlen alle zwei.
    So nicht. Wenn jemand über Monate seine Rückleuchten nicht überprüft, kann man nicht helfen. Wenn aber innerhalb einer unbemerkten Sekunde hinten alles dunkel wird, dann muß abgeholfen werden. Wie groß dabei die Häufigkeit des Durchbrennens der Sicherung ist, ist nebensächlich. Unter bestimmten Betriebsverhältnisssen ist die Wahrscheinlichkeit um ein Vielfaches höher (Wohnwagen - 12 Leuchtmittel).
    Gruß
    Reinhart
    (Auf Smilies verzichte ich; dazu ist das Thema zu ernst.
     
Thema: Beleuchtung-Sicherungsbelegung Rückleuchten
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